Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.02.2010 - 15 ZB 08.1479 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anordnung zur Beseitigung von Kunststofffenstern; Gleichheitsgebot beim Vorgehen gegen Kunststofffenster
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 29.06.2009 - 15 ZB 09.460
Beseitigungsanordnung; Zweitbescheid; langjährige Untätigkeit des Landratsamts; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2010 - 15 ZB 08.1479
Danach ist die Bauaufsichtsbehörde wegen des Gleichheitssatzes nicht verpflichtet, rechtswidrige Zustände flächendeckend aufzugreifen, sofern sie dafür sachliche Gründe hat (Beschluss des Senats vom 29.6.2009 Az. 15 ZB 09.460; auch BVerwG vom 19.2.1992 NVwZ-RR 1992, 360).
- VG München, 08.06.2010 - M 1 K 09.3528
Austauschanordnung für Kunststofffenster in einem Baudenkmal
Die zuständige Behörde ist wegen des Gleichheitssatzes daher nicht verpflichtet, rechtswidrige Zustände flächendeckend aufzugreifen, sofern sie dafür - wie hier - sachliche Gründe hat (vgl. BayVGH v. 23.2.2010 - 15 ZB 08.1479 - juris m.w.N.). - VG Ansbach, 08.12.2014 - AN 9 K 13.01998
(Erfolglose) Anfechtungsklage gegen Teil-Beseitigungsanordnung; …
Dieser verpflichtet die Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich nicht, rechtswidrige Zustände flächendeckend aufzugreifen (vgl. BVerwG, B.v. 19.2.1992 - 7 B 106/91 - NVwZ-RR 1992, 360; BayVGH, B.v. 23.2.2010 - 15 ZB 08.1479 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 30.09.2014 - 9 ZB 11.1119 - juris). - VGH Bayern, 30.09.2014 - 9 ZB 11.1119
Beseitigungsanordnung für Gerätehalle im Außenbereich
Das entspricht der Rechtsprechung, wonach die Bauaufsichtsbehörde wegen des Gleichheitssatzes nicht verpflichtet ist, rechtswidrige Zustände flächendeckend aufzugreifen, sofern sie hierfür sachliche Gründe hat (vgl. BVerwG, B.v. 19.2.1992 - 7 B 106/91 - NVwZ-RR 1992, 360; BayVGH, B.v. 23.2.2010 - 15 ZB 08.1479 - juris Rn. 12).
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