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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.08.2012 - 15 ZB 12.1515   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27517
VGH Bayern, 14.08.2012 - 15 ZB 12.1515 (https://dejure.org/2012,27517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2012 - 15 ZB 12.1515 (https://dejure.org/2012,27517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2012 - 15 ZB 12.1515 (https://dejure.org/2012,27517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verbot von Fremdwerbung im Mischgebiet; Ortsgestalterische Gründe (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Augsburg, 31.07.2013 - Au 4 K 12.1462

    Werbeanlagensatzung des Marktes ... vom 7.12.2011

    Maßgeblich ist insoweit die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Umgebung (…VG Augsburg, U.v. 30.4.2010 - Au 5 K 09.584 - juris Rn. 44;… Decker in Simon/Busse, a.a.O., Art. 81 Rn. 138; BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515 - juris Rn. 6).

    Bemühungen zur städtebaulichen Aufwertung genügen darüber hinaus nicht, eine besondere Schutzwürdigkeit des vorliegenden Bereichs, die wie oben ausgeführt und anhand der vorliegenden Lichtbilder - anders als wohl im Ortskernbereich - nicht ersichtlich ist, zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515 - juris Rn. 6).

  • VG Augsburg, 30.06.2017 - Au 4 K 17.88

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage - Unwirksamkeit einer …

    Den hiergegen gerichteten Antrag der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 14. August 2012 (15 ZB 12.1515) ab.

    Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nicht ausreichen lassen (BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515 - juris Rn. 6), ganz abgesehen davon, dass die Beigeladene in der jetzigen Satzung im hier fraglichen Bereich gerade nicht die gesamte städtebauliche Situation, sondern nur die Gestaltqualität der Verkehrsflächen angeführt hat.

  • VG Würzburg, 10.03.2015 - W 4 K 14.1137

    Die Lage des Baugrundstücks im Geltungsbereich einer städtebaulichen …

    In ähnlicher Weise hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bereits im Jahr 2012 entschieden, dass bloße Bemühungen einer Gemeinde, eine gegebene Situation städtebaulich aufzuwerten, als solche nicht geeignet sind, die besondere Schutzwürdigkeit eines Gebiets zu begründen (BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896

    Großflächige Werbeanlage im Mischgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer …

    Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 1 ZB 17.1540

    Versagung der Baugenehmigung für großflächige Werbeanlagen

    Angesichts der Planungen der Beigeladenen kann auch nicht die Rede davon sein, dass es sich um ein bloßes Bemühen handelt, eine gegebene Situation zu verbessern und städtebaulich aufzuwerten (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.11.2012 - 15 ZB 10.1796

    Teilweises Verbot von Fremdwerbung in Mischgebiet (Größenbeschränkung); besondere …

    Maßgebend ist die konkrete besondere Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Bereichs (vgl. BayVerfGH vom 23.1.2012 - Vf. 18 -VII - 09 BayVBl 2012, 397/401 und BayVGH vom 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515).
  • VG Augsburg, 12.09.2013 - Au 5 K 12.1588

    Errichtung einer unbeleuchteten Plakatwerbetafel

    Auch insoweit ist maßgeblich auf die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Umgebung abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. vom 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515 - juris;… Decker in Simon/Busse, a.a.O., Art. 81 Rn. 138).
  • VGH Bayern, 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530

    Baugenehmigung, Fremdwerbeanlage, Bebauungsplan, Werbeanlage, Berufungszulassung

    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515) zutreffend darauf hingewiesen, dass Bemühungen, eine vorhandene Situation städtebaulich aufzuwerten, für ein Werbeverbot nicht ausreichen.
  • VG Augsburg, 27.12.2021 - Au 5 K 21.1350

    Störende Häufung von Werbeanlagen

    Ungeachtet dessen ist auf der Grundlage des vom Gericht durchgeführten Augenscheinstermins davon auszugehen, dass unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Baugrundstückes und der maßgeblichen Umgebung keine ortsgestalterischen Gründe gegeben sind bzw. keine städtebaulich bedeutsame Prägung vorliegt, die den vollständigen Ausschluss von Fremdwerbeanlagen in diesem Bereich rechtfertigen würde (BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515 - juris Rn. 6).
  • VG München, 27.11.2014 - M 11 K 13.5765

    Werbeanlage; Mischgebiet; Stätte der Leistung; Fehlende ortsgestalterische Gründe

    Auch insoweit ist maßgeblich auf die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Umgebung abzustellen (BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515 -, juris Rn. 6).
  • VG München, 03.12.2015 - M 11 K 15.3066

    Anspruch auf eine Baugenehmigung für die Errichtung einer einseitigen …

  • VG München, 09.10.2014 - M 11 K 13.3966

    Werbeanlage; Mischgebiet, das überwiegend durch Wohnen geprägt ist; Fehlende …

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