Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.12.1991 - 15 W 73/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,21366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit …
S. 4 unter III.4.; vgl. Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 46 Rn. 17; Münch-Komm-ZPO-Gehrlein, 3. Aufl. 2008, § 46 Rn. 4, jeweils m.w.N.; weniger streng bei einem Verfahrensfehler des Landgerichts OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.12.1991, Die Justiz 1993, 54). - VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15
Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Reaktion des Richters nach den Umständen unangemessen und unsachlich war, insbesondere wenn die Anbringung des Ablehnungsgesuchs nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich war (vgl. OLG Hamburg, B. v. 23.03.1992 - 7 W 10/92 -, NJW 1992, 2036; OLG Karlsruhe, B. v. 10.12.1991 - 15 W 73/91 -, Die Justiz 1993, 54; LG Berlin, B. v. 01.02.1996 - 1 Abl 213/95 -, NJW-RR 1997, 315). - OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Rn. 21 Aus der Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschl. v. 10.12.1991 - 15 W 73/91 - Die Justiz 1993, 54) folgt nichts anderes. - LG Bad Kreuznach, 02.03.2012 - 1 T 36/12
Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Amtsgericht wegen der Besorgnis der …
Denn von dem Grundsatz, dass ein Nachschieben weiterer Gründe im Beschwerdeverfahren regelmäßig nicht statthaft ist, ist für den Fall eine Ausnahme zuzulassen, dass solche neuen Gründe gerade in einem fehlerhaften Verfahren nach der Ablehnung bestehen (vgl. etwa OLG Karlsruhe Justiz 1993, 54;… Zöller/Vollkommer, 29. Aufl. 2011, Rn. 17 zu § 46 ZPO ), So liegen die Dinge hier.
dejure.org
Übersicht OLG Karlsruhe
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.