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   LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00   

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https://dejure.org/2000,1627
LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00 (https://dejure.org/2000,1627)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2000 - 16 Sa 925/00 (https://dejure.org/2000,1627)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2000 - 16 Sa 925/00 (https://dejure.org/2000,1627)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefschlitz der Haustür eines Mehrparteienhauses.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 130 BGB
    Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefschlitz der Haustür eines Mehrparteienhauses.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang einer Kündigung; Machtbereich des Empfängers; Tatsächliche Kenntnisnahme des Empfängers; Zugangsvereitelung; Zustellung durch Boten; Mehrfamilienhaus ohne getrennte Briefkästen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 130 242 620
    Kündigung: Zugang - Einwurf in den Briefschlitz der Haustür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 145
  • NZA 2001, 408 (Ls.)
  • BB 2001, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 12.10.1990 - 4 Sa 1064/90

    Zugangsvereitelung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00
    Ist nach dem eigenen Vorbringen des Empfängers sichergestellt, dass ihn die ihm auf diesem Weg zugestellte Post auch tatsächlich erreicht, kann er unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung nach § 242 BGB nicht geltend machen, ein in den Briefschlitz eingeworfenes Kündigungsschreiben habe ihn nicht erreicht (im Anschluss an LAG Düsseldorf Urt. v. 12.10.1990 - 4 Sa 1064/90 - LAGE § 130 BGB Nr. 14).

    In einem ähnlich gelagerten Fall hatte bereits die 4. Kammer des erkennenden Gerichts die Auffassung vertreten: Wer es duldet, dass ihm die an ihn adressierte Post ständig auf die Treppe im Hausflur gelegt wird, kann unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung nach § 242 BGB nicht geltend machen, die dort niedergelegte Post müsse verloren gegangen sein" (LAG Düsseldorf vom 12.10.1990 ­ 4 Sa 1064/90 ­ LAGE § 130 BGB Nr. 14).

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00
    b) Angesichts dieser Umstände ist hier von einer rechtswirksamen Zustellung des Kündigungsschreibens vom 29.12.1999, in den Briefschlitz der Haustür eingeworfen am 29.12.1999 gegen 17.00 Uhr, spätestens am 30.12.1999 auszugehen (vgl. insoweit BAG vom 08.12.1983 ­ 2 AZR 337/82 ­ AP Nr. 12 zu § 130 BGB, zu B I der Gründe).

    In Anwendung des § 130 Abs. 1 BGB ist eine schriftliche Willenserklärung, mithin auch eine Kündigungserklärung, zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn nach der Verkehrsanschauung in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (BAG vom 08.12.1983, a. a. O.).

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00
    Wenn für den Empfänger diese Möglichkeit besteht, ist es unerheblich, ob und wann er die Erklärung dann tatsächlich zur Kenntnis genommen hat oder durch besondere Umstände an einer tatsächlichen Kenntnisnahme möglicherweise zunächst gehindert war (vgl. auch BAG vom 02.03.1989 ­ 2 AZR 275/88 ­ AP Nr. 17 zu § 130 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00

    Ersatzzustellung bei Gemeinschaftsbriefkasten

    Sollte er dieses Schreiben indessen erhalten haben, so hatte er um so mehr Veranlassung, in Kenntnis der behaupteten Gepflogenheit der Hausbewohner im Umgang mit der eingehenden Post Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Erhalt der zu erwartenden gerichtlichen Zustellung(en) zu treffen (vgl. auch LAG Düsseldorf, MDR 2001, 145: "Wer es duldet, dass ihm die an ihn adressierte Post ständig auf die Treppe im Hausflur gelegt wird, kann unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung nach § 242 BGB nicht geltend machen, die dort niedergelegte Post müsse verloren gegangen sein").
  • BFH, 12.11.2003 - X B 57/03

    Ersatzzustellung

    Im Übrigen kann der Zustellungsempfänger eine Fristversäumnis im Regelfall nicht mit dem Hinweis darauf entschuldigen, der Benachrichtigungszettel über die Zustellung durch Niederlegung sei ihm nicht zur Kenntnis gelangt, weil die übliche Handhabung der Postzustellung dergestalt geschah, dass die Post für den Betroffenen durch einen Briefschlitz in der Hauseingangstür geworfen wurde, der auch von Dritten zur Empfangnahme ihrer Post mitbenutzt wurde, und deshalb der Benachrichtigungsschein abhanden gekommen sein könnte (Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 29. Januar 1996 AnwZ (B) 46/95, BRAK-Mitt. 1996, 79; vgl. auch Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 16 Sa 925/00, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2001, 145; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28. Februar 2001 13 W 82/00, OLGR Köln 2001, 298).
  • LG Krefeld, 06.02.2009 - 1 S 117/08

    Zugang eines Schreibens durch Niederlegung im Hausgang

    Zwar kann - wenn ein Briefkasten fehlt - auch die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich ausreichend sein (vgl. LAG Hamm, NZA 1994, 32; LAG Düsseldorf, NZA 2001, 408).
  • FG Baden-Württemberg, 13.02.2008 - 13 K 218/04

    Zugang eines Steuerbescheids in den Machtbereich des Adressaten -

    Wer es aber über einen langen Zeitraum duldet, dass die an ihn adressierte Post in einen (mit dem Vermieter gemeinsamen) Briefkasten eingelegt wird, kann unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung nach § 242 BGB nicht geltend machen, die dort eingeworfene Post müsse verloren gegangen sein (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2000 Az. 16 Sa 925/00, [...]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 11/21

    Zeugenbeweis beim Zugang eines Kündigungsschreibens

    Unerheblich ist, ob der Empfänger von dem Schreiben tatsächlich Kenntnis nimmt ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. September 2019 - 8 Sa 57/19 -, Rn. 42 ; LAG Düsseldorf 19.9.2000 - 16 Sa 925/00, LAGE § 130 BGB Nr. 21; (Ascheid/Preis/Schmidt/Linck, 6. Aufl. 2021, BGB § 622 Rn. 23).
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