Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 01.10.1991 - 15 WF 377/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Öffentliche Hilfen; Dispositionsfreiheit; Gebot der Rücksichtnahme; Folgesache; Nachehelicher Unterhalt; Verbund ; Isoliertes Verfahren; Prozeßkostenhilfe; Getrenntlebenunterhalt
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 196
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 06.07.2000 - 20 WF 318/00
Zur Frage des Bestehens eines Scheidungsverbunds und der Mutwilligkeit der …
Trotz dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen kann generell festgehalten werden, diese Ansicht wird auch vom Senat geteilt, dass die Verfolgung von Ansprüchen außerhalb des Verbundes dann jedenfalls nicht mutwillig ist, wenn triftige, vernünftige - sachliche - Gründe vorliegen (OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 196 [OLG Stuttgart 01.10.1991 - 15 WF 377/91]; OLG Hamburg, FamRZ 1998, 1178 [OLG Hamburg 21.04.1997 - 12 WF 32/97]; OLG Naumburg, FamRZ 1996, 752 [OLG Naumburg 05.09.1995 - 8 WF 68/95] - zwingender Grund - OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 245; OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1179 und OLGR 1999, 404; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430 [OLG Schleswig 23.06.1999 - 13 WF 54/99]). - OLG Nürnberg, 27.11.1996 - 10 WF 3431/96 Das OLG Stuttgart (FamRZ 1992, 196 ) vertritt die Rechtsansicht, jeder "vernünftige" Grund müsse hingenommen werden, um die Mutwilligkeit entfallen zu lassen.
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