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   OLG Köln, 05.06.2013 - I-16 U 106/11   

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https://dejure.org/2013,26707
OLG Köln, 05.06.2013 - I-16 U 106/11 (https://dejure.org/2013,26707)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.2013 - I-16 U 106/11 (https://dejure.org/2013,26707)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - I-16 U 106/11 (https://dejure.org/2013,26707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs mit einem links aus einer Grundstückseinfahrt auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs mit einem links aus einer Grundstückseinfahrt auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs mit einem einbiegenden Fahrzeug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs mit einem einbiegenden Fahrzeug

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
    Der im Geradeausverkehr befindliche, links überholende Verkehrsteilnehmer muss nicht mit Querverkehr aus einer Grundstücksausfahrt rechnen (KG VersR 1999, 1382; OLG Saarbrücken VerkMitt 1980, 39; juris-PK, 6. Aufl. § 823 Rn. 94), so dass er hierauf seine Geschwindigkeit nicht einstellen muss.

    Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den eine Grundstücksausfahrt verlassenden Kraftfahrer, wenn es im Zusammenhang mit einem solchen Verkehrsvorgang zu einem Unfall kommt (vgl. BGH NZV 1991, 187; KG VersR 1999, 1382 mwN).

    Denn mit überholendem Verkehr muss der von der Grundstücksgrenze links Abbiegende immer rechnen (KG VersR 1999, 1382; OLG Koblenz VersR 1981, 1136).

    Zwar verdrängt die Betriebsgefahr des schuldhaft aus einem Grundstück ausfahrenden Fahrzeugs die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs regelmäßig vollständig (OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536; KG NZV 1998, 376).

  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
    Der Zurechnungszusammenhang scheitert zwar nicht daran, dass es an einer Fahrzeugberührung fehlt (BGH NJW 88, 2802; KG VersR 97, 1292).

    Ausreichend ist, wenn der Unfall unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten oder eines Dritten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Anspruchsgegners mit veranlasst ist, wobei eine psychisch vermittelte Kausalität ausreicht (vgl. BGH NJW 1988, S. 2802; OLG München, VRR 2012, 302; OLG Celle ZfS 1999, S. 56; Hentschel, aaO, § 7 StVG, Rn. 10).

  • OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
    Beläuft sich der für das ersatzbeschaffte Fahrzeug aufgewendete Kaufpreis mindestens auf den Brutto-Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens, ist der Brutto-Wiederbeschaffungsaufwand zu ersetzen, ohne dass es darauf ankommt, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen Brutto-Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist (BGH NJW 2005, 2220; OLG Schleswig, Urt. v. 09.01.2013 - 7 U 109/12, zitiert nach juris.de).

    Ist in dem vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer (Regelumsatzsteuer gem. § 10 UStG oder Differenzsteuer im Sinne des § 25a UStG) enthalten, ist diese abzuziehen, weil der Geschädigte diese nur beanspruchen kann, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGH, Urteil v. 9.5.2006 - VI ZR 225/05 - NJW 2006, 2181 ff; Urteil v. 18.05.2004 - VI ZR 267/03 - NJW 2004, 2086; OLG Schleswig, Urt. v. 09.01.2013 - 7 U 109/12).

  • OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
    Ausreichend ist, wenn der Unfall unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten oder eines Dritten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Anspruchsgegners mit veranlasst ist, wobei eine psychisch vermittelte Kausalität ausreicht (vgl. BGH NJW 1988, S. 2802; OLG München, VRR 2012, 302; OLG Celle ZfS 1999, S. 56; Hentschel, aaO, § 7 StVG, Rn. 10).
  • OLG München, 04.04.1989 - 5 U 5254/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links von einem Parkplatz auf die

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
    In diesen Fällen besteht Kausalität aber nur, wenn ein naher zeitlicher und örtlicher Zusammenhang besteht und die Fahrweise des einen Fahrzeugs eine Lenkreaktion des anderen Fahrzeuglenkers ausgelöst hat (vgl. OLG München VersR 1990, 1159).
  • OLG Celle, 03.09.1998 - 11 U 9/98

    Haftungsverteilung bei Unfallschäden aufgrund eines Linksabbiegevorgangs

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
    Ausreichend ist, wenn der Unfall unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten oder eines Dritten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Anspruchsgegners mit veranlasst ist, wobei eine psychisch vermittelte Kausalität ausreicht (vgl. BGH NJW 1988, S. 2802; OLG München, VRR 2012, 302; OLG Celle ZfS 1999, S. 56; Hentschel, aaO, § 7 StVG, Rn. 10).
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
    Beläuft sich der für das ersatzbeschaffte Fahrzeug aufgewendete Kaufpreis mindestens auf den Brutto-Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens, ist der Brutto-Wiederbeschaffungsaufwand zu ersetzen, ohne dass es darauf ankommt, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen Brutto-Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist (BGH NJW 2005, 2220; OLG Schleswig, Urt. v. 09.01.2013 - 7 U 109/12, zitiert nach juris.de).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05

    Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
    Ist in dem vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer (Regelumsatzsteuer gem. § 10 UStG oder Differenzsteuer im Sinne des § 25a UStG) enthalten, ist diese abzuziehen, weil der Geschädigte diese nur beanspruchen kann, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGH, Urteil v. 9.5.2006 - VI ZR 225/05 - NJW 2006, 2181 ff; Urteil v. 18.05.2004 - VI ZR 267/03 - NJW 2004, 2086; OLG Schleswig, Urt. v. 09.01.2013 - 7 U 109/12).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
    Denn in erster Linie ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Abwägung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH NJW-RR 2012, 157; VersR 1998, 474, 475 mwN).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
    Vortasten bedeutet zentimeterweise Vorrollen bis zum Übersichtspunkt mit der Möglichkeit, sofort anzuhalten (BGH NJW 1985, 2757).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

  • BGH, 18.05.2004 - VI ZR 267/03

    Geltendmachung des vollen Mehrwertsteuerbetrages bei Ersatzbeschaffung für ein

  • OLG Celle, 22.05.2003 - 14 U 239/02

    Alleinverschulden; Anscheinsbeweis; Ausfahren; Betriebsgefahr; Einfahren;

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 15/90

    Pflichten des Führers eines Radladers beim Einfahren auf eine Straße

  • OLG Koblenz, 12.01.1981 - 12 U 824/80

    Grundstücksausfahrten (Kaserne, Hofeinfahrt)

  • OLG Saarbrücken, 25.05.1979 - 3 U 54/78

    Überholverbot; Einfahrender; Einfahrt auf Fahrbahn; Ausfahrt aus Grundstück

  • AG Bielefeld, 08.01.2014 - 407 C 187/13

    Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung eines

    Bei einer fiktiven Abrechnung des Fahrzeugschadens ist die Umsatzsteuer (Regelumsatzsteuer gem. § 10 UStG oder Differenzsteuer im Sinne des § 25a UStG) nur erstattungsfähig, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 05.06.2013, Az. I-16 U 106/11, 16 U 106/11, nachgewiesen bei juris; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 28.09.2006, Az. 12 U 8/06, nachgewiesen bei juris).

    Für die Frage, ob bei der fiktiven Schadensermittlung von einer Regel- oder Differenzbesteuerung auszugehen ist, ist auf das beschädigte Fahrzeug abzustellen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 05.06.2013, Az. I-16 U 106/11, 16 U 106/11, nachgewiesen bei juris; vgl. OLG Rostock, Urt. v. 18.02.2005, Az. 8 U 75/04, nachgewiesen bei juris).

  • KG, 05.04.2018 - 29 U 37/17

    Teilweise Unzulässigkeit der Berufung

    Der Kläger hat bezüglich des Wiederbeschaffungsaufwandes nur die hälftige Haftungsteilung, nicht aber die zuvor vom Landgericht im Hinblick auf die fiktive Schadensermittlung vorgenommene Reduzierung des geltend gemachten Bruttobetrages von 6.950,00 Euro auf den - um die Differenzsteuer nach § 25a UStG in Höhe von 2, 4% bereinigten - Nettobetrag (dazu vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2013 - VI ZR 363/11 - juris Rdn. 15; OLG K6In, Urteil vom 5. Juni 2013 - 16 U 106/11 - juris Rdn. 19) in Höhe von 6.787,11 Euro beanstandet.
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