Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.07.2006 - 15 ZB 05.2602 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 28.11.2011 - M 8 K 10.6073
Dachterrasse auf Grenzgarage; Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches …
Der Nachbar muss sich insoweit auch ein Verhalten seiner Rechtsvorgänger zurechnen lassen (BayVGH vom 21.7.2008 Az: 2 ZB 05.786 - juris; BayVGH vom 4.7.2006 Az: 15 ZB 05.2602 - juris). - VG München, 11.01.2011 - M 1 K 10.3884
Nachbarklage eines Steinmetzbetriebsinhabers gegen die Umnutzung einer Wohnung in …
Jedenfalls verschlechtert sich seine Rechtsposition durch die Zulassung des Vorhabens oder die Erweiterung des Kreises der Betroffenen nicht, da bauplanungsrechtlicher Bestandsschutz schon wegen seines bodenrechtlichen Bezugs, aber auch die Grundsätze der Verwirkung für und gegen die Rechtsnachfolger gelten (BayVGH v. 21.7.2008 - 2 ZB 05.786 - juris; BayVGH v. 4.7.2006 - 15 ZB 05.2602 - juris jeweils zur Verwirkung). - VG München, 20.01.2009 - M 1 K 08.4241
Verwirkung materiell-rechtlicher nachbarlicher Abwehrrechte
Bereits die Mutter der Klägerin hatte den nunmehr genehmigten Zustand über Jahre hinweg hingenommen, ohne dass sie dessen Beseitigung verlangt hätte; dieses Untätigbleiben der Mutter der Klägerin ist der Klägerin als deren Rechtsnachfolgerin im Grundeigentum wegen des bodenrechtlichen Bezugs des Baurechts zuzurechnen (BayVGH v. 21.7.2008 - 2 ZB 05.786 - juris; BayVGH v. 4.7.2006 - 15 ZB 05.2602 - juris).
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