Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 12.02.1993 - 15-VI-92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13
Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung …
Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 12.2.1993 Vf. 15-VI-92; VerfGH vom 9.2.1994 = VerfGH 47, 47/52; VerfGH vom 6.12.2004; BVerfG vom 19.5.1992 = BVerfGE 86, 133/146 in Fortführung von BVerfG vom 1.2.1978 = BVerfGE 47, 182/189).
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