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| OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - I-15 U 71/14 |
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Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Zwei Hörgeräte zum Preis von 1"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Geers Hörgeräte setzt sich gegen Wettbewerbszentrale durch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Zwei Hörgeräte zum Preis von 1"
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 14c O 181/13
- OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - I-15 U 71/14
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (24)
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00
Computerwerbung II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14
Denn wenn ein nachvollziehbares Interesse an einer bestimmten Werbeaussage besteht, so kann es nicht als von vornherein unlauter angesehen werden, wenn der Blickfang nicht sämtliche Einschränkungen enthält, die für das beworbene Angebot in sachlicher, zeitlicher oder persönlicher Hinsicht gelten (zu einer zulässigen sachlichen Einschränkung eines weiter zu verstehenden Blickfangs vgl. BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, zur Korrigierbarkeit eines falschen Eindrucks vgl. auch BGH, GRUR 2000, 911, 913 f.; BGH, GRUR 2003, 249 f. - Preis ohne Monitor; zur Einschränkung der Zielgruppe des Angebots vgl. OLG Hamm, BeckRS 2011, 18366).Eine derart missverständliche, von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als abschließend verstandene Aussage kann aber durch einen entsprechenden Sternchenhinweis korrigiert werden (BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, BGH, GRUR 2000, 911, 913 f.; BGH, GRUR 2003, 249 f. - Preis ohne Monitor).
Rn. 49 Eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis setzt voraus, dass dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (st. Rspr. des BGH, vgl. GRUR 2006, 164, -166 - Aktivierungskosten II; GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; GRUR 2000, 911, 913 f. - Computerwerbung; GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II).
Rn. 56 Bei der Beurteilung der Frage, ob eine irrtumsausschließende Aussage am Blickfang teilhat, ist auf das Verständnis des durchschnittlich informierten, verständigen und der Situation, in der er mit der Aussage konfrontiert wird, entsprechend aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (BGH, GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II).
- OLG Hamm, 31.05.2011 - 4 U 3/11
Anforderungen an die Klarheit und Eindeutigkeit von Preisnachlässen bei der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14
Denn wenn ein nachvollziehbares Interesse an einer bestimmten Werbeaussage besteht, so kann es nicht als von vornherein unlauter angesehen werden, wenn der Blickfang nicht sämtliche Einschränkungen enthält, die für das beworbene Angebot in sachlicher, zeitlicher oder persönlicher Hinsicht gelten (zu einer zulässigen sachlichen Einschränkung eines weiter zu verstehenden Blickfangs vgl. BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, zur Korrigierbarkeit eines falschen Eindrucks vgl. auch BGH, GRUR 2000, 911, 913 f.; BGH, GRUR 2003, 249 f. - Preis ohne Monitor; zur Einschränkung der Zielgruppe des Angebots vgl. OLG Hamm, BeckRS 2011, 18366).Der Senat sieht es in diesem Zusammenhang als offensichtlich an, dass den an einer Hörgeräteversorgung Interessierten bekannt ist, wie sich das Entgelt für ein Hörgerät für gesetzlich Versicherte zusammensetzt, nämlich aus einer Zahlung der Krankenkasse, einem Eigenanteil und der Zuzahlung von 10,- EUR (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2011, Az. 4 U 3/11, Rn. 62, GvW 14).
Ebenso liegt es auf der Hand, dass Hörgeschädigte ihr Hörgerät sorgfältig auswählen werden, da dieses Gerät dazu dient, die Funktion eines zentralen Sinnesorgans wieder herzustellen, was erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und die Lebensqualität hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2011, Az. 4 U 3/11, Rn. 60, GvW 14).
- BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97
Computerwerbung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14
Denn wenn ein nachvollziehbares Interesse an einer bestimmten Werbeaussage besteht, so kann es nicht als von vornherein unlauter angesehen werden, wenn der Blickfang nicht sämtliche Einschränkungen enthält, die für das beworbene Angebot in sachlicher, zeitlicher oder persönlicher Hinsicht gelten (zu einer zulässigen sachlichen Einschränkung eines weiter zu verstehenden Blickfangs vgl. BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, zur Korrigierbarkeit eines falschen Eindrucks vgl. auch BGH, GRUR 2000, 911, 913 f.; BGH, GRUR 2003, 249 f. - Preis ohne Monitor; zur Einschränkung der Zielgruppe des Angebots vgl. OLG Hamm, BeckRS 2011, 18366).Eine derart missverständliche, von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als abschließend verstandene Aussage kann aber durch einen entsprechenden Sternchenhinweis korrigiert werden (BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, BGH, GRUR 2000, 911, 913 f.; BGH, GRUR 2003, 249 f. - Preis ohne Monitor).
Rn. 49 Eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis setzt voraus, dass dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (st. Rspr. des BGH, vgl. GRUR 2006, 164, -166 - Aktivierungskosten II; GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; GRUR 2000, 911, 913 f. - Computerwerbung; GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II).
- BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00
Preis ohne Monitor
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14
Denn wenn ein nachvollziehbares Interesse an einer bestimmten Werbeaussage besteht, so kann es nicht als von vornherein unlauter angesehen werden, wenn der Blickfang nicht sämtliche Einschränkungen enthält, die für das beworbene Angebot in sachlicher, zeitlicher oder persönlicher Hinsicht gelten (zu einer zulässigen sachlichen Einschränkung eines weiter zu verstehenden Blickfangs vgl. BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, zur Korrigierbarkeit eines falschen Eindrucks vgl. auch BGH, GRUR 2000, 911, 913 f.; BGH, GRUR 2003, 249 f. - Preis ohne Monitor; zur Einschränkung der Zielgruppe des Angebots vgl. OLG Hamm, BeckRS 2011, 18366).Eine derart missverständliche, von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als abschließend verstandene Aussage kann aber durch einen entsprechenden Sternchenhinweis korrigiert werden (BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II, BGH, GRUR 2000, 911, 913 f.; BGH, GRUR 2003, 249 f. - Preis ohne Monitor).
Rn. 49 Eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis setzt voraus, dass dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (st. Rspr. des BGH, vgl. GRUR 2006, 164, -166 - Aktivierungskosten II; GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; GRUR 2000, 911, 913 f. - Computerwerbung; GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II).
- BGH, 20.09.2004 - II ZR 264/02
Entscheidung über einen erstinstanzlich nicht beschiedenen Hilfsantrag im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14
Denn ein wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedener Hilfsantrag der Klägers wird allein durch die RechtDteleinlegung des Beklagten Gegenstand des Berufungsverfahrens ( BGH, NJW-RR 2005, 220, BVerwG, BeckRS 2012, 50113).Diese vom Kläger zur Überprüfung gestellten Streitgegenstände kann der Beklagte nur durch ein Anerkenntnis oder durch die Hinnahme einer Verurteilung, nie jedoch dadurch einschränken, dass er Rechtsmittel einlegt (BGH, NJW-RR 2005, 220).
- OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Irreführende Werbung: Koppelung eines DSL-Phone-Angebots mit einer blickfangartig …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14
Entscheidend ist, ob die Adressaten den aufklärenden Hinweis sofort zur Kenntnis nehmen können (vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2007, 165, 166 - Sparpaket Surf + Phone), was vorliegend aufgrund der räumlich abgesetzten Darstellung des Sternchenhinweises der Fall ist.Erhöhte Anforderungen an die Deutlichkeit des Sternchenhinweises ergeben sich vorliegend weder daraus, dass der Verbraucher die beanstandete Werbung nur flüchtig zur Kenntnis nehmen wird (…dazu Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 5 Rn. 2.98), noch daraus, dass der Hinweis einen Inhalt hat, der für den Adressaten überraschend kommt, noch daraus, dass es sich um ein Angebot handeln würde, das per se - wie etwa Kopplungsangebote - einer erhöhten Missbrauchskontrolle unterliegen würde (zu letzterem vgl. BGH, GRUR 2006, 164 - Aktivierungskosten II; zur Berücksichtigung sämtlicher vorgenannter Faktoren vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2007, 165, 167 - Sparpaket Surf + Phone).
- BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
Aktivierungskosten II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14
Rn. 49 Eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis setzt voraus, dass dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (st. Rspr. des BGH, vgl. GRUR 2006, 164, -166 - Aktivierungskosten II; GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; GRUR 2000, 911, 913 f. - Computerwerbung; GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II).Erhöhte Anforderungen an die Deutlichkeit des Sternchenhinweises ergeben sich vorliegend weder daraus, dass der Verbraucher die beanstandete Werbung nur flüchtig zur Kenntnis nehmen wird (…dazu Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 5 Rn. 2.98), noch daraus, dass der Hinweis einen Inhalt hat, der für den Adressaten überraschend kommt, noch daraus, dass es sich um ein Angebot handeln würde, das per se - wie etwa Kopplungsangebote - einer erhöhten Missbrauchskontrolle unterliegen würde (zu letzterem vgl. BGH, GRUR 2006, 164 - Aktivierungskosten II; zur Berücksichtigung sämtlicher vorgenannter Faktoren vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2007, 165, 167 - Sparpaket Surf + Phone).
- BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97
Falsche Herstellerpreisempfehlung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14
Rn. 35 Zunächst enthält die streitgegenständliche Blickfangwerbung keine leicht zu vermeidende, eindeutig falsche Werbeaussage, für die kein objektiver Anlass besteht (kurz: eine "dreiste Lüge" (vgl. BGH, GRUR 2012, 81, 82 - Innerhalb 24 Stunden)), die stets - unabhängig davon, ob ein Sternchenhinweis eine Korrektur enthält - unzulässig ist (vgl. BGH, GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisangabe; OLG Naumburg, GRUR-RR 2007, 244, 246 - Neuwahlen; OLG Hamm, BeckRS 2013, 07271;… Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 5 Rn. 2.97).Denn die Werbeaussage ist so wie sie von den maßgeblichen Verkehrskreisen verstanden wird, hinsichtlich der Zielgruppe nicht insgesamt unrichtig (wie etwa eine schlicht falsche Preisangabe, vgl. BGH, GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung), sondern sie enthält lediglich die halbe Wahrheit.
- BGH, 03.12.1998 - I ZR 74/96
Auslaufmodelle II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14
Vielmehr darf er diejenigen Geräte, die er aus der laufenden Produktion erworben hat und im Rahmen des normalen Warenumschlags vor dem Erscheinen eines Nachfolgemodells im Handel absetzt, ohne einen solchen Hinweis vertreiben (BGH, GRUR 1999, 760, 761 f. - Auflaufmodelle II). - BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11
Basisinsulin mit Gewichtsvorteil
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 71/14
Allein dadurch wird die Werbung nicht zu einer "gesundheitsbezogenen" Werbung, an die besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, GRUR 2013, 649, 651 - Basisinsulin; BGH, GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05
150 % Zinsbonus
- BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05
Nachlass bei der Selbstbeteiligung
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12
DER NEUE - Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen …
- BGH, 08.11.2007 - I ZR 192/06
Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung …
- BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96
Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit
- BGH, 06.10.1999 - I ZR 92/97
Auslaufmodelle III - Irreführung/Beschaffenheit
- BVerwG, 05.04.2012 - 4 B 45.11
Zum Schicksal des Hilfsantrags in der Rechtsmittelinstanz
- BGH, 12.05.2011 - I ZR 119/10
Innerhalb 24 Stunden
- BGH, 01.06.2006 - I ZR 143/03
Erbenermittler als Rechtsbeistand
- OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 108/09
Ticket ab 19,90 EUR - Werbung im Internet: Irreführung bei dem Bewerben des …
- BGH, 28.11.1996 - I ZR 197/94
Brillenpreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch
- OLG Hamm, 10.01.2013 - 4 U 129/12
Wettbewerbswidrigkeitder Bewerbung angeblich reduzierter "Eröffnungspreise"
- OLG Hamburg, 21.06.2006 - 5 U 138/05
Wettbewerbsverstoß: Irreführende vergleichende Werbung für Mobilfunktarif; …
- OLG Nürnberg, 23.07.2024 - 3 U 392/24
Blickfangwerbung für eine Rabattaktion eines Süßwarensortiments
In einem solchen Fall der objektiven Unrichtigkeit kann der erzeugte Irrtum nicht durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote oder ähnlichem richtiggestellt werden (…Bornkamm/Feddersen, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 5 Rn. 1.89; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2014 - 15 U 71/14, BeckRS 2015, 2183, Rn. 18).Vielmehr stellt sich vorliegend der Eindruck ein, dass bereits alles gesagt sei (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2014, 15 U 71/14, BeckRS 2015, 3183, Rn. 23), was den sachlichen Umfang der Rabattaktion - Einbeziehung von Ostersüßwaren - betrifft.
Entscheidend ist, dass eine falsche Angabe zu einer leicht nachprüfbaren, objektiven Tatsache vorliegt, für die es keinen vernünftigen Grund gibt, oder eine leicht zu vermeidende, eindeutig falsche Werbeaussage, für die kein vernünftiger Anlass besteht (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Mai 2011, I ZR 119/10, GRUR 2012, 81 Rn. 14 - Innerhalb 24 Stunden; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2014, 15 U 71/14, BeckRS 2015, 2183, Rn. 18).
Rn. 41 Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall in einem wesentlichen Punkt von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. November 2014 (15 U 71/14, BeckRS 2015, 3183) zugrunde lag.
Ob die Passage in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. November 2014 (15 U 71/14, BeckRS 2015, 3183, Rn. 22), die Werbeaussage sei für einen erheblichen Teil der angesprochenen Kunden zutreffend, in diesem Sinne zu verstehen ist, wie die Beklagte meint, hält der Senat für zweifelhaft.
Rn. 47 k) Unerheblich muss schließlich sein, dass der angesprochene Kunde durch sein Kaufverhalten die Voraussetzungen dafür schaffen kann, ob er den Rabatt erhält oder nicht, was die vorliegende Situation wiederum von dem vom OLG Düsseldorf am 13. November 2014 entschiedenen Fall (15 U 71/14, BeckRS 2015, 3183) unterscheidet, weil dort die Eigenschaft als gesetzlich oder privat Versicherter kaum beeinflussbar ist.
- OLG Nürnberg, 23.12.2022 - 3 U 1720/22
Gesamtrabattankündigung eines Möbelhauses
In einem solchen Fall der objektiven Unrichtigkeit kann der erzeugte Irrtum nicht durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote oder ähnlichem richtiggestellt werden (…Bornkamm/Feddersen, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Auflage 2022, § 5 Rn. 1.89; OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - I-15 U 71/14, BeckRS 2015, 3183). - OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 747/22
Blickfangwerbung eines Küchenhändlers mit Rabatten für den Erwerb einer …
In einem solchen Fall der objektiven Unrichtigkeit kann der erzeugte Irrtum nicht durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote oder ähnlichem richtiggestellt werden (…Bornkamm/Feddersen, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 5 Rn. 1.89; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014 - I-15 U 71/14, juris-Rn. 31). - LG Ingolstadt, 03.06.2022 - 1 HKO 2646/21
Irreführende Werbung trotz Sternchenhinweis
Wie deutlich der Verweis auf den aufklärenden Hinweis und der aufklärende Hinweis selbst platziert und gestaltet sein muss, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 13.11.2014, I - 15 U 71/14 Rz. 42 - juris).
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