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Weiteres Verfahren unten: OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.2023 - 15 W 129/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,52534
OLG Köln, 18.12.2023 - 15 W 129/23 (https://dejure.org/2023,52534)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2023 - 15 W 129/23 (https://dejure.org/2023,52534)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2023 - 15 W 129/23 (https://dejure.org/2023,52534)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19

    Muss ich mir eine Bewertung mit einem Stern bei Google gefallen lassen?

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2023 - 15 W 129/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verfahren wie den vorliegenden, unabhängig davon, ob der Streitwert nach § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO oder nach § 48 Abs. 2 GKG zu bemessen ist, im hier betroffenen gewerblichen/freiberuflichen Bereich eine Wertfestsetzung von 10.000 EUR regelmäßig ausreichend, aber auch angemessen (vgl. etwa nur Senat, Urteil vom 26. Juni 2019 - 15 U 91/19, juris Rn. 62, Beschluss vom 30. August 2022 - 15 W 51/22, n.v. sowie für Bewertung auf einer Online-Plattform für Arbeitgeberbewertungen Senat…, Urteil vom 7. März 2019 - 15 U 129/17, juris Rn. 28).
  • OLG Köln, 07.03.2019 - 15 U 129/17

    Unterlassung der Veröffentlichung einer auf einem Portal abgegebenen Bewertung …

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2023 - 15 W 129/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verfahren wie den vorliegenden, unabhängig davon, ob der Streitwert nach § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO oder nach § 48 Abs. 2 GKG zu bemessen ist, im hier betroffenen gewerblichen/freiberuflichen Bereich eine Wertfestsetzung von 10.000 EUR regelmäßig ausreichend, aber auch angemessen (vgl. etwa nur Senat…, Urteil vom 26. Juni 2019 - 15 U 91/19, juris Rn. 62, Beschluss vom 30. August 2022 - 15 W 51/22, n.v. sowie für Bewertung auf einer Online-Plattform für Arbeitgeberbewertungen Senat, Urteil vom 7. März 2019 - 15 U 129/17, juris Rn. 28).
  • LG Krefeld, 26.07.2023 - 5 O 140/23
    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2023 - 15 W 129/23
    Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 31. August 2023 gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Landgerichts Krefeld vom 26. Juli 2023 (5 O 140/23) wird die erstinstanzliche Wertfestsetzung dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf 10.000 Euro bis zum 25. Juli 2023 und auf das erstinstanzliche Kosteninteresse ab dann festgesetzt wird.
  • OLG Koblenz, 25.09.2024 - 3 W 345/24

    Bewertungsportal - Vermögensrechtliche Streitigkeit und Streitwert bei Bewertung …

    Einzelfallbezogener Vortrag zu Umsatz und/oder konkreten Einbußen ist nicht geboten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.12.2023, 15 W 129/23, Anlage K4a, zu Bl. 44 eAkte LG).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2025 - 2 Ta 42/25

    Streitwert, Unterlassungsklage, negative Bewertung, Arbeitgeberbewertungsportal

    Einzelfallbezogener Vortrag zu Umsatz und/oder konkreten Einbußen ist nicht geboten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.12.2023, 15 W 129/23, Anlage K4a, zu Bl. 44 eAkte LG).
  • OLG Köln, 02.02.2024 - 15 W 151/23
    Rn. 5 Auf Grund einer im Verfahren der Streitwertfestsetzung angemessenen und gebotenen pauschalisierenden Betrachtungsweise bemisst der Senat die wirtschaftliche Bedeutung eines Anspruchs auf Unterlassung einer negativen Unternehmensbewertung bei Z. oder Z. E. im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten regelmäßig mit 10.000 EUR (…vgl. etwa Senatsurteil vom 26. Juni 2019 - 15 U 91/19, juris Rn. 62; Senatsbeschlüsse vom 30. August 2022 - 15 W 51/22, n.v.; vom 18. Dezember 2023 - 15 W 129/23, Anlage K 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. August 2019 - 6 W 43/19, Anlage K 15; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 7 W 121/21, Anlage K 16; OLG München, Beschluss vom 19. Juni 2023 - 18 W 555/23, Anlage K 17).
  • OLG Köln, 07.02.2024 - 15 W 2/24
    Rn. 5 W. im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten in ständiger Rechtsprechung regelmäßig mit 10.000 EUR pro Bewertung (…vgl. Senat a.a.O. sowie schon etwa Senatsurteil vom 26. Juni 2019 - 15 U 91/19, juris Rn. 62; Senatsbeschlüsse vom 30. August 2022 - 15 W 51/22, n.v.; vom 18. Dezember 2023 - 15 W 129/23, n.v. = Anlage K 4a, Bl. 42 ff. AH KV).
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