Rechtsprechung
OLG Köln, 24.04.1998 - 16 Wx 28/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Grobe Unbilligkeit des Verteilungsschlüssels der Wasserabrechnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG § 10; HEIZKOSTENVO §§ 3, 7-10
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abänderung eines in einer Teilerklärung einer Abrechnung von Warmwasser vorgesehenen, sich aus einem Eigentumsanteil ergebenden Verteilungsschlüssels hin zur Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbraúch
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verteilungsschlüssel; Wasserkosten; Heizkosten
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10; HeizKostenVO §§ 3, 7, 8, 9, 10
Grobe Unbilligkeit des Verteilungsschlüssels der Wasserabrechnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach - 35 II 78/96
- LG Köln - 29 T 287/97
- OLG Köln, 24.04.1998 - 16 Wx 28/98
- LG Köln, 17.06.2001 - 29 T 7/99
- OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
Papierfundstellen
- NZM 1998, 919
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92
Heizkostenabrechnung; unverhältnismäßiger Kostenaufwand bei verbrauchsabhängiger …
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1998 - 16 Wx 28/98
Denn die Einführung von Wasseruhren, verbunden mit einer entsprechenden Abrechnungsregelung, ist dann unverhältnismäßig, wenn in einem 10-Jahresvergleich die Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie deren Wartung und Ablesung die voraussichtliche Einsparung von Energiekosten übersteigen (vgl. BayObLG NJW-RR 94, 145 m.w.N.; KG NJW-RR 93, 468).Dem stehen potentiell einzusparende Energiekosten für den 10Jahres-Zeitraum in Höhe von rund 15.500,-- DM gegenüber, wenn man die von dem Beteiligten zu 8. zugrunde gelegten Zahlen zum Energieverbrauch zugrunde legt und die übliche Einsparquote von 15 % ansetzt (zum Ansatz von 15 % Einsparung: BayObLG, NJW-RR 94, 145, 146; KG, NJW-RR 93, 468).
- BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93
Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf …
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1998 - 16 Wx 28/98
Denn die Einführung von Wasseruhren, verbunden mit einer entsprechenden Abrechnungsregelung, ist dann unverhältnismäßig, wenn in einem 10-Jahresvergleich die Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie deren Wartung und Ablesung die voraussichtliche Einsparung von Energiekosten übersteigen (vgl. BayObLG NJW-RR 94, 145 m.w.N.; KG NJW-RR 93, 468).Dem stehen potentiell einzusparende Energiekosten für den 10Jahres-Zeitraum in Höhe von rund 15.500,-- DM gegenüber, wenn man die von dem Beteiligten zu 8. zugrunde gelegten Zahlen zum Energieverbrauch zugrunde legt und die übliche Einsparquote von 15 % ansetzt (zum Ansatz von 15 % Einsparung: BayObLG, NJW-RR 94, 145, 146; KG, NJW-RR 93, 468).
- BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1998 - 16 Wx 28/98
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz käme allenfalls dann in Betracht, wenn einem Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels deshalb zustünde, weil außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bisherigen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen(vgl. Senat vom 13.02.1995, NJW-RR 95, 873; BayObLG, NJW-RR 94, 1425; BayObLG, DWE 98, 24 je m.w.N.). - BGH, 17.11.1994 - I ZR 136/92
"APISERUM"; Fortbestehen des Schutzes eines langjährig benutzten …
Auszug aus OLG Köln, 24.04.1998 - 16 Wx 28/98
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz käme allenfalls dann in Betracht, wenn einem Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels deshalb zustünde, weil außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bisherigen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen(vgl. Senat vom 13.02.1995, NJW-RR 95, 873; BayObLG, NJW-RR 94, 1425; BayObLG, DWE 98, 24 je m.w.N.).
- OLG Köln, 05.05.2004 - 16 Wx 82/04
WEG -Recht: Änderung des Abrechungsmodus der Wasserkosten
Ein Verlangen eines Wohnungs- oder Teileigentümers nach Änderung eines in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssels ist nur dann gerechtfertigt, wenn der bestehende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht sachgerecht erscheint und aufgrund außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der bisherigen Regelung zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (vgl. BGH DWE 2003, 131, 132; OLG Düsseldorf ZMR 2002,, 68 f.; BayObLG NZM 2001, 290; OLG Frankfurt NZM 2001, 140; Senatsbeschlüsse vom 23.11.2001 - 16 Wx 202/01 - 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 -, ZMR 2002, 153 ff. = ZfIR 2002, 58 ff. = OLGR 2002, 38 f.; 24.04.1998 - 16 Wx 28/98 -;13.02.1995 - 16 Wx 6/95 -, NJW-RR 1995, 973 = OLGR 1995, 194).