Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 15.11.1977 - 15 U 71/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 25.02.2022 - 8 W 3/22
Sofortige Beschwerde gegen einen Antrag auf Fristsetzung; Wegfall der …
Da dieses Urteil durch das Urteil im Nachverfahren vom 21.5.2021 weitgehend aufgehoben wurde, kommt eine Zwangsvollstreckung daraus indes insoweit nicht mehr in Betracht (KG, ZZP 50 (1926), 126; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 1977 - 15 U 71/77 -, juris).Rn. 10 10 Da § 109 Abs. 1 ZPO mit der Veranlassung für die Sicherheitsleistung an die jeweilige Vollstreckbarkeitserklärung anknüpft, ist die Gegenauffassung als systematisch verfehlt abzulehnen, die maßgeblich darauf abstellen möchte, ob der zugrundeliegende Urteilsausspruch rechtskräftig geändert worden ist (so OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1976, 382; wohl auch BGH, NJW 1982, 1397;… Vorwerk/Wolf/Jaspersen, BeckOK ZPO, 43. Edition Stand 01.12.2021, § 109 ZPO Rn. 10; wie hier OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 1977 - 15 U 71/77 -, juris ; KG Berlin, Beschluss vom 14. August 1979 - 10 W 3001/79 -, juris).
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