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   OLG Köln, 28.07.2008 - 16 Wx 116/08   

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https://dejure.org/2008,8329
OLG Köln, 28.07.2008 - 16 Wx 116/08 (https://dejure.org/2008,8329)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.2008 - 16 Wx 116/08 (https://dejure.org/2008,8329)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 16 Wx 116/08 (https://dejure.org/2008,8329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 3 a.F.; ; WEG § 47 a.F.; ; WEG § 48 Abs. 3 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen eines die Hundehaltung regelnden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermeidung der "Tiergefahr" durch eine Gebrauchsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Strenge Vorschriften für Hunde in einer Wohnanlage: - Leinenzwang im Garten genügt nicht - auch Hundekot ist zu entfernen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 310
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 72/07

    Eigentumswohnung: Generelles Hundeverbot für den Garten zieht nicht

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2008 - 16 Wx 116/08
    Dies ist nur dann gewährleistet, wenn die Nutzung der Gartenfläche als Hundetoilette untersagt und der Hundehalter verpflichtet wird, dennoch abgesonderten Hundekot umgehend selbst zu beseitigen (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2008, 151).
  • LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13

    Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten

    Die Kammer verkennt indes nicht, dass in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, im Bereich der Wohnungseigentumsanlage einschließlich der gemeinschaftlichen Außenflächen bestehe eine generelle Anleinpflicht für Hunde (so insbesondere AG München, Urt. v. 19.09.2011 - 485 C 1864/11 WEG, ZMR 2012, 307; tendenziell auch OLG Köln, Beschl. v. 28.07.2008 - 16 Wx 116/08, WuM 2009, 372; LG Konstanz, Beschl. v. 15.12.2008 - 62 T 73/08, ZMR 2009, 634).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von

    In diesem Zusammenhang kann auch die grundsätzliche Angst oder Besorgnis einzelner Eigentümer, ein Hund könnte sie anspringen oder sonst belästigen und der Hundehalter oder Hundeführer könne seinen Hund mangels Leine nicht mehr zurückhalten, der Mehrheit der Wohnungseigentümer Veranlassung geben, im Rahmen einer Gebrauchsregelung eine generelle Anleinpflicht anzuordnen (vgl. zu einer Anleinpflicht im Rahmen einer Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG OLG Hamburg, ZMR 2008, 151 sowie OLG Köln, ZMR 2009, 310; weitergehend für eine generelle Anleinpflicht auch ohne Beschlussfassung AG München, ZMR 2012, 307; ZMR 2013, 573; siehe auch OLG Karlsruhe, NZM 2008, 776 zu der Anleinpflicht bei einem "großen" Hund).
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