Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.01.2014 - 15 U 85/13 |
Volltextveröffentlichung
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Schätzung nach Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer -> Schwacke allein nicht geeignet, fehlende... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; ...
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13
Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Denn der mit der Verlängerung oder Verkürzung der zunächst ins Auge gefassten Mietdauer verbundene - geringe - Verwaltungsaufwand ist in keiner Weise mit dem Aufwand vergleichbar, der bei Hereinnahme und Herausgabe eines Mietwagens anfällt und Grundlage der relativ hohen 1-Tages-Preise ist (OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2014 - 15 U 85/13, Seite 11).Richtigerweise ist zunächst das arithmetischen Mittel beider Erhebungswerke zu ermitteln; erst diesem Ergebnis sind sodann erstattungsfähige Zusatzleistungen, die weder in den Grundmieten der Schwacke-Liste noch in denen der Fraunhofer-Liste eingerechnet sind, zuzuschlagen (OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2014 - 15 U 85/13, Seite 13; OLG Celle…, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 58).
a) In der Nebenkostentabelle der Schwacke-Liste nicht enthaltene Zusatzleistungen (wie z.B. Ausstattung des Mietwagens mit Freisprechanlage oder Automatikgetriebe) rechtfertigen entgegen der Auffassung des Landgerichts keinen besonderen Ansatz (OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2014 - 15 U 85/13, Seite 15;… Urteil vom 30. Juli 2013 - I-15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: Rz. 56); sie sind in den Grundpreisen - gemittelt - enthalten und sind daher in den Fällen 2 bis 5 nicht gesondert erstattungsfähig.
- OLG Köln, 28.01.2014 - 15 U 137/13
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Hinsichtlich der weiteren Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die oben genannten Urteile des Senates sowie auf die zusätzlichen, auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangene Schriftsätze berücksichtigende Ausführungen des Senats in den Urteilen vom 28.01.2014 in den Parallelverfahren 15 U 85/13 und 15 U 122/13 Bezug genommen. - LG Berlin, 23.07.2014 - 42 S 73/14 Das Amtsgericht hat bei seiner Berechnung zutreffend die streitgegenständlichen Zusatzleistungen gesondert berücksichtigt, da diese generell (u.a. Winterreifen, Abholung/Zustellung, Zusatzfahrer, Anhängerkupplung, Navigationsgerät) in den Grundmieten der Schwackeliste nicht eingerechnet sind (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2014 - 15 U 85/13 - OLG Celle, NJW-RR 2012, 802).
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