Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.03.1978 - 15 W 376/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1768 (Ls.)
- NJW 1979, 1792 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 15.11.1984 - 15 W 327/84
Zulässigkeit der Beilegung eines sowohl für Jungen als auch für Mädchen …
Grundlage der Namenswahl ist nach neuerer Auffassung, welcher die ständige Rechtsprechung des Senats entspricht, nicht Art. 19 EGBGB , wonach das für den Vater geltende Recht Anwendung findet (so noch OLG Frankfurt, OLGZ 1978, 411), sondern das Personalstatut des Kindes (BGH, NJW 1979, 1775; Senatsbeschlüsse 15 W 376/76 (Vorlage zum genannten BGH-Beschluß), 15 W 31/79 und 160/82;… Beitzke, a.a.O., 325;… Palandt/Heldrich, BGB, U3. Aufl., EGBGB Art. 19 Anm. 4; Stenz, StAZ 1980, 174).Die in den genannten Entscheidungen des BGH und des Senats (15 W 376/76 und 31/79) für den Nachnamen aufgestellten Grundsätze müssen auch für die Wahl des Vornamens Anwendung finden, da eine abweichende Beurteilung beider Namensbestandteile nicht zu rechtfertigen wäre (…ebenso Palandt/Heldrich, a.a.O.;… Stenz, a.a.O.).
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