Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 05.06.1989 - 15 W 23/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1150
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Oldenburg, 20.06.1995 - 2 W 63/95
Erstattungsfähigkeit erstinstanzlicher Vollstreckungskosten bei …
Nach anderer Ansicht hat der Kläger in derartigen Fällen, sofern der Vergleich keine andere Regelung enthält, dagegen keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung, weil das Urteil als Vollstreckungstitel durch den Vergleich aufgehoben worden ist (OLG Karlsruhe MDR 1994, 733, 734 [OLG Karlsruhe 03.05.1994 - 3 W 31/94]; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 1150 [OLG Karlsruhe 05.06.1989 - 15 W 23/89]; OLG Hamm MDR 1993, 917 [OLG Hamm 21.09.1992 - 23 W 456/92]; OLG Celle NdsRpfl 1989, 59; OLG Köln JurBüro 1982, 1085; KG MDR 1979, 408). - KG, 10.08.1999 - 1 W 5071/98
Ausgestaltung der Befugnis einer Zivilkammer eines Landgerichts zur Änderung …
Es ist nach wie vor kein hinreichender Grund ersichtlich, für die vorliegende Fallgestaltung von dieser Rechtsprechung abzugehen, die jedenfalls für den Fall des Vergleichsabschlusses in der Berufungsinstanz über einen geringeren Betrag auch von anderen Obergerichten vertreten wird (OLG Frankfurt JurBüro 1979, 604; OLG Karlsruhe, 15. ZS, NJW-RR 1989, 1150 und 3. ZS, MDR 1994, 733; OLG Hamm MDR 1993, 917).
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