Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfolreiche Beschwerde der Verfügüungskläger wegen Ansprüche auf Unterlassung u.a. Nennung des Firmenschlagworts und der Namensnennung "M." als von ihm geleiteten Unternehmen sowie auf Veröffentlichung im Weg der einstweiligen Anordnung; Unzulässige rechtswidrige ...
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Rechtswidrige Verdachtsberichterstattung durch Überschrift und Teaser vor einer Bezahlschranke (Paywall) bei fehlender Wiedergabe der Stellungnahme
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.01.2026 - 28 O 432/25
- OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26
Zur Sicherstellung einer insgesamt ausgewogenen Berichterstattung ist außerdem vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen (…BGH, a. a. O.; BVerfG…, Beschluss vom 07.07.2020, 1 BvR 146/17, juris Rn. 16), um zu gewährleisten, dass der Standpunkt des von der Verdachtsberichterstattung Betroffenen in Erfahrung und gegebenenfalls zum Ausdruck gebracht wird, der Betroffene also selbst zu Wort kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2021, VI ZR 1241/20, juris Rn. 25 m. w. N.).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht die Information über ein bloßes Dementi aus, sie ist aber auch erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2021, VI ZR 1241/20, juris Rn. 25).
Rn. 32 Die Unzulässigkeit der Wiedergabe einer kontextneutralen Aufnahme ohne eigenen Aussage- oder Verletzungsgehalt kann sich aus dem Kontext des Bildnisses mit einer unzulässigen Wortberichterstattung ergeben, da die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen durch die Bebilderung noch verstärkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2021, VI ZR 1241/20, juris Rn. 36; auch BGH…, Urteil vom 22. Februar 2022 - VI ZR 1175/20, K&R 2022, 433 Rn. 42), zumal die Zulässigkeit der Bildberichterstattung einem strengeren Abwägungsmaßstab unterliegt als die Wortberichterstattung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. November 2025 - 1 BvR 573/25, K&R 2026, 33 Rn. 58).
- BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26
Rn. 26 (1) Bei einer - nach den vorstehenden Ausführungen im Streitfall vorliegenden - identifizierenden Verdachtsberichterstattung muss die Presse mit Blick auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) ihren journalistischen Recherchepflichten genügen, und es muss im Zeitpunkt der Veröffentlichung ein sog. "Mindestbestand an Beweistatsachen" vorliegen, der für den Wahrheitsgehalt der Information spricht und ihr damit überhaupt erst "Öffentlichkeitswert" verleiht (vgl. BGH…, Urteil vom 18.06.2019, VI ZR 80/18, juris Rn. 50 m. w. N.; BGH, Urteil vom 22.02.2022, VI ZR 1175/20, NJW 2022, 1751).Rn. 32 Die Unzulässigkeit der Wiedergabe einer kontextneutralen Aufnahme ohne eigenen Aussage- oder Verletzungsgehalt kann sich aus dem Kontext des Bildnisses mit einer unzulässigen Wortberichterstattung ergeben, da die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen durch die Bebilderung noch verstärkt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 16.11.2021, VI ZR 1241/20, juris Rn. 36; auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2022 - VI ZR 1175/20, K&R 2022, 433 Rn. 42), zumal die Zulässigkeit der Bildberichterstattung einem strengeren Abwägungsmaßstab unterliegt als die Wortberichterstattung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. November 2025 - 1 BvR 573/25, K&R 2026, 33 Rn. 58).
- BVerfG, 03.11.2025 - 1 BvR 573/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zur …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26
Insofern haben die Verfügungsbeklagten in der hier angegriffenen Passage verschiedene Informationen in einer Weise verknüpft, die bei dem verständigen Durchschnittsleser den Eindruck hervorruft, der Verfügungskläger zu 2) könne an den Vorgängen um die vermeintliche Insolvenzverschleppung in irgendeiner (strafbaren) Weise beteiligt gewesen sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.11.2025 - 1 BvR 573/25, NJW 2026, 214, Rn. 49).Rn. 32 Die Unzulässigkeit der Wiedergabe einer kontextneutralen Aufnahme ohne eigenen Aussage- oder Verletzungsgehalt kann sich aus dem Kontext des Bildnisses mit einer unzulässigen Wortberichterstattung ergeben, da die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen durch die Bebilderung noch verstärkt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 16.11.2021, VI ZR 1241/20, juris Rn. 36; auch BGH…, Urteil vom 22. Februar 2022 - VI ZR 1175/20, K&R 2022, 433 Rn. 42), zumal die Zulässigkeit der Bildberichterstattung einem strengeren Abwägungsmaßstab unterliegt als die Wortberichterstattung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 2025 - 1 BvR 573/25, K&R 2026, 33 Rn. 58).
- OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24
Wettbewerbsrechtliche Verfügungsklage wegen der Veröffentlichung von Äußerungen …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. etwa Beschluss vom 09.05.2019, 15 W 70/18, juris Rn. 3) hängt die Frage, wie lange ein Antragsteller zuwarten darf, ohne dass es an der für den Verfügungsgrund erforderlichen zeitlichen Dringlichkeit fehlt, zwar stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, doch kann in der Regel nur ein Zuwarten von mehr als einem Monat als dringlichkeitsschädlich angesehen werden. Hinzu kommt, dass es bei der gebotenen Einzelfallprüfung ausdrücklich nicht darum geht, die Dauer von einzelnen Arbeits- und Rechercheschritten des Antragstellers und/oder seiner Prozessbevollmächtigten und die genauen Gründe für etwaige "Leerläufe" und Verzögerungen stets genau zu erklären, zu entschuldigen und im Tatsächlichen glaubhaft zu machen, um den Vorwurf einer Selbstwiderlegung auszuräumen (Senatsbeschluss vom 21.05.2024, 15 W 34/24, juris Rn. 29).Rn. 21 Eine Verdachtsberichterstattung liegt vor, wenn nach dem maßgeblichen Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers ein konkretes Verhalten und damit auch im Tatsächlichen ein konkreter Tatverdacht in den Raum gestellt werden bzw. zumindest ein entsprechender Eindruck unabweislich vermittelt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 21.05.2024, 15 W 34/24, juris Rn. 35 mwN).
- BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18
Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26
Rn. 26 (1) Bei einer - nach den vorstehenden Ausführungen im Streitfall vorliegenden - identifizierenden Verdachtsberichterstattung muss die Presse mit Blick auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) ihren journalistischen Recherchepflichten genügen, und es muss im Zeitpunkt der Veröffentlichung ein sog. "Mindestbestand an Beweistatsachen" vorliegen, der für den Wahrheitsgehalt der Information spricht und ihr damit überhaupt erst "Öffentlichkeitswert" verleiht (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, VI ZR 80/18, juris Rn. 50 m. w. N.; BGH, Urteil vom 22.02.2022, VI ZR 1175/20, NJW 2022, 1751). - OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 09.05.2019, 15 W 70/18, juris Rn. 3) hängt die Frage, wie lange ein Antragsteller zuwarten darf, ohne dass es an der für den Verfügungsgrund erforderlichen zeitlichen Dringlichkeit fehlt, zwar stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, doch kann in der Regel nur ein Zuwarten von mehr als einem Monat als dringlichkeitsschädlich angesehen werden. Hinzu kommt, dass es bei der gebotenen Einzelfallprüfung ausdrücklich nicht darum geht, die Dauer von einzelnen Arbeits- und Rechercheschritten des Antragstellers und/oder seiner Prozessbevollmächtigten und die genauen Gründe für etwaige "Leerläufe" und Verzögerungen stets genau zu erklären, zu entschuldigen und im Tatsächlichen glaubhaft zu machen, um den Vorwurf einer Selbstwiderlegung auszuräumen (…Senatsbeschluss vom 21.05.2024, 15 W 34/24, juris Rn. 29). - BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 146/17
Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26
Zur Sicherstellung einer insgesamt ausgewogenen Berichterstattung ist außerdem vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen (…BGH, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020, 1 BvR 146/17, juris Rn. 16), um zu gewährleisten, dass der Standpunkt des von der Verdachtsberichterstattung Betroffenen in Erfahrung und gegebenenfalls zum Ausdruck gebracht wird, der Betroffene also selbst zu Wort kommen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 16.11.2021, VI ZR 1241/20, juris Rn. 25 m. w. N.). - KG, 20.08.2019 - 21 W 17/19
Anspruch auf Übergabe einer fertiggestellten Wohneinheit an Erwerber durch …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26
Das Beschwerdegericht entscheidet daher anerkanntermaßen durch Endurteil, welches als in zweiter Instanz erlassen gilt und daher mit Blick auf § 542 Abs. 2 S. 1 ZPO keinem Rechtsmittel unterliegt (siehe auch Senatsurteil vom 21.12.2023, 15 W 107/23, n.v. und etwa KG, Urteil vom 20.08.2019, 21 W 17/19, juris Rn. 15;… MüKo-ZPO/Drescher, 7. Aufl. 2025, § 922 Rn. 21). - BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19
Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26
Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 27.04.2021, VI ZR 166/19, juris Rn. 12) die Ermittlung des Aussagegehalts eines Berichts nicht auf "offene" Behauptungen beschränkt, sondern die Prüfung auf ehrkränkende Beschuldigungen erstreckt sich auch auf solche Behauptungen, die im Gesamtzusammenhang der offenen Einzelaussagen "versteckt" bzw. "zwischen den Zeilen" stehen können. - BVerfG, 12.03.2024 - 1 BvR 605/24
Erfolgreicher Eilantrag einer Zeitungsverlegerin gegen die gerichtliche …
Auszug aus OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26
Da ein Ausnahmefall im Sinne des § 937 Abs. 2 ZPO nicht vorliegt, war verfahrenstechnisch auf die sofortige Beschwerde der Verfügungskläger hin zu terminieren, zumal die gesetzliche Regelung eng auszulegen ist (dazu BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 12.03.2024, 1 BvR 605/24, juris Rn. 17 ff., 21). - BVerfG, 09.12.2025 - 1 BvR 584/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zur …
- BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17
Nichtannahmebeschluss: Zu Sorgfaltsanforderungen der Presse bei …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.03.2026 - 15 W 7/26 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Paderborn - 3 III 22/25
- OLG Hamm, 05.03.2026 - 15 W 7/26
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- AG Köln, 10.07.2025 - 378 III 71/25
Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2026 - 15 W 7/26
Rn. 10 (FamRZ 2025, 1774, m. abl. Anm. Dutta; ebenso AmtsG Köln, Beschluss v. 10.7.2025 - 378 III 71/25 -, juris Rz. 9 ff.; Plitzko, NZFam 2025, 473, 481).Das Amtsgericht Köln (Beschluss v. 10.7.2025 - 378 III 71/25 -, juris Rz. 10) weist zu Recht darauf hin, dass die grundlegende Zielrichtung der Neuregelung des Namensrechts dahin bestand, die zuvor eingeschränkte Wahlfreiheit bei der Namenswahl und die Gleichstellung der Ehegatten zu stärken.
Rn. 20 Die Rechtsprechung lehnt es einhellig ab, nach Widerruf der Ehenamensbestimmung eine neue Ehenamensbestimmung vorzunehmen (…vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; AG Köln, Beschluss vom 10. Juli 2025, Az. 378 III 71/25, juris; AG Köln, Beschluss vom 28. August 2025, Az. 378 III 79/25, FamRZ 2025, 1774), so dass eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht erforderlich ist.
- AG Köln, 28.08.2025 - 378 III 79/25
Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2026 - 15 W 7/26
Rn. 20 Die Rechtsprechung lehnt es einhellig ab, nach Widerruf der Ehenamensbestimmung eine neue Ehenamensbestimmung vorzunehmen (…vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; AG Köln, Beschluss vom 10. Juli 2025, Az. 378 III 71/25, juris; AG Köln, Beschluss vom 28. August 2025, Az. 378 III 79/25, FamRZ 2025, 1774), so dass eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht erforderlich ist. - OLG Karlsruhe, 18.12.2025 - 19 W 80/25
Neubestimmung des Ehenamens unter Berufung auf die Übergangsregelung des neuen …
Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2026 - 15 W 7/26
Zudem macht sich der Senat die nachfolgend zitierten Ausführungen aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. Dezember 2025, Az. 19 W 80/25 /(Wx), veröffentlicht FamRZ 2026, 361, Abschnitt II. 2. a) - c) zu eigen:.
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