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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.10.2018 - 15 ZB 18.1907   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35358
VGH Bayern, 09.10.2018 - 15 ZB 18.1907 (https://dejure.org/2018,35358)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.10.2018 - 15 ZB 18.1907 (https://dejure.org/2018,35358)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 15 ZB 18.1907 (https://dejure.org/2018,35358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrunds; Zulassung; Berufung; Anforderung; Darlegung; Zulassungsgrund; Vorhaben; Neubau; Geschäftshaus; Baugenehmigung; Lärmbelastung; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmission; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688

    Eingeschränkte Zurechnung der von Parkvorgängen auf öffentlichen Verkehrsflächen …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 15 ZB 18.1907
    Rn. 2 Der Kläger wendet sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 28. Juni 2018, mit dem die von ihm als Nachbarn gegen die der Beigeladenen für das Vorhaben "Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Großgarage" erteilte Baugenehmigung vom 25. November 2015 in der Fassung der Ergänzungsbescheide vom 14. Juni 2016 und vom 14. März 2017 abgewiesen wurde (vgl. hierzu auch die Beschwerdeentscheidung des Senats BayVGH, B.v. 23.11.2016 - 15 CS 16.1688).

    Nach dem der aktuellen Schallprognose vom 20. Februar 2017 zugrundeliegenden verkehrstechnischen Gutachten vom 17. Februar 2017 sei die Verkehrsbelastung der Parkflächen unter Berücksichtigung der Beschwerdeentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. November 2016 (Az. 15 CS 16.1688) nunmehr ermittelt worden.

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 15 ZB 18.1907
    Insbesondere vermag die Zulassungsbegründung die fachlich-gutachterlichen Aussagen, auf die sich sowohl der streitgegenständliche Baugenehmigungsbescheid als auch die erstinstanzliche Entscheidung stützen, nicht im Ansatz zu erschüttern (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351

    Erfolglose Berufungszulassung, wenn Darlegungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 15 ZB 18.1907
    Erforderlich ist eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird; der Rechtsmittelführer muss im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (…BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 15 ZB 16.1365 - juris Rn. 8 m.w.N.; zuletzt auch z.B. BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 15 ZB 16.562

    Verwirkung eines Antrags auf Fortführung eines Klageverfahrens nach …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 15 ZB 18.1907
    Denn ein Beigeladener setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung grundsätzlich keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 15 ZB 16.562 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365

    Ablehnung des Antrags auf Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 15 ZB 18.1907
    Erforderlich ist eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird; der Rechtsmittelführer muss im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 15 ZB 16.1365 - juris Rn. 8 m.w.N.;… zuletzt auch z.B. BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 8).
  • OVG Saarland, 25.06.2026 - 2 A 44/25

    Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Zulassungsvorbringen, das sich darauf beschränkt, pauschal zu behaupten, die angegriffene Entscheidung sei unrichtig, oder - wie hier - lediglich erstinstanzliches Vorbringen wiederholt, genügt den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht.[vgl. etwa BayVGH, Beschlüsse vom 19.11.2024 - 7 ZB 23.1834 -, juris, Rn. 29, und vom 9.10.2018 - 15 ZB 18.1907 -, juris, Rn. 4, sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6.3.2025 - 8 A 11244/24.OVG -, juris, 10 m. w. N.][vgl. etwa BayVGH, Beschlüsse vom 19.11.2024 - 7 ZB 23.1834 -, juris, Rn. 29, und vom 9.10.2018 - 15 ZB 18.1907 -, juris, Rn. 4, sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6.3.2025 - 8 A 11244/24.OVG -, juris, 10 m. w. N.].
  • VGH Bayern, 24.05.2019 - 23 ZB 19.183

    Untersagung der Haltung und Betreuung von Rindern

    Schon wegen der unterschiedlichen Prüfungsmaßstäbe im Zulassungsverfahren einerseits und im nachfolgenden Berufungsverfahren andererseits genügt es in der Regel nicht, etwa unter Bezugnahme auf das bisherige Vorbringen und unter schlichter Wiederholung der eigenen Ansichten die erstinstanzliche Entscheidung in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2018 - 15 ZB 18.1907 - juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2025 - 8 A 11244/24

    Baurecht; Verpflichtungsklage auf Erteilung der Teilbaugenehmigung; unzulässige …

    Danach erfordert das Darlegungsgebot im Berufungszulassungsverfahren auch bei der Geltendmachung ernstlicher Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine substantielle Erörterung des in Anspruch genommenen Zulassungsgrundes: Erforderlich ist eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird; der Prozessbevollmächtigte des Rechtsmittelführer muss im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen die Annahmen der angegriffenen Entscheidung ernstlichen Zweifeln begegnen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt z. B. BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 15 ZB 18.1907 -, juris, Rn. 4, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248

    Erfolglose Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren

    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsfeststellung und Würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2018 - 15 ZB 18.1907 - juris Rn. 4;… B.v.14.6.2012 - 8 ZB 11.2366 - juris Rn. 10;… Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 59;… Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 124a Rn. 49).
  • VGH Bayern, 20.03.2020 - 15 ZB 19.2046

    Geruchsbelastung durch Lackierarbeiten in einer Schreinerei

    Rn. 25 Mit diesen - nicht auf fachlich-empirischen Sachverstand gestützten - pauschalen Behauptungen vermag die Zulassungsbegründung die fachlich-gutachterlichen Aussagen, auf die sich die erstinstanzliche Entscheidung gestützt hat, nicht zu erschüttern (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2018 - 15 ZB 18.1907 - juris Rn. 6).
  • VG München, 06.03.2025 - M 1 S 24.7463

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beseitigungsanordnung, Fliegender Bau, Außenbereich, …

    Danach erfordert das Darlegungsgebot im Berufungszulassungsverfahren auch bei der Geltendmachung ernstlicher Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine substantielle Erörterung des in Anspruch genommenen Zulassungsgrundes: Erforderlich ist eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird; der Prozessbevollmächtigte des Rechtsmittelführer muss im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen die Annahmen der angegriffenen Entscheidung ernstlichen Zweifeln begegnen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt z. B. BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 15 ZB 18.1907 -).
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