Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6884
OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14 (https://dejure.org/2015,6884)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2015 - 15 Verg 9/14 (https://dejure.org/2015,6884)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2015 - 15 Verg 9/14 (https://dejure.org/2015,6884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,6884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freihändige Vergabe infolge Dringlichkeit: Nicht wegen eines Nachprüfungsverfahrens! (VPR 2015, 190)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14
    Soweit angenommen wird, dass im Bereich der Daseinsvorsorge unschädlich sein kann, dass die eingetretene Dringlichkeit auf für den Auftraggeber vorhersehbaren und von ihm zu verantwortenden Umständen beruht (vgl. hierzu insbesondere OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13, m.w.N.), begegnet dies Bedenken, weil diese Auffassung dem Wortlaut der Regelung in § 3 Abs. 4 d) Satz 2 EG VOL/A zuwiderläuft, der seinerseits im Kern dem Wortlaut der zugrunde liegenden Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 in Art. 31 Abs. 1 c) entspricht, für die Auslegung von Richtlinien der Europäischen Union aber der Europäische Gerichtshof zuständig ist und insoweit mangels Entscheidungskompetenz der nationalen Gerichte eine Vorlage gemäß Art. 267 AEUV erforderlich wäre.
  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14
    Rn. 30 (b) Für die Anordnung einer Erstattung von Auslagen der Beteiligten besteht keine rechtliche Grundlage (…vgl. Summa, in: jurisPK-Vergaberecht, a.a.O., Rn. 49; BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - X ZB 3/11 - juris;… OLG Düsseldorf, a.a.O.), weshalb jeder Beteiligte seine eigenen Kosten des Nachprüfungsverfahrens auf sich behält.
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 15 Verg 5/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit einer losweisen Vergabe und einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14
    Rn. 26 (3) Da die weiteren Rügen der Antragstellerin nicht durchgreifen, weil für ein Vorliegen sonstiger Vergaberechtsverstöße nichts ersichtlich ist (vgl. insoweit:  Beschluss des Senats vom 25.07.2014 - 15 Verg 5/14 -, der das im Wesentlichen gleichgelagerte vorausgegangene Vergabeverfahren betrifft), kommt es auf die vorstehend dargelegten Fragen an.
  • OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13

    Leistungsverweigerung - Vergabeverfahren: Wiedereintritt in die Eignungsprüfung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14
    Rn. 15 a) Nachdem die Beteiligten das Nachprüfungs- und das Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist der im Nachprüfungsverfahren ergangene Beschluss der Vergabekammer gegenstandslos; gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB bzw. §§ 120 Abs. 2, 78 Satz 1 GWB ist unter Ausübung billigen Ermessens über die Kosten des Nachprüfungs- und des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - VII Verg 107/11, Verg 107/11 - juris, m.w.N.), wobei hinsichtlich der Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens die zu § 91a ZPO entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. KG, Beschluss vom 25.11.2014 - Verg 17/13 - juris;  OLG Naumburg, VergabeR 2015, 88 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens durch …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14
    Rn. 15 a) Nachdem die Beteiligten das Nachprüfungs- und das Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist der im Nachprüfungsverfahren ergangene Beschluss der Vergabekammer gegenstandslos; gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB bzw. §§ 120 Abs. 2, 78 Satz 1 GWB ist unter Ausübung billigen Ermessens über die Kosten des Nachprüfungs- und des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - VII Verg 107/11, Verg 107/11 - juris, m.w.N.), wobei hinsichtlich der Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens die zu § 91a ZPO entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. KG, Beschluss vom 25.11.2014 - Verg 17/13 - juris;  OLG Naumburg, VergabeR 2015, 88 ff.).
  • KG, 25.11.2014 - Verg 17/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung nach Verfahrenserledigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14
    Rn. 15 a) Nachdem die Beteiligten das Nachprüfungs- und das Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist der im Nachprüfungsverfahren ergangene Beschluss der Vergabekammer gegenstandslos; gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB bzw. §§ 120 Abs. 2, 78 Satz 1 GWB ist unter Ausübung billigen Ermessens über die Kosten des Nachprüfungs- und des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - VII Verg 107/11, Verg 107/11 - juris, m.w.N.), wobei hinsichtlich der Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens die zu § 91a ZPO entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. KG, Beschluss vom 25.11.2014 - Verg 17/13 - juris;  OLG Naumburg, VergabeR 2015, 88 ff.).
  • KG, 10.05.2022 - Verg 1/22

    Sofortige Beschwerden des Landes Berlin in dem Vergabenachprüfungsverfahren …

    Mit einer Verzögerung durch Nachprüfungsverfahren muss der öffentliche Auftraggeber stets rechnen und sie bei seiner Planung berücksichtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. März 2015 - 15 Verg 9/14 -, juris Rn. 24;… Hirsch/Kaelble, a.a.O., § 14 VgV Rn. 213 m.w.N.).

    Der zur Rechtfertigung herangezogene Umstand, in derartigen Fällen trete der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit hinter die Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung zurück, erlaubt nicht die Feststellung, dass die ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV erfolgte Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergaberechtmäßig sei (kritisch auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. März 2015 - 15 Verg 9/14 -, juris Rn. 25).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Vergabenachprüfungsverfahren

    Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass eine Vergabestelle bei der Konzeption eines Vergabeverfahrens auch die Folgevergabe in den Blick zu nehmen hat und dabei immer mögliche Behinderungen dieses Vergabeverfahrens berücksichtigt (ebenso KG, NZBau 2022, 544, 546 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. März 2015 - 15 Verg 9/14, juris, Rn. 24;… Hirsch/Kaelble in Müller-Wrede, VgV/UVgO, § 14 VgV. Rn. 213).

    Sie hat die Zuschlagsbedingungen daher soweit nötig so zu gestalten, dass derartigen Verzögerungen durch die Laufzeit des Vertrags Rechnung getragen wird (vgl. auch die von der Vergabekammer zu Recht herangezogene Entscheidung OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. März 2015 - 15 Verg 9/14, juris, Rn. 24), insbesondere kann sie Optionsrechte vorsehen, oder den Vertrag nach einer Mindestlaufzeit als erst im Zuge des Zuschlags im Folgeverfahren oder einer daran anknüpfenden Kündigung endend konzipieren.

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Zulässigkeit der Vergabe von …

    Mit möglichen Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren muss der öffentliche Auftraggeber bei Einleitung des Vergabeverfahrens rechnen und sie bei seiner Zeitplanung berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.3.2015, 15 Verg 9/14 juris Rn. 24).
  • VK Niedersachsen, 06.02.2018 - VgK-42/17

    Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit …

    Das OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2015, 15 Verg 9/14; a.A. noch VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2014, 1 VK 30/14), hat das ebenso gesehen, zur Klärung eine Vorlage zum EuGH angeregt.
  • VK Bund, 26.05.2025 - VK 2-31/25

    Laufzeitverlängerung führt zur Neuausschreibung!

    Die Rechtsprechung habe deutlich gemacht, dass Umstände, die "jedem Vergabeverfahren immanent sind und daher von jedem öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt werden können und müssen", vorhersehbar seien; dazu gehöre auch der übliche Verlauf eines Vergabeverfahrens, ggf. auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15. Februar 2023, VII-Verg 9/22; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27. März 2015 - 15 Verg 9/14).

    Auch das Beschwerdeverfahren vor dem OLG Karlsruhe sei durch Erledigungserklärung beendet worden (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27. März 2015, 15 Verg 9/14).

  • VK Thüringen, 27.03.2017 - 250-4003-8886/2016-E-S-022-GTH
    Die gesamte Zeitplanung der VST war sehr knapp bemessen, so dass eine ggf. aufgrund von einem Nachprüfungsverfahren eintretende Dringlichkeit für sie grundsätzlich voraussehbar und durch eine großzügigere Zeitplanung für sie auch vermeidbar gewesen wäre und ein Absehen von einem Teilnahmewettbewerb daher nicht gerechtfertigt ist (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2015, Az.: 15 Verg 9/14).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - Verg 17/20

    Vergaberecht im Rahmen der Postbeförderung; Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; …

    Die zur Dringlichkeit führenden Umstände waren für die Antragsgegnerin weder vorhersehbar, noch sind sie ihr zurechenbar, so dass offen bleiben kann, ob für Leistungen der Daseinsvorsorge die Vorhersehbarkeit und die Zurechenbarkeit der Funktionsstörung durch den öffentlichen Auftraggeber unbeachtlich sein kann (OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2014, 13 Verg 9/14;… OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. Januar 2014, 11 Verg 15/13 - juris, Rn. 50; abweichend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. März 2015, 15 Verg 9/14 - juris, Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Karlsruhe
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht