Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1991 - 16 A 1233/91 .A |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.09.1991 - 16 A 1233/91 .A (https://dejure.org/1991,10270)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. September 1991 - 16 A 1233/91 .A (https://dejure.org/1991,10270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,10270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beiordnung eines Rechtsanwalts; Prozeßkostenhilfe; Wechsel des Anwalts; Asylklage im Familienverbund; Streitwertbemessung
Verfahrensgang
- VG Minden, 05.03.1991 - 10 K 11139/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1991 - 16 A 1233/91 .A
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2026 - 19 A 1192/22 Rn. 7 Vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 17. August 2017 - 2 LA 484/17 - juris Rn. 9, vom 30. November 2011 - 4 PA 315/11 - juris Rn. 2; OVG Bdbg., Beschlüsse vom 22. Dezember 2009 - OVG 10 B 4.09 - juris Rn. 3; vom 13. März 2003 - 11 K 1622/02 - juris Rn. 2; vgl. zum wichtigen Grund für den Anwaltswechsel auch OVG NRW, Beschluss vom 2. September 1991 - 16 A 1233/91.A - juris Rn. 1.
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2009 - 10 B 4.09
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Vertretungszwang; …
Sofern nicht einer der Anwälte auf einen Teil seiner Gebühren verzichtet - was vorliegend nicht der Fall ist - setzt die Beiordnung eines neuen Anwalts voraus, dass ein triftiger Grund vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten streitenden verständigen Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel und die dadurch entstehenden Mehrkosten auf sich zu nehmen (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 10 D 2654/85 - OVG NRW, Beschluss vom 2. September 1991 - 16 A 1233/91.A - KG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 1995 - 20 W 7486/94 -, alle zitiert nach juris;… Fischer in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 121 Rn. 26). - OVG Brandenburg, 13.03.2003 - 4 A 513/02
Entpflichtung eines beigeordneten Rechtsanwalts
Zwar kommt bei einem gewillkürten Anwaltswechsel die Änderung einer einmal erfolgten Beiordnung eines Rechtsanwalts regelmäßig nur in Betracht, wenn ein triftiger Grund für den Wechsel vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten streitenden Beteiligten zu einem Anwaltswechsel veranlasst hätte (vgl. etwa OVG NW, Beschluss vom 2. September 1991 - 16 A 1233/91 .A -, zitiert nach juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 10 D 2654/85 -, JurBüro 1987, 1563). - VG Hannover, 19.08.2011 - 3 A 3746/08
Prozesskostenhilfe - Keine Änderung der Beiordnung ohne triftigen Grund (hier …
Sofern nicht einer der Anwälte auf einen Teil seiner Gebühren verzichtet - was vorliegend nicht der Fall ist - setzt die Beiordnung eines neuen Anwalts voraus, dass ein triftiger Grund vorliegt, der auch einen auf eigene Kosten streitenden verständigen Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel und die dadurch entstehenden Mehrkosten auf sich zu nehmen (vgl. etwa HessVGH, Beschl. v. 01.07.1986, Az. 10 D 2654/85; OVG NRW, Beschl. v. 02.09.1991, Az. 16 A 1233/91.A - KG Berlin, Beschl. v. 09.01.1995, Az. 20 W 7486/94 -, alle zitiert nach juris;… Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 21. EL 2011, Rn. 71 zu § 166).
dejure.org
Übersicht OVG Nordrhein-Westfalen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.