Rechtsprechung
| VG Hamburg, 21.03.2006 - 15 V 418/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- hamburg.de
Gerichtliche Anordnung von Erzwingungshaft gegen Antragsgegner zum Zwecke der Durchsetzung der Schulpflicht von drei Kindern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- staatsrecht.info (Kurzanmerkung)
Neues zur Schulpflicht in Hamburg
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.03.2006 - 15 V 418/06
- OVG Hamburg, 24.04.2006 - 1 So 56/06
Wird zitiert von ... (5)
- VG Köln, 15.10.2008 - 10 K 2150/08 Rn. 26 So ohne nähere Begründung: VG Aachen, Beschluss vom 29.09.2006 - 9 L 518/06 -, juris; VG Hamburg, Beschlüsse vom 21.03.2006 - 15 V 418/06 -, juris, und vom 27.02.2006 - 15 E 340/06 -, juris.
Rn. 30 Vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 21.03.2006 - 15 V 418/06 -, a.a.O.
Rn. 35 vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 21.03.2006 - 15 V 418/06 -, a.a.O.,.
- VG Ansbach, 15.10.2014 - AN 2 V 14.01377
Anordnung von Ersatzzwangshaft gegen Erziehungsberechtigte zur Durchsetzung der …
Die Pflicht zur Schulanmeldung ist als Teil der elterlichen Sorge (Personensorge) gemäß § 1626 BGB höchstpersönlicher Art und kann in rechtlich zulässiger Weise nur von den Eltern selbst vorgenommen werden (vgl. VG Hamburg, B.v. 21.3.2006 - 15 V 418/06 - juris).Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es nicht, angesichts der Schwierigkeiten, Grundverwaltungsakte zu vollstrecken, von einer Zwangsvollstreckung Abstand zu nehmen und die Familie "in Ruhe zu lassen" (vgl. VG Hamburg, B.v. 21.3.2006 - 15 V 418/06).
- VG Schleswig, 26.01.2024 - 9 E 4/23
Haftbefehle gegen zwei Mütter erlassen, die ihre Söhne nicht zur Schule anmelden …
Denn die Pflicht zur Schulanmeldung ist als Teil der elterlichen Sorge (Personensorge) gemäß § 1626 BGB höchstpersönlicher Art und kann in rechtlich zulässiger Weise nur von den Eltern selbst vorgenommen werden (vgl. VG Ansbach…, Beschluss vom 15. Oktober 2014 --- AN 2 V 14.01377 --- juris Rn. 22; VG Hamburg, Beschluss vom 21. März 2006 --- 15 V 418/06 --- juris Rn. 25). - VG Schleswig, 26.01.2024 - 9 E 3/23
Haftbefehle gegen zwei Mütter erlassen, die ihre Söhne nicht zur Schule anmelden …
Denn die Pflicht zur Schulanmeldung ist als Teil der elterlichen Sorge (Personensorge) gemäß § 1626 BGB höchstpersönlicher Art und kann in rechtlich zulässiger Weise nur von den Eltern selbst vorgenommen werden (vgl. VG Ansbach…, Beschluss vom 15. Oktober 2014 --- AN 2 V 14.01377 --- juris Rn. 22; VG Hamburg, Beschluss vom 21. März 2006 --- 15 V 418/06 --- juris Rn. 25). - VG München, 25.11.2021 - M 3 X 21.5065
Ersatzzwangshaft, Haftbefehl, Unterbliebene Anmeldung eines schulpflichtigen …
Denn die Pflicht zur Schulanmeldung ist als Teil der elterlichen Sorge (Personensorge) gemäß § 1626 BGB höchstpersönlicher Art und kann in rechtlich zulässiger Weise nur von den Eltern selbst vorgenommen werden (…vgl. VG Ansbach, B.v. 15.10.2014 - AN 2 V 14.01377 - juris Rn. 22; VG Hamburg, B.v. 21.3.2006 - 15 V 418/06 - juris Rn. 25;… a. A. ohne nähere Begründung VG Köln, B.v. 27.3.2018 - 10 M 181/17 - juris Rn. 12).
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