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OLG Stuttgart, 01.03.1984 - 16 U 11/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten einer Anfechtung der Ehelichkeit durch die Tochter aufgrund einer Trennung der Eltern bereits fünf Jahre vor der Geburt der Klägerin; Zur Anwendbarkeit des deutschen Rechts bei der Anerkennung einer ehelichen Geburt nach türkischem Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 04.02.1982 - 17 C 1464/81
- OLG Stuttgart, 01.03.1984 - 16 U 11/82
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.1984 - 16 U 11/82
Mit dem angefochtenen Urteil ist davon auszugehen, daß das Klagebegehren hier an sich nach den Sachnormen des türkischen Rechts zu beurteilen ist, da die Klägerin, ihre Mutter und der Beklagte türkische Staatsangehörige sind ( Art. 18 Abs. 1 EGBGB , der als allseitige Kollisionsnorm zu verstehen ist, und gegen dessen Fortgeltung keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, BGH, aaO und BGHZ 75, 32, 35).
- OLG Köln, 06.02.2014 - 18 U 89/08
Inhalt eines Architektenvertrages
Vielmehr ist deutsches Recht als Ersatzrecht anzuwenden (BGH, Beschl. v. 26.10.1977 - IV ZB 7/77, NJW 1978, 496 (498); OLG Stuttgart, Urt. v. 01.03.1984 - 16 U 11/82, unveröffentlicht; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 WF 36/99, FamRZ 2000, 37; KG, Beschl. v. 06.11.2001 - 1 VA 11/00, FamRZ 2002, 840).