Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 43
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 43
Besorgnis der Befangehnheit bei fehlendem Eingehen auf wesentliche Einwendungen - Verlust des Ablehnungsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund dessen Tätigkeit in zwei Vorprozessen; Maßgeblichkeit der Perspektive des Ablehnenden "bei vernünftiger Betrachtung"; Fehlende Auseinandersetzung mit erheblichen Einwendungen; Verlust des Ablehnungsrechts ...
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- AG Berlin-Schöneberg, 20.04.2006 - 9 C 322/05
Wohnraummiete: Dauer der Kündigungssperrfrist für Vermieter nach der Umwandlung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06
Soweit dieser Beschluss des Amtsgerichts X gleichzeitig die Tätigkeit des abgelehnten Richters in zwei anderen Zivilverfahren (Amtsgericht X 9 C 148/05 und 9 C 322/05) betrifft, ist das Oberlandesgericht Karlsruhe für das Rechtsmittel der Klägerin nicht zuständig.Aus dieser Regelung ergibt sich gleichzeitig, dass der Senat für die sofortige Beschwerde der Klägerin nur im vorliegenden Verfahren zuständig ist und nicht hinsichtlich der Besorgnis der Befangenheit in den beiden anderen beim Amtsgericht X anhängigen Rechtsstreitigkeiten (9 C 148/05 und 9 C 322/05).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06
Aus dem Urteil vom 18.12.2003 wird nicht ersichtlich, dass der Richter sich mit den wesentlichen - für den Rechtsstreit relevanten - Einwendungen der Klägerin (der damaligen Beklagten) auseinandergesetzt hat (vgl. zur Bedeutung der Gründe einer gerichtlichen Entscheidung für die Gewährung rechtlichen Gehörs BVerfG, NJW 1992, 2877). - OLG Karlsruhe, 18.11.1991 - 6 W 60/91
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06
Aus dieser Erwägung lassen sich Folgerungen nur für den jeweils anhängigen Rechtsstreit ziehen und nicht für Folgeverfahren (vgl. OLG Karlsruhe - 6. Senat - NJW-RR 1992, 571, 572 mit umfangreichen Nachweisen zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 43 ZPO Rn. 7; Teplitzky, NJW 1967, 2318).
- OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung …
Hierbei ist nicht auf eine möglicherweise lediglich subjektive Sichtweise des Beteiligten abzustellen, sondern auf die Perspektive des Ablehnenden "bei vernünftiger Betrachtung" (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 15 W 14/06 - OLGR 2007, 958;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 42 Rdn. 9).Insofern kann sich ein Ablehnungsgrund auch aus einer Gesamtschau des Verhaltens des abgelehnten Richters aus der Perspektive des ablehnenden Beteiligten ergeben, insbesondere, wenn der Eindruck entstanden ist, das Gericht nehme wesentliche Einwendungen des Beteiligten nicht oder nicht ausreichend zur Kenntnis (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 15 W 14/06 - OLGR 2007, 958; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 1977 - 1 W 6/77 - VersR 1978, 646;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 42 Rdn. 24).
- OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Übergehens eines …
Dem steht nicht entgegen, dass der Antragsteller sein Ablehnungsgesuch nicht im Unterhaltsverfahren, sondern im Parallelverfahren auf Widerruf von Äußerungen und Unterlassung von Behauptungen geltend macht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.5.2006 - 15 W 14/06 - OLGR Karlsruhe 2007, 958, 960;… Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 42 Rn. 19).Rn. 23 Darauf, ob die abgelehnte Richterin gegenüber dem Antragsteller tatsächlich nicht unvoreingenommen ist oder ob ihr Verhalten im Vorverfahren zum Unterhalt lediglich darauf beruht, dass sie rechtsirrig angenommen hat, die nicht von einem Rechtsanwalt vorgetragenen Einwendungen des Antragsstellers im Rahmen der Verfahrenskostenhilfeprüfung nicht berücksichtigen zu müssen, kommt es nicht an (vgl. auch: OLG Oldenburg, Beschluss v. 7.1.1991 - 3 WF 106/91 - FamRZ 1992, 192, 193; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.5.2006, a. a. O.).
- OLG München, 01.02.2023 - 7 W 16/23
Befangenheit wegen Entscheidung ohne Einholung der Zustimmung zum schriftlichen …
Aus dem Teilurteil ist damit schon nicht ersichtlich, ob der Richter sich mit den wesentlichen Einwendungen der Beklagten gegen die Anträge des Klägers zu Ziffern 2 und 3 des Tenors auseinandergesetzt hat und ob er diese überhaupt zur Kenntnis genommen hat (…zur unterlassenen Begründung einer begründungspflichtigen Entscheidung als Befangenheitsgrund vgl. Vollkommer Zöller, ZPO, 34. Auflage, Köln 2022, Rdnr. 24 zu § 42 ZPO und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.05.2006 - 15 W 14/06, Rdnr. 29).
- LG Berlin II, 24.10.2024 - 67 S 86/23
Vereiteln der Zulassung der Revision ist ein Befangenheitsgrund!
Diese können sich nach der Rechtsprechung auch aus der Verfahrensführung oder einem Urteil im Vorprozess ergeben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24. Mai 2006 - 15 W 14/06 -, juris-Rn. 29).Das gilt bereits für sich genommen, erst recht aber unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass einem Ablehnungsgesuch in Zweifelsfällen stattgegeben werden sollte, um das Vertrauen in die Rechtspflege im Einzelfall zu erhalten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24. Mai 2006 - 15 W 14/06 - juris-Rn. 38, OLG Hamm, Beschl. v. 7. Juni 2013 - 11 WF 86/13, BeckRS 2013, 1117 m. w. N.).
- AG Obernburg, 12.11.2018 - 2 F 441/18
Befangenheit eines Sachverständigen
Hierbei ist nicht auf eine möglicherweise lediglich subjektive Sichtweise des Beteiligten abzustellen, sondern auf die Perspektive des Ablehnenden "bei vernünftiger Betrachtung" (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 15 W 14/06;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 42 Rdn. 9). - LG Würzburg, 12.05.2016 - 42 S 285/15
Unbegründete Richterablehnung wegen Rechtsmittelbelehrung
Hierbei ist nicht auf eine möglicherweise lediglich subjektive Sichtweise der Klägerin abzustellen, sondern auf die allgemeine Perspektive des Ablehnenden ("bei vernünftiger Betrachtung", vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 15 W 14/06, OLGR 2007, 958;… Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 9).
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