Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.03.2001 - 15 ZB 99.643 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GKG § 13 Abs. 1 S. 1
Streitwert für eine Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung einer Bodenwertsteigerung bei Bestimmung des Streitwerts einer Klage auf Erteilung eines Vorbescheids wegen der Bebauung eines Grundstücks (Bebauungsgenehmigung); Annahme eines unbeplanten Innenbereichs; Abgrenzung zum Außenbereich; Vorliegen des für den ...
Verfahrensgang
- VG München, 11.11.1998 - M 9 K 97.4347
- VGH Bayern, 02.03.2001 - 15 ZB 99.643
Papierfundstellen
- BauR 2001, 1402
- ZfBR 2001, 429 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 20.02.2001 - 1 C 00.1287
Streitwert für Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids)
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81
Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73
Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang …
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- OVG Thüringen, 13.03.1998 - 2 ZEO 342/98
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; Auflage; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 1 S 1640/97
Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.1997 - 6 A 12008/97
Zulassung der Berufung; Zulassungsantragsfrist; Rechtslageänderung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 21.12.2000 - 4 ZB 97.2497 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Hamburg, 18.06.2019 - 2 Bf 212/18
Streitwert bei Klagen auf Erteilung eines Bauvorbescheides, deren Gegenstand die …
Hinzu kommt, dass der vom Verwaltungsgericht unter Berufung auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Februar 2001 (…1 C 00.1287, BauR 2001, 934 ff., juris Rn. 15; a. A. aber VGH München, Beschl. v. 2.3.2001, 15 ZB 99.643, BauR 2001, 1402, juris Rn. 20;… Beschl. v. 16.11.2015, 1 C 15.2348, juris Rn. 2) gewählte Bruchteil von einem Zehntel lediglich auf Überlegungen der Angemessenheit beruht, so dass der schließlich festgesetzte Wert die Wertsteigerung tatsächlich nicht abbildet (…vgl. hierzu auch VGH Mannheim, Beschl. v. 19.1.2009, 3 S 2967/08, NVwZ-RR 2009, 455 f., juris Rn. 6, der eine Reduktion des ermittelten Werts der Bodenwertsteigerung ablehnt).Dies trägt auch dem Gedanken Rechnung, dass ein Vorbescheid ebenso wie die Baugenehmigung der Verwirklichung eines konkreten Bauvorhabens dient (vgl. VGH München, Beschl. v. 2.1.2001, 15 ZB 99.643, BauR 2001, 1402, juris Rn. 20;… Beschl. v. 16.11.2015, 1 C 15.2348, juris Rn. 2).
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1704/19
Streitwert für eine auf die Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete Klage, …
Eine mit dem Vorbescheid möglicherweise verbundene Bodenwertsteigerung kann damit für den Kläger allenfalls mittelbar das bestimmende Motiv für die Klage sein, kann aber zudem auch - wie im vorliegenden Fall eher naheliegend - keine besondere Bedeutung haben (vgl. dazu auch BayVGH, Beschluss vom 2.3.2001 - 15 ZB 99.643 -). - VGH Bayern, 23.01.2015 - 15 C 14.508
Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid
Die in der jüngsten Fassung des Streitwertkatalogs hinzugekommene Erwähnung der Bodenwertsteigerung dürfte auf einen in der Rechtsprechung für die Streitwertbemessung bei der Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids stellenweise vertretenen Ansatz zurückgehen (…vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2003 - 1 C 02.785 - juris Rn. 5;… B.v. 20.2.2001 - 1 C 00.1287 - VwRR BY 2001, 173 = juris Rn. 7 ff.: ein Zehntel der Bodenwertsteigerung, wenn allein oder überwiegend die Bebaubarkeit des Grundstücks in Streit steht; ablehnend: BayVGH, B.v. 2.3.2001 - 15 ZB 99.643 - BayVBl 2002, 158 = juris Rn. 20: die Hälfte des Streitwerts für die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung, Bodenwertsteigerung als "Bedeutung der Sache" auf Grund des Antrags des Klägers im Gegensatz zum Investitionsvolumen des konkreten Vorhabens generell nicht objektivierbar; allen zitierten Entscheidungen vorangegangen waren Urteile der 9. Kammer des VG München).
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