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   OLG Köln, 14.07.1997 - 16 U 7/97   

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https://dejure.org/1997,13735
OLG Köln, 14.07.1997 - 16 U 7/97 (https://dejure.org/1997,13735)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.07.1997 - 16 U 7/97 (https://dejure.org/1997,13735)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 1997 - 16 U 7/97 (https://dejure.org/1997,13735)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.02.1996 - 16 U 54/95

    Vorschäden bei Personenschäden

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.1997 - 16 U 7/97
    Die Klage ist vielmehr insgesamt abzuweisen, wenn auch nur theoretisch nicht auszuschließen ist, daß auch die kompatiblen Schäden schon durch einen vorausgegangenen Unfall verursacht sein könnten ( vgl. Senat, Urteil vom 5. Februar 1996 - 16 U 54/95 -, OLGR 1996, 202 = ZAP 1996, 379, Fach 1 ).
  • OLG München, 28.09.1995 - 29 U 6886/94
    Auszug aus OLG Köln, 14.07.1997 - 16 U 7/97
    Die Klage ist vielmehr insgesamt abzuweisen, wenn auch nur theoretisch nicht auszuschließen ist, daß auch die kompatiblen Schäden schon durch einen vorausgegangenen Unfall verursacht sein könnten ( vgl. Senat, Urteil vom 5. Februar 1996 - 16 U 54/95 -, OLGR 1996, 202 = ZAP 1996, 379, Fach 1 ).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Denn auf Grund dieses Vorschadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind und/oder dass dort bereits erhebliche Vorschäden vorhanden waren (vgl. dazu Senat, Urteil vom 05.02.1996 - 16 U 54/95 = OLGR 96, 202; Urteil vom 14.07.1997 - 16 U 7/97).
  • LG Köln, 05.09.2014 - 7 O 311/12

    Konkrete Darlegung des Schadens bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruch

    Die Klage ist dann vielmehr insgesamt abzuweisen, da nicht auszuschließen ist, dass kompatible Schäden zumindest teilweise bereits durch einen vorausgegangenen Unfall entstanden und unrepariert geblieben sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2011 - 22 U 151/11 m.w.N. [juris]; OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2010 - 4 U 11/10, Schaden-Praxis 2011, 187 m.w.N.; LG Hagen, v. 27.08.2012 - 2 O 93/12 [juris]; in Bezug auf eine vergleichbare Fallkonstellation auch OLG Köln, Urteil vom 05.02.1996 - 16 U 54/95, OLGR 1996, 202; OLG Köln, Urteil vom 14.07.1997 - 16 U 7/97 [NRWE]; OLG Köln, Urteil vom 22.02.1999 - 16 U 33/98, NZV 1999, 378).
  • OLG Köln, 26.02.1998 - 1 U 90/97

    Darlegungslast und Beweislast bei nicht abgrenzbaren Vorschäden oder

    Bei nicht abgrenzbaren Vorschäden oder nachträglichen Beschädigungen ist von der Rechtsprechung anerkannt (OLG Köln, OLG R 1996, 202; OLG Köln Urteil vom 14.07.1997 - 16 U 7/97 - ), daß den Geschädigten die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, welcher Teil der Schäden tatsächlich unfallbedingt ist.
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