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| OLG Köln, 07.10.1997 - 15 W 131/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 857
Wird zitiert von ... (4)
- VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15
Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch
Dort ist dem Kläger keine Möglichkeit eingeräumt worden, ein Befangenheitsgesuch anzubringen (vgl. OLG Köln, B. v. 07.10.1997 - 15 W 131-97 -, NJW-RR 1998, 857). - OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11
Richterablehnung: Verstoß gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot und …
Zudem ist die Behinderung der Parteirechte ein möglicher Grund, wie z.B. die Fortführung der Verhandlung ohne auf einen gestellten Ablehnungsantrag zu reagieren (OLG Köln vom 7.10.1997 - 15 W 131/97), oder sonstige grobe Verfahrenverstöße, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so weit von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die hiervon betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt. - KG, 18.07.2024 - 7 W 29/24
Befangenheitsbesorgnis für einen Zivilrichter: Unterlaufen eines …
Rn. 17 Allerdings kann im Einzelfall auch die Reaktion eines Richters auf einen gegen ihn gerichteten Befangenheitsantrag die Besorgnis einer Befangenheit begründen (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 29. April 2013 - I-20 W 30/13 -, juris Rn. 4; OLG Celle…, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 9 W 93/10 -, juris Rn. 8 zur Ablehnung der Protokollierung eines Ablehnungsgesuchs; Schneider, Anm. zu OLG Köln, Beschluss vom 7. Oktober 1997 - 15 W 131/97 -, MDR 1998, 797 ). - OLG München, 20.01.2009 - 1 W 2492/08 Weitere Gründe können sein die abwertende Kritik gegenüber der Prozessführung eines Rechtsanwaltes ( OLG Hamburg vom 23.3.1992 - 7 W 10/92 ), eine übertriebene Reaktion auf ein Ablehnungsgesuch des Prozessbevollmächtigten (LG Berlin vom 1.12.1996 - 1 Abl 213/95) oder allgemein die Verletzung richterlichen Verhandlungsstiles durch Kundgabe negativer Stimmungen, wie Ungeduld oder Gereiztheit Zudem ist die Behinderung der Parteirechte ein möglicher Grund, wie z.B. die Fortführung der Verhandlung ohne auf einen gestellten Ablehnungsantrag zu reagieren ( OLG Köln vom 7.10.1997 - 15 W 131/97 ), oder sonstige grobe Verfahrenverstöße, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so weit von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für die hiervon betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt.
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