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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,39181
VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149 (https://dejure.org/2022,39181)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149 (https://dejure.org/2022,39181)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 15 ZB 22.2149 (https://dejure.org/2022,39181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 6 Abs. 1, 4, Abs. 7 S. 1 Nr. 3, Art. 10 S. 3, Art. 59; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; VwGO § 124 Abs. 2, § 124a
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im baurechtlichen Nachbarstreitverfahren hinsichtlich einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes und Anpassung einer Granitmauer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entfaltet ein Sichtschutzzaun gebäudeähnliche Wirkung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149
    Das Verwaltungsgericht geht dabei zutreffend davon aus (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 30), dass unterer Bezugspunkt für die Bestimmung der abstandsflächenrelevanten Wandhöhe (Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO) die Geländeoberfläche ist, wobei es im Hinblick auf Geländeveränderungen in der Vergangenheit darauf abstellt, dass es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und maßgeblich vermieden werden muss, dass durch Manipulation des Geländes die gesetzlichen Regelungen mit ihrem Schutzbezug im Dienst der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Nachbarschutzes unterlaufen werden (UA S. 8f.).

    Rn. 8 Soweit der Kläger anführt, es seien seit 1993 noch keine 30 Jahre im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht angenommenen letzten Geländeveränderungen vergangen (…vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris Rn. 7) und ein kürzerer Zeitraum sei angesichts der Vielzahl ungenehmigter Veränderungen nicht hinnehmbar, setzt er sich nicht ausreichend mit der Einzelfallabwägung des Verwaltungsgerichts auseinander, wonach auch kürzere Fristen genügen können (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 30;… B.v. 7.11.2017 - 1 ZB 15.1839 - juris Rn. 5).

    Den Ausführungen des Verwaltungsgerichts, dass die Aufschüttungen in der Vergangenheit nicht manipulativ erfolgt seien (UA S. 10; vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 29), setzt das Zulassungsvorbringen nichts entgegen.

  • VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306

    Kein Nachbarschutz gegen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans über die …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149
    Hiergegen ist nichts zu erinnern (…vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2019 - 15 CS 18.2487 - juris Rn. 20; B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris Rn. 15).

    Die vom Kläger in Art. 10 Satz 3 BayBO angeführte Forderung, die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrunds des Nachbargrundstücks nicht zu gefährden, ist hier - offensichtlich - auch nicht Gegenstand der Regelungen der angefochtenen Baugenehmigung, weshalb eine Rechtsverletzung schon deswegen ausscheidet (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2017 a.a.O. Rn. 20).

  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 1 ZB 15.1839

    Berechnung der Wandhöhe einer Grenzgarage

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149
    Rn. 8 Soweit der Kläger anführt, es seien seit 1993 noch keine 30 Jahre im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht angenommenen letzten Geländeveränderungen vergangen (…vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris Rn. 7) und ein kürzerer Zeitraum sei angesichts der Vielzahl ungenehmigter Veränderungen nicht hinnehmbar, setzt er sich nicht ausreichend mit der Einzelfallabwägung des Verwaltungsgerichts auseinander, wonach auch kürzere Fristen genügen können (…vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 30; B.v. 7.11.2017 - 1 ZB 15.1839 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149
    Rn. 12 Das Verwaltungsgericht ist ferner zutreffend davon ausgegangen (UA S. 11), dass eine erdrückende oder abriegelnde Wirkung nur in Betracht kommt, wenn das Vorhaben derart übermächtig ist, dass das Wohngebäude des Klägers nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude bzw. einer baulichen Anlage dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (…vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 15 ZB 21.2428 - juris Rn. 33; B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 15 ZB 22.1621

    Darlegung der Gründe für die Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149
    Mit bloßer Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens wird dem Gebot der Darlegung im Sinn von § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO ebenso wenig genügt wie mit der schlichten Darstellung der eigenen Rechtsauffassung (BayVGH, B.v. 21.9.2022 - 15 ZB 22.1621 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 15 CS 14.2612

    Nachbar-Eilantrag; Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149
    Rn. 8 Soweit der Kläger anführt, es seien seit 1993 noch keine 30 Jahre im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht angenommenen letzten Geländeveränderungen vergangen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 15 CS 14.2612 - juris Rn. 7) und ein kürzerer Zeitraum sei angesichts der Vielzahl ungenehmigter Veränderungen nicht hinnehmbar, setzt er sich nicht ausreichend mit der Einzelfallabwägung des Verwaltungsgerichts auseinander, wonach auch kürzere Fristen genügen können (…vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 30;… B.v. 7.11.2017 - 1 ZB 15.1839 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 15 ZB 21.2428

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149
    Rn. 12 Das Verwaltungsgericht ist ferner zutreffend davon ausgegangen (UA S. 11), dass eine erdrückende oder abriegelnde Wirkung nur in Betracht kommt, wenn das Vorhaben derart übermächtig ist, dass das Wohngebäude des Klägers nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude bzw. einer baulichen Anlage dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 15 ZB 21.2428 - juris Rn. 33;… B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 15 CS 18.2487

    Streit um Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149
    Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2019 - 15 CS 18.2487 - juris Rn. 20;… B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 19.05.2022 - 15 CS 22.1033

    Erfolglose Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz: Sozialadäquate Belastungen …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149
    Eine solche Wirkung (vgl. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO) einer Anlage ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Abstandsflächenrechts zu bestimmen (BayVGH, B.v. 19.5.2022 - 15 CS 22.1033 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 04.11.2022 - 15 ZB 22.1777

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus mit Parkebene

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2022 - 15 ZB 22.1777 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404

    Erfolglose Klage der Nachbarin gegen Maschinenhalle im Außenbereich

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (…vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 05.08.2026 - 15 ZB 26.1245

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, verspätete Rechtsmittelvorlage durch …

    Rn. 11 Darauf, dass die Begründung vom 30. Juni 2026 im Übrigen den Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO nicht genügt (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149 - juris Rn. 5), kommt es angesichts dessen nicht entscheidungserheblich an.
  • VG Augsburg, 04.04.2024 - Au 5 S 24.735

    Nachbareilantrag, Verletzung in nachbarschützenden Rechten (verneint), …

    Rn. 47 Eine Rücksichtslosigkeit aufgrund einer erdrückenden oder abriegelnden Wirkung kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben derart übermächtig ist, dass das Wohngebäude des Nachbarn nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude bzw. einer baulichen Anlage dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (BayVGH, B.v. 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.06.2024 - 15 ZB 24.342

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunkmast

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (…vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.03.2023 - 15 ZB 23.151

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für fünf Wohnungen mit Stellplätzen

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 10.03.2023 - 15 ZB 22.2583

    Genehmigung betreffend den Neubau eines Rathauses

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 19.11.2025 - 15 ZB 25.1878

    Nutzungsänderung und Ausbau, Überraschungsentscheidung, Aufklärungspflicht

    Erforderlich ist eine substantiierte - und auch in sich schlüssige - Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149 - juris Rn. 12).
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