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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2711
OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85 (https://dejure.org/1987,2711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.1987 - 15 W 361/85 (https://dejure.org/1987,2711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - 15 W 361/85 (https://dejure.org/1987,2711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verfahren für Ansprüche gegen früheren Verwalter auf Herausgabe von Bauunterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte und Pflichten eines Verwalters einer Wohnungseigentümergesellschaft und dessen Nachfolgers i.R.d. Bestellung eines neuen Verwalters durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten eines vorigen Verwalters einer Wohnungseigentümergesellschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 268
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
    Voraussetzung ist lediglich, daß es sich um eine Streitigkeit, die mit der dem Verwalter übertragenen Verwaltung in einem inneren Zusammenhang steht, handelt (vgl. BGHZ 59, 58; 65, 266).

    Daß im Einzelfall der Anspruch aus dem Wohnungseigentumsgesetz , dem Bürgerlichen Gesetzbuch , einem Eigentümerbeschluß oder aus dem Verwaltervertrag abgeleitet wird, ist für die Zuständigkeitsfrage grundsätzlich nicht maßgebend; es kommt lediglich darauf an, daß der geltend gemachte Anspruch mit den dem Verwalter übertragenen Aufgaben innerlich zusammenhängt (vgl. BGH NJW 1972, 1318; Augustin, Wohnungseigentumsgesetz,§ 43 RdNr. 29).

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 268/83

    Kosten der Rechtsverfolgung bei formularmäßiger Freizeichnung des Bauträgers von …

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
    Führt ein Bauträger ein Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene Rechnung auf einem eigenen Grundstück durch und veräußert er sodann nach Teilung das Eigentum an Dritte, so handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag, der neben werk- und werklieferungsvertraglichen auch kaufrechtliche Elemente sowie je nach Fallgestaltung auch Bestandteile aus dem Auftrags- und Geschäftsbesorgungsrecht enthält (BGHZ 92, 123; ZfBR 1986, 19), und zwar gleichgültig, ob und wieweit das Bauwerk im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits fertiggestellt ist oder nicht (BGH NJW 1981, 2344 [BGH 29.06.1981 - VII ZR 259/80] ).
  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 259/80

    Eigentumswohnungen: Sachmängelhaftung bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
    Führt ein Bauträger ein Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene Rechnung auf einem eigenen Grundstück durch und veräußert er sodann nach Teilung das Eigentum an Dritte, so handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag, der neben werk- und werklieferungsvertraglichen auch kaufrechtliche Elemente sowie je nach Fallgestaltung auch Bestandteile aus dem Auftrags- und Geschäftsbesorgungsrecht enthält (BGHZ 92, 123; ZfBR 1986, 19), und zwar gleichgültig, ob und wieweit das Bauwerk im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits fertiggestellt ist oder nicht (BGH NJW 1981, 2344 [BGH 29.06.1981 - VII ZR 259/80] ).
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
    Dies gilt nach allgemeiner Auffassung wegen des personellen Bezugs grundsätzlich auch nach Beendigung des Verwalteramtes, wenn die Tätigkeit des Verwalters Nachwirkungen hinsichtlich der verwalteten Wohnungseigentumsanlage hat (vgl. BGH NJW 1980, 2466 [BGH 10.07.1980 - VII ZR 328/79] ; OLG Hamm OLGZ 1975, 157; KG OLGZ 1981, 304; BayObLGZ 1972, 163).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72

    Nachträgliche Vereinbarung der Gütertrennung ohne Bekanntmachung an den anderen …

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
    Zum einen ist aufgrund des Verhaltens der Beteiligten zu 2) unklar, ob und welche Unterlagen sie selbst besitzt; ist in einem Verfahren unklar, ob eine geforderte Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich ist, kann der Schuldner ohne Beweiserhebung über die Unmöglichkeit zur Leistung verurteilt werden, sofern feststeht, daß der Schuldner die etwaige Unmöglichkeit zu vertreten hat (vgl. RGZ 54, 28; 107, 18; BGH NJW 1974, 1554 [BGH 29.05.1974 - IV ZR 210/72] ;… Palandt/Heinrichs, a.a.O. § 275 Anm. 8 b)).
  • RG, 18.02.1903 - I 344/02

    Unmöglichkeit der Leistung.

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
    Zum einen ist aufgrund des Verhaltens der Beteiligten zu 2) unklar, ob und welche Unterlagen sie selbst besitzt; ist in einem Verfahren unklar, ob eine geforderte Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich ist, kann der Schuldner ohne Beweiserhebung über die Unmöglichkeit zur Leistung verurteilt werden, sofern feststeht, daß der Schuldner die etwaige Unmöglichkeit zu vertreten hat (vgl. RGZ 54, 28; 107, 18; BGH NJW 1974, 1554 [BGH 29.05.1974 - IV ZR 210/72] ;… Palandt/Heinrichs, a.a.O. § 275 Anm. 8 b)).
  • KG, 09.12.1980 - 1 W 4193/80

    Umfang der Rechnungslegungspflicht des Verwalters nach dem …

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
    Dies gilt nach allgemeiner Auffassung wegen des personellen Bezugs grundsätzlich auch nach Beendigung des Verwalteramtes, wenn die Tätigkeit des Verwalters Nachwirkungen hinsichtlich der verwalteten Wohnungseigentumsanlage hat (vgl. BGH NJW 1980, 2466 [BGH 10.07.1980 - VII ZR 328/79] ; OLG Hamm OLGZ 1975, 157; KG OLGZ 1981, 304; BayObLGZ 1972, 163).
  • OLG Köln, 22.11.1979 - 16 Wx 111/79

    Wohnungseigentum: Herausgabe von Bauunterlagen durch früheren Eigentümer und …

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
    Diese sind zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Wohneigentums und damit zur Fortführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich (vgl. OLG Köln WEM 1980, 82 = ZMR 1981, 89 = BauR 1980, 283).
  • OLG Hamm, 03.07.1975 - 22 U 260/74

    Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch Baubetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85
    Vielmehr ist ein Bauträger selbst verpflichtet, wegen der von ihm gewünschten Abtretung der Ansprüche gegen die Baubeteiligten vor Weitergabe der Unterlagen an die Erwerber zu prüfen, ob diese auch die richtigen Unterlagen bekommen (OLG Hamm BauR 1976, 208).
  • BGH, 11.03.2004 - IX ZR 178/03

    Anspruch des Mandanten eines Steuerberaters auf Zustimmung der Übertragung der …

    Nach dieser Alternative sind auch die vom Beauftragten über die Geschäftsbesorgung selbst angelegten Akten, sonstigen Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen - herauszugeben (RGZ 105, 392, 395; BGHZ 109, 260, 264 f; KG NJW 1971, 566, 567; 1989, 532 f; OLG Hamm NJW-RR 1988, 268, 269).
  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14

    Eine Million Euro Schadensersatz für Altkanzler Kohl

    Gegebenenfalls muss der Beauftragte auch von Dritten Unterlagen beschaffen, die zum besorgten Geschäft gehören, um diese in Erfüllung seiner Pflicht aus § 667 Alt. 2 BGB an den Auftraggeber herausgeben zu können (OLG Hamm, NJW-RR 1988, 268 (269).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 181/06

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Verwalters gegen Anspruch auf Herausgabe der …

    Auf die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der einzelnen Unterlagen kommt es nicht an (Senat OLGZ 1988, 29 = NJW-RR 1988, 268).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2006 - 20 W 517/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflicht des ehemaligen Verwalters zur Herausgabe …

    Dies gilt nach § 402 BGB jedenfalls dann, wenn der Bauträger-Verwalter die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des in seinem Namen errichteten Objekts im Rahmen der Veräußerung der Wohneinheiten an die Erwerber abgetreten hat (…vgl. im Einzelnen Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26 Rz. 106;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG Rz. 403 a;… vgl. auch Riecke/Schmid/Abramenko, a.a.O., § 26 Rz. 74;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 105;… Köhler/Bassenge, a.a.O., Teil 3 Rz. 43 ff; Köhler ZWE 2002, 255, 257; Müller ZWE 2002, 391, 395, jeweils mit vielfältigen weiteren Nachweisen; OLG Hamm OLGZ 1988, 29; BayObLG NZM 2001, 469).

    Es kommt dann nicht darauf an, ob der Bauträger-Verwalter die Unterlagen als Verwalter oder Bauträger besessen hat (…vgl. hierzu Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 106; OLG Hamm OLGZ 1988, 29).

    Abgesehen davon, dass zweifelhaft wäre, ob sich dieser Verschaffungsanspruch überhaupt auf die offensichtlich im Original herausverlangten Unterlagen beziehen könnte (vgl. etwa OLG Köln BauR 1980, 263; OLG Hamm OLGZ 1988, 29, die lediglich einen Anspruch auf Herausgabe von Fotokopien annehmen), ist er von der Rechtsprechung auf die Fälle beschränkt worden, in denen Verwalter und Bauträger bzw. Veräußerer identisch sind.

    Bei dieser besonderen Fallgestaltung kann ein Verschaffungsanspruch im Hinblick auf die §§ 402, 444 BGB a. F. auch dann bestehen, wenn der Bauträger-Verwalter sich nicht oder nicht mehr im Besitz dieser Unterlagen befindet (so OLG Hamm OLGZ 1988, 29; OLG Köln BauR 1980, 263; vgl. auch BayObLG NZM 2001, 469;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG Rz. 403 a).

  • LG Aurich, 06.05.2016 - 5 O 789/12

    Entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag: Beendigung des Vertrages seitens des …

    Der Beauftragte ist darüber hinaus aus § 667 BGB verpflichtet, von Dritten die Unterlagen zu beschaffen, die zu dem zu besorgenden Geschäft gehören (OLG Hamm NJW-RR 1988, 268, 269).

    Rechtsgrund dafür ist das Interesse des Auftraggebers an einer ordnungsgemäßen Fortführung der Angelegenheit nach dem Ende des Auftrags, dem der Beauftragte aus der allgemeinen Leistungstreuepflicht Rechnung tragen muss (vgl. BayObLGZ 1969, 209, 214; OLG Hamm NJW-RR 1988, 268, 269).

  • BayObLG, 23.03.2001 - 2Z BR 6/01

    Herausgabepflichten des ausgeschiedenen "Bauträger-Verwalters"

    Darüber hinaus muss der ausgeschiedene Verwalter, der zugleich Bauträger war, auch die Bauunterlagen herausgeben, soweit sie die Errichtung der Wohnanlage betreffen und insbesondere für Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche gegenüber den am Bau Beteiligten von Bedeutung sind (OLG Hamm NJW-RR 1988, 268;… Staudinger/Bub WEG § 26 Rn. 403a).
  • LG Berlin, 06.11.2009 - 4 O 56/09

    Wertpapierdepotgeschäft der Bank: Anspruch des Bankkunden auf Einsichtnahme in …

    Nach dieser Alternative sind auch die vom Beauftragten über die Geschäftsbesorgung selbst angelegten Akten, sonstigen Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen - herauszugeben (vgl. RG vom 26.09.1922 -II 745/21- RGZ 105, 392, 395;… BGH vom 30.11.1989 a. a. O.; KG vom 12.09.1988 -24 W 2242/88- NJW 1989, 532 f; OLG Hamm vom 29.10.1987 -15 W 361/85- NJW-RR 1988, 268, 269).
  • OLG Frankfurt, 02.09.1998 - 20 W 49/97

    Nichtdurchführung der mündlichen Verhandlung als Verfahrensrüge; Erfordernis der …

    Die Wohnungseigentümer müssen sich allerdings nicht auf eine Abtretung der Ansprüche der Antragsgegnerin gegen die Fa. Kiefer einlassen, wozu die Antragsgegnerin bereit ist, sondern können die Beschaffung von der Antragsgegnerin als früherer Verwalterin beanspruchen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Verwaltung erforderlich ist (§ 21 IV WEG; vgl. für die Beschaffung von Bauunterlagen vom Bauträger-Verwalter in Kopie: OLG Hamm NJW-RR 88, 268).
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