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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.08.2023 - 15 W 46/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30888
OLG Köln, 14.08.2023 - 15 W 46/23 (https://dejure.org/2023,30888)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.08.2023 - 15 W 46/23 (https://dejure.org/2023,30888)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. August 2023 - 15 W 46/23 (https://dejure.org/2023,30888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden durch das sog. Scraping personenbezogener Daten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 03.01.2023 - 4 AR 4/22

    Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Amts- und …

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2023 - 15 W 46/23
    Nach Ansicht des Senats sind diese beiden Anträge insofern wertmäßig als Einheit zu betrachten (so auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 3.1.2023 - 4 AR 4/22).

    Rn. 10 cc. Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Wertfestsetzung hinsichtlich des hier geltend gemachten Unterlassungsanspruchs bei anderen Gerichten teilweise auch höher ausfällt (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 3.1.2023 - 4 AR 4/22; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5.7.2023 - 10 W 5/23, GRUR-RS 2023, 16073).

    Da der Kläger bereits mit den Anträgen zu 1) und zu 2) die Erstattung von immateriellen Schäden bzw. die Feststellung begehrt, dass ihm gegebenenfalls noch weitere Schäden zu ersetzen sind, ist nicht hinreichend konkret vorgetragen, welchem darüberhinausgehenden Zweck, also der Ermittlung welcher wirtschaftlichen Vorteile bzw. welcher weiteren Rechte des Klägers, der Auskunftsanspruch noch dienen soll (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 3.1.2023 - 4 AR 4/22, juris).

  • OLG Karlsruhe, 05.07.2023 - 10 W 5/23

    Scraping

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2023 - 15 W 46/23
    Rn. 10 cc. Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Wertfestsetzung hinsichtlich des hier geltend gemachten Unterlassungsanspruchs bei anderen Gerichten teilweise auch höher ausfällt (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 3.1.2023 - 4 AR 4/22; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5.7.2023 - 10 W 5/23, GRUR-RS 2023, 16073).

    Rn. 13 c. Für den Antrag zu 4) ist schließlich ebenfalls nur ein Wert in Höhe von bis 500 Euro festzusetzen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5.7.2023 - 10 W 5/23, GRUR-RS 2023, 16073).

  • BGH, 17.12.2020 - III ZR 76/20

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beschwer nach Abweisung vorn …

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2023 - 15 W 46/23
    Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar in Anlehnung an § 23 Abs. 3 S. 2 RVG bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit und mangelnden genügenden Anhaltspunkten für ein höheres oder geringeres Interesse von einem Wert von 5.000 Euro auszugehen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.11.2015 - II ZB 8/14, juris, BGH, Beschl. v. 17.12.2020 III ZR 76/20, juris).

    Vielmehr sind auch in solchen Fällen in erster Linie die Interessen der Parteien und die Bedeutung der Sache zu gewichten, wobei insbesondere das Gesamtgefüge der Bewertung nichtvermögensrechtlicher Streitgegenstände nicht aus den Augen verloren werden darf (so ausdrücklich: BGH, Beschl. v. 17.12.2020 III ZR 76/20, juris).

  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses …

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2023 - 15 W 46/23
    Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar in Anlehnung an § 23 Abs. 3 S. 2 RVG bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit und mangelnden genügenden Anhaltspunkten für ein höheres oder geringeres Interesse von einem Wert von 5.000 Euro auszugehen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.11.2015 - II ZB 8/14, juris, BGH, Beschl. v. 17.12.2020 III ZR 76/20, juris).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 3 U 21/20

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach Artt. 6 i.V.m. 82 DSGVO bei …

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2023 - 15 W 46/23
    Es ist weder ersichtlich noch vorgetragen, warum dem Anspruch auf Unterlassung, der dazu dienen soll, solche Scraping-Vorfälle künftig zu vermeiden, dann ein deutlich höherer Wert zukommen sollte (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urt. v. 14.4.2022 - 3 U 21/20, NJW-RR 2022, 1608).
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