Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.11.2014 - 15 ZB 14.595 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,38527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostentragung bei Einstellung des Verfahrens wegen Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Schreiben als Zusicherung bzgl. Sicherheitsabstands der Wohnbebauung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragung bei Einstellung des Verfahrens wegen Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Schreiben als Zusicherung bzgl. Sicherheitsabstands der Wohnbebauung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 18.09.2014 - 10 ZB 12.1484
Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; übereinstimmende …
Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2014 - 15 ZB 14.595
Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten ist darauf abzustellen, ob die Berufung zuzulassen gewesen wäre und ob und in welchem Umfang die Berufung im Falle ihrer Zulassung Erfolg gehabt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2014 - 10 ZB 12.1484 - juris Rn. 4 m.w.N.).
- VGH Bayern, 23.10.2017 - 15 ZB 16.1975
Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines ehemaligen Bürogebäudes in eine …
Ein solcher Anspruch besteht jedoch im Falle einer Gemengelage, von der das Verwaltungsgericht zu Recht ausgegangen ist, nicht (…BayVGH, B.v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1445 - juris Rn. 30; B.v. 18.11.2014 - 15 ZB 14.595 - juris Rn. 2;… B.v. 10.8.2016 - 9 ZB 16.944 - juris Rn. 11;… VGH BW, B.v. 29.3.2017 - 5 S 1389/16 - ZfBR 2017, 1322 = juris Rn. 6 ff.).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.