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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5175
OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95 (https://dejure.org/1995,5175)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.1995 - 15 W 26/95 (https://dejure.org/1995,5175)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 1995 - 15 W 26/95 (https://dejure.org/1995,5175)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Wirtschaftsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller Wohnungseigentümer ; Beseitigung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums; Ungültigkeit der Verwalterwahl; Beschlussanfechtung der Verwalterwahl ; Einberufung der Eigentümerversammlung durch den ...

Verfahrensgang

  • AG Essen - 96 II 178/93
  • LG Essen - 11 T 295/94
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (30)

  • BGH, 08.05.1972 - II ZR 96/70

    Abfindung eines ausgeschlossenen Gesellschafters - Erklärung der Nichtigkeit …

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  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …

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  • OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den …

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  • LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13

    Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten …

    Die Kammer sieht sich nicht im Widerspruch zu der vom Kläger angeführten Entscheidung des OLG Hamm vom 19.04.1995 (15 W 26/95).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen …

    Weder der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, dass es an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage fehle, wenn der angegriffene Beschluss die mit ihm intendierten Wirkungen im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung nicht mehr entfalten könne, noch die darauf aufbauende Wertung, der hier angegriffene Beschluss habe, auch unter Vergütungsgesichtspunkten, keinerlei Rechtswirkungen mehr, wird durch die Beschwerdeführerin als rechtlich nicht mehr vertretbar schlüssig in Frage gestellt (vgl. zur Erledigung von Anfechtungsklagen gegen Bestellungsbeschlüsse bei Ablauf der Bestellungszeit: OLG Hamm, Beschluss vom 19. April 1995 - 15 W 26/95 -, juris Rn. 110; BayObLG, Beschlüsse vom 10. Januar 1997 - 2Z BR 35/96 -, NJW-RR 1997, 715, 717 …und vom 30. Juni 2004 - 2Z BR 84/02 -, juris Rn. 8 f).
  • KG, 15.12.2020 - 1 W 1450/20

    Verwalterzeit endete 2018: Keine Weiterbestellung wegen Corona!

    Rechtsgeschäftlich kann eine Organstellung nicht rückwirkend begründet werden (zur Verwalterstellung OLG Hamm, Beschl. v. 19. April 1995 - 15 W 26/95 - juris Rn. 117).
  • AG München, 28.02.2018 - 481 C 793/17

    Beschlussanfechtung, Feststellungs- und Beschlussersetzungsklage hinsichtlich der …

    Die bloße Feststellung, dass ein Beschluss von einer bestimmten Mehrheit der Wohnungseigentümer gefasst wurde, reicht hierfür nicht aus (T. Spielbauer, in: Spielbauer/Then, a.a.O., unter Verweis auf OLG Hamm - 15 W 26/95).
  • LG München I, 07.02.2019 - 36 S 5357/18

    Stimmrechte bei Stimmrechtsentzug für Stellplatzeigentümer in der …

    Insoweit tragen die Wohnungseigentümer, die sich auf die Wirksamkeit des Beschlusses berufen, d.h. hier die Beklagten, die Darlegungs- und Beweislast im gerichtlichen Verfahren, wobei an die Feststellung, wonach die Beschlüsse nicht auf dem formalen Mangel beruhen würden, strenge Anforderungen zu stellen sind (LG München I, Urteil vom 24.06.2010 - 36 S 12044/09; OLG Hamm, Beschluss vom 19.4.1995 - 15 W 26/95).
  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 28.04.2003 - 24 W 326/01

    Vorlage zum BGH: Wohnungseigentümerbeschluss über die Vorfälligkeit des …

    Gleichwohl sieht sich der Senat an einer eigenen Entscheidung gehindert, weil das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 W 46/02 - ZMR 2003, 136 = ZWE 2002, 542 = NZM 2002, 876 LS im Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 19. April 1995 - 15 W 26/95 - WE 1996, 33, 37 = ZMR 1995, 497 LS) im Hinblick auf BGHZ 145, 158 sogar von einer Nichtigkeit der Vorfälligkeitsregelung ausgeht, die im Rahmen eines Wirtschaftsplanbeschlusses fixiert worden ist.
  • AG München, 13.02.2025 - 1294 C 21980/24

    Eigentümerversammlung, Miteigentumsanteil, Sonderumlagenbeschluß, Gemeinschaft …

    Insoweit tragen die Wohnungseigentümer, die sich auf die Wirksamkeit des Beschlusses berufen, also die Beklagten, die Darlegungs- und Beweislast im gerichtlichen Verfahren, wobei an die Feststellung, wonach die Beschlüsse nicht auf dem formalen Mangel beruhen würden, strenge Anforderungen zu stellen sind (…LG München I Urt. v. 24.6.2010 - 36 S 12044/09; OLG Hamm Beschluss vom 19.4.1995 - 15 W 26/95 = BeckRS 1995, 31008418).
  • LG München I, 07.07.2014 - 1 S 4470/14

    WEG noch nicht existent: Landgericht kann in der Sache entscheiden!

    Für eine solche Feststellung reicht nicht bereits der Umstand aus, dass die Beschlüsse von einer bestimmten Mehrheit der Wohnungseigentümer getragen worden sind und dieselbe Mehrheit die Beschlüsse in einer Wiederholungsversammlung erneut gefasst hat (vgl. OLG Hamm vom 19.04.1995, Az. 15 W 26/95).
  • KG, 30.12.2020 - 1 W 1450/20

    Verlängerung der Amtszeit des Verwalters infolge der Corona-Pandemie

    Rechtsgeschäftlich kann eine Organstellung nicht rückwirkend begründet werden (zur Verwalterstellung OLG Hamm, Beschl. v. 19. April 1995 - 15 W 26/95 - juris Rn. 117).
  • AG Essen, 11.11.2010 - 196 C 31/10

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei unverschuldetern Versäumnis der …

  • AG Frankfurt/Main, 06.02.2003 - 65 UR II 216/01

    Erfordert ein Miteigentümerbeschluss Einstimmigkeit?

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