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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.09.2014 - 15 ZB 13.656   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29457
VGH Bayern, 26.09.2014 - 15 ZB 13.656 (https://dejure.org/2014,29457)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.09.2014 - 15 ZB 13.656 (https://dejure.org/2014,29457)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. September 2014 - 15 ZB 13.656 (https://dejure.org/2014,29457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nutzungsuntersagung; Abgrenzung der Wohnungsprostitution vom bordellartigen Betrieb

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 15 ZB 13.656
    Das Verwaltungsgericht lässt offen, ob die Eigenart der näheren Umgebung einem allgemeinen Wohngebiet oder einem Mischgebiet entspricht, weil eine bordellartige Nutzung auch in einem Mischgebiet nicht zulassungsfähig ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.9.2013 - 4 C 8/12 - BVerwGE 147, 379 = juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 08.01.2014 - 2 A 437/13

    Baugenehmigung für Bordell: Einordnung der Umgebungsbebauung als …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 15 ZB 13.656
    Wohnungsprostitution liegt schon begrifflich nur dann vor, wenn die Prostitution mit einer Wohnnutzung in denselben Räumen verbunden ist (…vgl. BVerwG, B.v. 28.6.1995 - 4 B 137/97 - BayVBl 1996, 667 = juris Rn. 3), also die Prostituierten in dem Gebäude auch wohnen (vgl. OVG Saarland, B.v. 8.1.2014 - 2 A 437/13 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.09.1997 - 4 B 137.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2014 - 15 ZB 13.656
    Wohnungsprostitution liegt schon begrifflich nur dann vor, wenn die Prostitution mit einer Wohnnutzung in denselben Räumen verbunden ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.6.1995 - 4 B 137/97 - BayVBl 1996, 667 = juris Rn. 3), also die Prostituierten in dem Gebäude auch wohnen (…vgl. OVG Saarland, B.v. 8.1.2014 - 2 A 437/13 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.01.2025 - 9 ZB 24.301

    Wohnungsprostitution im Mischgebiet

    Wohnungsprostitution, die begrifflich nur dann vorliegt, wenn die Prostitution mit einer Wohnnutzung in denselben Räumen verbunden ist, also die Prostituierten in dem Gebäude auch wohnen, ist in der Regel von außen nicht wahrnehmbar und hat keine erheblichen negativen Auswirkungen auf eine benachbarte Wohnnutzung (…vgl. BVerwG, U.v. 9.11.2021, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.;… B.v. 28.6.1995 - 4 B 137.97 - BayVBl 1996, 667 = juris Rn. 3;… OVG LSA, B.v. 11.1.2023 - 2 L 104/21.Z - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 26.9.2014 - 15 ZB 13.656 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 07.04.2015 - 9 CS 15.394

    Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrieb; besonderes öffentliches Interesse an …

    Rn. 13 Soweit die Antragstellerin vorbringt, im Rahmen der typischen Nutzung eines hier vorliegenden faktischen Mischgebiets sei zu klären, ob eine Störung vom Anwesen ausgeht, ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein bordellartiger Betrieb - unabhängig davon, ob er als sonstiger Gewerbebetrieb i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO oder als Vergnügungsstätte i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO einzuordnen ist - mit der im Mischgebiet ebenfalls zulässigen Wohnnutzung unverträglich ist (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 12.9.2013 - 4 C 8/12 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 16.5.2008 -9 ZB 07.3224 - juris Rn. 7; B.v. 26.9.2014 - 15 ZB 13.656 - juris Rn. 6, B.v. 10.6.2010 -1 ZB 09.1971 - juris Rn. 20).
  • VG München, 03.03.2016 - M 11 K 14.4576

    Versagung einer beantragte Nutzungsänderung/-erweiterung für einen Bordellbetrieb …

    Hinsichtlich des Anwesens ...-Straße 10 spricht einiges dafür, dass insofern kein bordellartiger Betrieb, sondern sog. Wohnungsprostitution vorliegt (zur Abgrenzung der Wohnungsprostitution vom bordellartigen Betrieb BayVGH, B. v. 26.09.2014 - 15 ZB 13.656 -, juris Rn. 4).
  • VG Regensburg, 28.10.2021 - RO 7 K 19.2705

    Nutzungsuntersagung einer Wohnung für bordellartige Zwecke

    Von einer Wohnungsprostitution kann auch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn ein Gebäude ausschließlich von Prostituierten (und gegebenenfalls einer "Betriebsleiterin") bewohnt und gewerblich genutzt wird (vgl. VG Regensburg, U.v. 7.2.2013 - RO 2 K 12.1550 - m.w.N., bestätigt durch BayVGH, B.v. 26.9.2014 - 15 ZB 13.656 -, juris).
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