Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.04.2003 - 15 ZB 99.2224 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Augsburg, 28.04.2010 - Au 4 K 09.1748
Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage auf Erlass einer …
Voraussetzung einer solchen Reduzierung des Ermessens auf Null ist, dass die von einer rechtswidrigen baulichen Anlage ausgehenden Beeinträchtigungen einen erheblichen Grad erreichen, insbesondere also hochrangige Rechtsgüter des Nachbarn wie Leben oder Gesundheit tangiert sind, und die Abwägung der Beeinträchtigung des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der Interessen des Nachbarn ergibt (st. Rspr. des BayVGH z.B. BayVGH Beschl. vom 16.11.2005 Az. 14 ZB 05.2018 ; vom 14.4.2003 Az. 15 ZB 99.2224 ;… ebenso Koch/Molodovsky/Famers, BayBO Art. 54 Rn. 51;… Simon/Busse BayBO 2008 Art. 76 Rn. 490 ff.).Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls, wobei der Mindestzeitraum jedoch in der Regel deutlich über einem Monat liegen wird (vgl. BayVGH Beschl. vom 14.4.2003, Az. 15 ZB 99.2224 m.w.N.).
- VGH Bayern, 18.07.2016 - 15 ZB 15.12
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für landwirtschaftliche Zelthalle
Rn. 22 Eine unzulässige Einschränkung der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ist damit nicht verbunden, weil den Klägern die Möglichkeit verbleibt, wegen einer Verletzung der - nachbarschützenden - Bestimmung Art. 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBO (…vgl. dazu allgemein BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 15 ZB 12.2142 - NVwZ-RR 2016, 27 = juris Rn. 18 m. w. N.;… ferner Famers in Molodovsky/Famers, BayBO, Stand März 2016, Art. 30 Rn. 16) einen möglichen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (Art. 76 BayBO) geltend zu machen und/oder zivilrechtlich gegen die Beigeladenen vorzugehen (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2003 - 15 ZB 99.2224 - juris Rn. 6, Seidel, NVwZ 2004, 139 ff.). - VG Augsburg, 22.03.2012 - Au 5 K 09.1819
Untätigkeitsklage; Verwirkung des formellen Klagerechts; materielle Verwirkung; …
Voraussetzung hierfür ist, dass die von der rechtswidrigen baulichen Anlage ausgehende Beeinträchtigung einen erheblichen Grad erreicht hat und die Abwägung der Beeinträchtigungen des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der Interessen des Nachbarn ergibt (ständige Rechtsprechung des BayVGH z.B. vom 14.4.2003 Az 15 ZB 99.2224).
- VG Augsburg, 05.10.2012 - Au 4 K 12.399
Nachbar-Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (bejaht)
Eine Verweisung kommt danach nur in Betracht, wenn es sich im Kern um zivilrechtliche Streitigkeiten mit öffentlich-rechtlichen Nebenfolgen (…vgl. Jäde/Dirnberger/Bauer/Eisenreich, a.a.O., Rdnr. 225 zu Art. 76) handelt oder um - öffentlich-rechtlich - geringfügige Beeinträchtigungen (…Jäde/Dirnberger/Bauer/Eisenreich, a.a.O., Rdnr. 226 zu Art. 76; so auch die Fallgestaltungen BayVGH vom 14.4.2003, 15 ZB 99.2224, juris - Rdnr. 6 - keine gravierende Verschlechterung;… BayVGH vom 4.7.2011, 15 ZB 09.1237, juris - Rdnr. 14 - keine gravierende Beeinträchtigung). - VGH Bayern, 11.03.2024 - 15 CS 24.116
Ermessensausübung beim Erlass einer Beseitigungsanordnung
Die Möglichkeit eines Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich geltend zu machen, kann im Rahmen der Prüfung eines bauaufsichtlichen Einschreitens auf Antrag des Nachbarn je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (…vgl. BVerwG, B.v. 10.12.1997 - 4 B 204.97 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 14.4.2003 - 15 ZB 99.2224 - juris Rn. 6). - VG Ansbach, 17.04.2020 - AN 3 K 18.00985
Verwirkung von Verfahrensrechten von materiellen Nachbarrechten
Voraussetzung dafür ist ein erheblicher Grad der von der rechtswidrigen baulichen Anlage ausgehenden Beeinträchtigungen sowie ein deutliches Übergewicht der Nachbarinteressen in der Abwägung mit dem Schaden des Bauherrn (vgl. z.B. BayVGH vom 14.3.2003, 15 ZB 99.2224 - juris; BayVerfGH vom 3.12.1993, BayVBl 1994, 110). - VG Augsburg, 24.11.2011 - Au 5 K 11.1531
Untätigkeitsklage; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten (verneint); …
Voraussetzung hierfür ist, dass die von der rechtswidrigen baulichen Anlage ausgehende Beeinträchtigung einen erheblichen Grad erreicht hat und die Abwägung der Beeinträchtigungen des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der Interessen des Nachbarn ergibt (ständige Rechtssprechung des BayVGH z.B. vom 14.4.2003 Az: 15 ZB 99.2224). - VG Augsburg, 13.02.2013 - Au 5 K 12.1421
Verpflichtungsklage; bauaufsichtliches Einschreiten; Baubeseitigung; …
Rn. 28 Voraussetzung einer solchen Reduzierung des Entschließungsermessens auf Null ist, dass die von einer rechtswidrigen baulichen Anlage ausgehenden Beeinträchtigungen einen erheblichen Grad erreichen, insbesondere also hochrangige Rechtsgüter des Nachbarn wie Leben oder Gesundheit tangiert sind, und die Abwägung der Beeinträchtigung des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der Interessen des Nachbarn ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2005 - 14 ZB 05.2018 - juris; B.v. 14.4.2003, Az: 15 ZB 99.2224 - juris;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand: September 2012, Art. 76 Rn. 490 ff.).
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