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   FG Niedersachsen, 10.12.2015 - 16 K 253/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54933
FG Niedersachsen, 10.12.2015 - 16 K 253/15 (https://dejure.org/2015,54933)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.2015 - 16 K 253/15 (https://dejure.org/2015,54933)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 16 K 253/15 (https://dejure.org/2015,54933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 132 Abs. 1 Buchst g EGRL 112/2006
    Heilpädagogische Leistungen eines Subunternehmers sind von der Umsatzsteuer befreit

  • rechtsportal.de

    Befreiung heilpädagogischer Leistungen eines Subunternehmers von der Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogische Leistungen eines Subunternehmers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Leitsatz)

    Heilpädagogische Leistungen eines Subunternehmers sind von der Umsatzsteuer befreit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heilpädagogische Subunternehmer-Leistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befreiung heilpädagogischer Leistungen eines Subunternehmers von der Umsatzsteuer

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 130 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Steuerrecht | Umsatzsteuerrecht | Befreiung heilpädagogischer Leistungen eines Subunternehmers von Umsatzsteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1471
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.08.2015 - V R 13/14

    Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.12.2015 - 16 K 253/15
    Dies ergebe sich auch aus den Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 18. August 2015 V R 13/14, DStR 2015, 2324.

    Ergänzend trägt er vor, das Urteil des BFH vom 18. August 2015 V R 13/14 sei auf den Streitfall nicht übertragbar.

    Entscheidend ist nur, dass die dazwischengeschaltete GmbH ihrerseits die Leistungen gegenüber den Trägern der Sozialhilfe abrechnete und deshalb wirtschaftlich eine über die Gesellschaft durchgeleitete Kostentragung bestand (vgl. BFH, Urteil vom 18. August 2015 V R 13/14, Juris Rdnr. 20f.).

  • BFH, 01.02.2007 - V R 64/05

    Heilpädagogische Leistung als Heilbehandlung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.12.2015 - 16 K 253/15
    Entscheidend kommt es dabei auf die Zielsetzung der Maßnahmen an: Leistungen von Heilpädagogen sind Heilbehandlungen, wenn sie direkt an der Krankheit und deren Ursachen ansetzen und nicht nur darauf abzielen, die Auswirkungen der Erkrankung auf die Lebensgestaltung aufzufangen oder abzumildern (BFH, Urteil vom 1. Februar 2007 V R 64/05, BFH/NV 2007, 1203).

    Als Indiz für eine Heilbehandlung kann der Abrechnungsmodus der Klägerin gegenüber der GmbH, nämlich nach den Leistungsnummern des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für die Abrechnung der Vertragsärzte, herangezogen werden (vgl. BFH, Urteil vom 1. Februar 2007 V R 64/05, a. a. O., Juris Rdnr. 33).

  • BFH, 08.03.2012 - V R 30/09

    Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.12.2015 - 16 K 253/15
    Eine Heilbehandlung ist deshalb nur gegeben, wenn ein Heilpädagoge auf Zuweisung und unter Verantwortung eines Arztes tätig wird (BFH, Urteil vom 1. Februar 2007 V R 34/05, BFH/NV 2007, 425 = Juris Rdnr. 18) oder seine Leistungen ihrer Art nach von den Sozialversicherungsträgern bezahlt werden (BFH, Urteil vom 8. März 2012 V R 30/09, BStBl. II 2012, 623, 627 Tz. 42).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 70/02

    Arbeitsverhältnis; verbilligte Wohnungsüberlassung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.12.2015 - 16 K 253/15
    Eine Heilbehandlung ist deshalb nur gegeben, wenn ein Heilpädagoge auf Zuweisung und unter Verantwortung eines Arztes tätig wird (BFH, Urteil vom 1. Februar 2007 V R 34/05, BFH/NV 2007, 425 = Juris Rdnr. 18) oder seine Leistungen ihrer Art nach von den Sozialversicherungsträgern bezahlt werden (BFH, Urteil vom 8. März 2012 V R 30/09, BStBl. II 2012, 623, 627 Tz. 42).
  • BFH, 01.02.2007 - V R 34/05

    USt: Behandlung von Legasthenikern grds. keine Heilbehandlung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.12.2015 - 16 K 253/15
    Eine Heilbehandlung ist deshalb nur gegeben, wenn ein Heilpädagoge auf Zuweisung und unter Verantwortung eines Arztes tätig wird (BFH, Urteil vom 1. Februar 2007 V R 34/05, BFH/NV 2007, 425 = Juris Rdnr. 18) oder seine Leistungen ihrer Art nach von den Sozialversicherungsträgern bezahlt werden (BFH, Urteil vom 8. März 2012 V R 30/09, BStBl. II 2012, 623, 627 Tz. 42).
  • FG München, 21.04.2005 - 14 K 5140/02

    Steuerbefreiung der Umsätze aus heilpädagogischer Tätigkeit; Umsatzsteuer 1999,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.12.2015 - 16 K 253/15
    Auch eine Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL sei ausgeschlossen, weil die Klägerin selbst mit den Trägern der Sozialhilfe keine direkten Vertragsbeziehungen habe (Hinweis auf Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 34/05 und FG München, Urteil vom 21. April 2005 14 K 5140/02).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 29/16

    Zur Unternehmereigenschaft einer Heilpädagogin - Unionsrechtskonforme

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Dezember 2015 16 K 253/15 aufgehoben.

    Es führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1471 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen aus, die Leistungen der Klägerin seien zwar weder nach § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (UStG) noch gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG steuerfrei.

  • FG Niedersachsen, 15.06.2016 - 5 K 86/15

    Unterfallen der Umsätze als selbständige Betreuerin unter die Umsatzsteuer;

    Nichts anderes kann nach Ansicht des Senats dann für Verträge nach §§ 75 Abs. 2, 3 bzw. 76 SGB XII gelten (so auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Dezember 2015, 16 K 253/15, in juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13

    Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit eines Diplom-Sozialpädagogen in Form von Kursen

    Eine grundsätzliche Berufbarkeit auf die Richtlinie ist von Teilen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Dezember 2015, 16 K 253/15, EFG 2016, 1471) zwar befürwortet worden; jedoch hat der BFH diese Möglichkeit in seiner neueren Rechtsprechung abgelehnt.
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