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   OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 131/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20008
OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 131/98 (https://dejure.org/1998,20008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.1998 - 15 W 131/98 (https://dejure.org/1998,20008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 1998 - 15 W 131/98 (https://dejure.org/1998,20008)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 W 108/01

    Pflicht des Notars zur Belehrung über die Höhe der Kosten der Beurkundung

    Rn. 9 a) Der Notar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, über die Entstehung gesetzlich festgelegter Kosten zu belehren (vgl. BayObLG JurBüro 1988, 1706; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1997, 435, 436; OLG Köln MittRhNotK 1999, 29, 30; OLG Hamm JurBüro 1999, 97, 99; Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 488, 490;… Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 16 Rdn. 32).

    Die Beträge der Gewinnverwendung stammen von der Kostenschuldnerin selbst, es handelt sich mithin um ihre eigenen Wertangaben (vgl. hierzu OLG Hamm JurBüro 1999, 97, 99).

  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 15 W 336/99

    Notargebühren für Entwurf einer notariell zu beurkundenden Vereinbarung

    Denn es besteht nach anerkannter Auffassung keine gesonderte Belehrungspflicht des Notars darüber, daß für seine Tätigkeit Gebühren nach der KostO zu erheben sind (KG DNotZ 1969, 245; BayObLG JurBüro 1982, 1549; JurBüro 1988, 1195; Senat JurBüro 1999, 97, 99;… Rohs/Wedewer/Waldner, a.a.O., § 16, Rdnr. 32;… KLBR, § 16, Rdnr. 47).
  • LG Kleve, 25.08.2014 - 4 OH 2/14

    Notarkosten; Notarkostenrechnung; Notarkostenprüfungsantrag; Aufrechnung; …

    Rn. 25 Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers hat der Antragsgegner auf Seite 8 der Urkunde unter V. Nr. 6 darauf hingewiesen, dass "eine gesamtschuldnerische Haftung […] für die Kosten dieser Urkunde und ihrer Durchführung besteht." Überdies besteht keine Pflicht des Notars, ungefragt über die durch die Beurkundung entstehenden Kosten (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.08.1998 - 15 W 131/98 unter Tz.: 35 = BeckRS 1998, 07050; BayObLG DNotZ 1989, 707, 708) oder die gesamtschuldnerische Haftung der Urkundsbeteiligten für diese zu belehren (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 13.07.1993, Az.: 10 W 80/93, Juris-Rn. 5;… Korinthenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl. 2010, § 16, Rn. 50 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 04.05.2021 - 25 OH 21/20

    Geschäftswert bei der Beurkundung eines Geschäftsanteilskauf- und …

    Auch muss der Notar grundsätzlich nicht über die konkrete Höhe der anfallenden Kosten aufklären (vgl. zu Vorstehendem: OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2016 - 17 W 826 - 828/16; OLG Düsseldorf, RNotZ 2002, Seite 60; OLG Köln, MittRhNotK 1999, Seite 29; OLG Hamm JurBüro 1999, Seite 97;… Korintenberg-Tiedtke, GNotKG, 19. Aufl., § 21 Rz. 17 ff.).
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