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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 22/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16233
OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 22/08 (https://dejure.org/2008,16233)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.2008 - 15 W 22/08 (https://dejure.org/2008,16233)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 2008 - 15 W 22/08 (https://dejure.org/2008,16233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25

    Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …

    Zwar wird in diesem Zusammenhang regelmäßig eine Bruchteilsbewertung zwischen einem Drittel (vgl. etwa Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 02. April 2007 - 3 W 57/06, Rn. 5; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 03. Februar 2014 - 5 W 4/14, Rn. 13; OLG Dresden…, Beschluss vom 14. August 2023 - 22 W 443/22, Rn. 25, jew. zit. nach juris) und der Hälfte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24. April 2008 - 15 W 22/08, Rn. 3; OLG Rostock…, Beschluss vom 05. September 2008 - 2 W 22/08, Rn. 12, jew. zit. nach juris) des Hauptsachestreitwertes vorgenommen, wenn aber die beabsichtigte einstweilige Verfügung der Verwirklichung des Hauptsachebegehrens zumindest nahe kommt (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 12. September 2011 - 101 W 1/11, Rn. 9; unter Betonung des Befriedigungsinteresses auch OLG München…, Urteil vom 20. Juni 2018 - 7 U 1079/18, Rn. 63; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 01. Februar 2021 - 6 W 55/20 , Rn. 7 ; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 21. Juli 2022 - 10 U 65/22, Rn. 134, jew. zit. nach juris), ist ein Abschlag indes nicht obligat.
  • OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines ehemaligen Lehrbeauftragten einer …

    Der Senat schätzt dieses Interesse unter Berücksichtigung der klägerischen Angaben sowie der Umstände des Falles für das einstweilige Verfügungsverfahren auf 10.000,- Euro (50 Prozent des Hauptsachewertes, vgl. OLG Köln, Beschl. v. 24.4.2008 - 15 W 22/08 ).
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