Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Errichtung einer Werbeanlage; konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs; hinreichende Wahrscheinlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - 10 A 4188/01
Werbeanlagen als Straßenverkehrsgefährdung
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409
Eine Art Probephase, ob sich bei einer Genehmigung einer Werbeanlage Unfälle mit schwerwiegenden Folgen ereignen können, verbietet sich angesichts der Gefährdung der hochrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit auch in Abwägung mit den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin (vgl. OVG NRW vom 17.4.2002 Az. 10 A 4188/01).Vielmehr ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine solche bauliche Anlage bereits dann - konkret - gefährdet wird, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH vom 24.2.2003 Az. 2 CS 02.2730, m.w.N.; VGH BW vom 16.6.2003 NVwZ 2004, 357/362; OVG NRW vom 17.4.2002 Az. 10 A 4188/01).
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02
Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409
Vielmehr ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine solche bauliche Anlage bereits dann - konkret - gefährdet wird, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH vom 24.2.2003 Az. 2 CS 02.2730, m.w.N.; VGH BW vom 16.6.2003 NVwZ 2004, 357/362; OVG NRW vom 17.4.2002 Az. 10 A 4188/01). - VGH Bayern, 22.08.2001 - 2 B 01.74
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409
Soweit die Klägerin demgegenüber auf das Urteil des 2. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. August 2001 Az. 2 B 01.74 verweist, ist dieses Urteil durch die oben zitierte spätere Entscheidung desselben Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Februar 2003 überholt. - VGH Bayern, 24.02.2003 - 2 CS 02.2730
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409
Vielmehr ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine solche bauliche Anlage bereits dann - konkret - gefährdet wird, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH vom 24.2.2003 Az. 2 CS 02.2730, m.w.N.; VGH BW vom 16.6.2003 NVwZ 2004, 357/362; OVG NRW vom 17.4.2002 Az. 10 A 4188/01).
- VGH Bayern, 05.06.2018 - 11 B 17.1503
Erweiterung der Tempo-30-Zone im Stadtgebiet
Selbst wenn der Wechselwerbeträger die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs i.S.v. Art. 14 Abs. 2 BayBO gefährden sollte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6;… VG Augsburg, U.v. 31.1.2018 - Au 4 K 17.1683 - juris Rn. 30), wird damit nicht die festgestellte besondere Gefahrenlage entschärft, die an der Einmündung des Wehrenreuthwegs auch ohne den Werbeträger besteht. - VG Augsburg, 16.12.2015 - Au 4 K 15.869
Verkehrsgefährdung durch Werbeanlage an Unfallhäufungsstelle
Rn. 39 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6;… B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730 - juris Rn. 16) wird die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs - konkret - gefährdet, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die Anlage ein Verkehrsunfall verursacht wird oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird, insbesondere ein Durchschnittskraftfahrer durch sie abgelenkt wird.Dies gälte selbst dann, wenn es sich bisher nicht um einen Unfallschwerpunkt handelte (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 5 unter Verweis auf OVG NRW, U.v. 17.4.2002 - 10 A 4188/01 - BauR 2002, 1231).
- VG Augsburg, 31.01.2018 - Au 4 K 17.1683
Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch eine Werbeanlage
Rn. 24 Die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs wird nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 2 ZB 16.1288 - Rn. 4; B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6;… B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730 - juris Rn. 16) bereits dann - konkret - gefährdet, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die Anlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird, insbesondere ein Durchschnittskraftfahrer durch sie abgelenkt wird.Eine Art Probephase, ob sich bei einer Genehmigung einer Werbeanlage Unfälle mit schwerwiegenden Folgen ereignen können, verbietet sich angesichts der Gefährdung der hochrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit auch in Abwägung mit den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 5).
- VG Regensburg, 17.10.2019 - RO 2 K 18.472
Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage wegen Gefährdung …
Vielmehr liegt eine konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine bauliche Anlage bereits dann vor, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 -juris).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt zu dieser Frage aus, dass sich eine Art Probephase, ob sich bei einer Genehmigung einer solchen Werbeanlage Unfälle mit schwerwiegenden Folgen ereignen können, angesichts der Gefährdung der hochrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit, auch in Abwägung mit den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin, verbiete (BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409- juris).
- VG Ansbach, 04.05.2016 - AN 3 K 16.00277
Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Werbeanlage
Vielmehr liegt eine konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine bauliche Anlage bereits dann vor, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B. v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt zu dieser Frage aus, dass eine Art Probephase, ob sich bei einer Genehmigung einer solchen Werbeanlage Unfälle mit schwerwiegenden Folgen ereignen können, sich verbiete angesichts der Gefährdung der hochrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit, auch in Abwägung mit den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin (BayVGH, B. v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409).
- VGH Bayern, 30.05.2018 - 2 B 18.681
Keine Baugenehmigung für Errichtung einer Werbetafel bei Gefährdung des …
Vielmehr ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine solche Anlage bereits dann - konkret - gefährdet wird, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - bloßer Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730, m.w.N. - juris; B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409, m.w.N. - juris), weil ein Durchschnittskraftfahrer durch sie abgelenkt wird. - VG München, 19.10.2016 - M 9 K 16.2007
Genehmigungsfähigkeit einer Werbeanlage
Es sei aber darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch für eine solche konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs nicht die überwiegende oder hohe Wahrscheinlichkeit erforderlich ist, dass durch die Werbeanlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird, sondern dass eine konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine bauliche Anlage bereits dann vorliegt, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (BayVGH, B. v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409).(BayVGH, B. v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris).
- VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 4 K 20.335
Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Werbeanlage
Die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs wird nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 2 ZB 16.1288 - Rn. 4; B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6;… B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730 - juris Rn. 16;… vgl. ferner U.v. 30.5.2018 - 2 B 18.681 - juris Rn. 24) bereits dann - konkret - gefährdet, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die Anlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird, insbesondere ein Durchschnittskraftfahrer durch sie abgelenkt wird.Denn eine Art Probephase, ob sich bei einer Genehmigung einer Werbeanlage Unfälle mit schwerwiegenden Folgen ereignen können, verbietet sich angesichts der Gefährdung der hochrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit auch in Abwägung mit den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 5;… VG Regensburg, U.v. 17.10.2019 - RO 2 K 18.472 - juris Rn. 50).
- VG Augsburg, 31.08.2017 - Au 5 K 16.1559
Beeinträchtigung eines Denkmals und Verkehrsgefährdung durch großformatige …
Vielmehr liegt eine konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine bauliche Anlage bereits dann vor, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris).Eine Art Probephase, ob sich bei einer Genehmigung einer Werbeanlage Unfälle mit schwerwiegenden Folgen ereignen können, verbietet sich angesichts der Gefährdung der hochrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit auch in Abwägung mit den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 5).
- VG Augsburg, 12.08.2015 - Au 4 K 15.298
Baugenehmigung für zweiseitige beleuchtete Werbeanlage
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6;… B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730 - juris Rn. 16) wird die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs - konkret - gefährdet, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die Anlage ein Verkehrsunfall verursacht wird oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird, insbesondere ein Durchschnittskraftfahrer durch sie abgelenkt wird.Denn eine Art Probephase, ob sich bei einer Genehmigung einer Werbeanlage Unfälle mit schwerwiegenden Folgen ereignet können, verbietet sich angesichts der Gefährdung der hochrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit auch in Abwägung mit den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin (BayVGH, B.v. 27.10.2011, 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 5 unter Verweis auf OVG NRW, U.v. 17.4.2002 - 10 A 4188/01 - BauR 2002, 1231).
- VG Augsburg, 13.04.2017 - Au 5 K 16.1472
Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch …
- VG München, 17.03.2015 - M 1 K 14.3659
Beleuchtete Werbeanlage; Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs; …
- VG Ansbach, 02.07.2020 - AN 17 K 19.01354
Genehmigung einer doppelseitigen beleuchteten Werbeanlage zur Fremdwerbung
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00224
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259
Erfolglose Berufungszulassung wegen geltend gemachter unrichtiger Würdigung einer …
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00218
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG Augsburg, 15.03.2023 - Au 4 K 22.1617
Doppelseitig beleuchtete Werbeanlage, Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit …
- VGH Bayern, 29.09.2014 - 15 ZB 13.568
Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für eine Tankstelle; Gefährdung …
- VGH Bayern, 04.05.2023 - 2 ZB 22.2530
Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Werbeanlage
- VG München, 23.11.2022 - M 29 K 21.4867
Gefährdung des Verkehrs durch Werbeanlage mit bewegten Bildern
- VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.1206
Erfolgreiche Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung …
- VG Ansbach, 26.05.2017 - AN 9 K 16.00184
Störung der Wohnnutzung durch beleuchtete Werbeanlage
- VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00086
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00082
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG Ansbach, 24.05.2017 - AN 9 K 16.01159
Frage der konkreten Verkehrsgefährdung durch eine unbeleuchtete statische …
- VG Magdeburg, 11.06.2021 - 4 A 185/20
Baugenehmigung für eine Videowand
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00081
Baugenehmigung, Werbeanlage, Bannerwerbung, Sicherheitsgefährdung, …
- VGH Bayern, 20.06.2013 - 15 ZB 11.2553
Unzulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs, der auf die Mitnahme von Hunden …
- VG Augsburg, 16.11.2022 - Au 4 K 22.1057
Doppelseitig beleuchtete Werbeanlage, Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit …
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