Rechtsprechung
| VG Berlin, 08.06.2006 - 16 A 342.03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
DSchG Bln § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4, Abs. 3, Abs. 3 Satz 1; § 13 Abs. 1 Satz 1 Satz 1, Abs. 2 und 3
Genehmigungspflicht für Veränderungen an Baudenkmälern; Reichsforschungssiedlung Haselhorst; Denkmalschutz; Gesamtanlage; Wiederherstellungsanordnung; wesentliche Denkmalteile; nicht denkmalgerechte Teiländerungen an anderen Gebäuden eines Gesamtdenkmals; Einbau von ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 14.08.2012 - 16 K 109.11
Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbilds einer denkmalgeschützten …
Aus dem Urteil des erkennenden Gerichts vom 8. Juni 2006 (VG 16 A 342.03) folge nichts Anderes, weil es die behauptete wissenschaftliche Bedeutung nicht begründe und die künstlerische Bedeutung unter Hinweis auf Architekten bejahe, die an der Errichtung der Kleinhaussiedlung gar nicht beteiligt gewesen seien.Rn. 27 Der Beklagte verweist auf die fachliche Stellungnahme des Landesdenkmalamts vom 27. Juli 2011, eine Fotodokumentation, verschiedene Artikel aus Fachzeitschriften der 30er Jahre sowie auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 8. Juni 2006 (VG 16 A 342.03) und trägt ergänzend vor: Wenn die Klägerseite den auch für kleine bauliche Veränderungen bestehenden Genehmigungsvorbehalt kritisiere, verkenne sie, dass § 11 Abs. 1 DSchG Bln nicht zwischen großen und kleinen Veränderungen unterscheide und die fachliche Einschätzung der denkmalpflegerischen Relevanz von Baumaßnahmen nicht dem Denkmalseigentümer obliege.
Rn. 60 Wie den Beteiligten bekannt ist, hat sich die Kammer bereits in einer früheren die Kleinhaussiedlung betreffenden Entscheidung (Urt. v. 08.06.2006 -16 A 342.03-, GE 2008, 127, 129 f.) ausführlich mit dem Austausch von in der Siedlung vorhandenen originalen Holzfenstern gegen Kunststofffenster befasst und begründet, warum dafür eine denkmalrechtliche Genehmigung nicht erteilt werden kann.
Kunststofffenster mit aufgeklebten Scheinsprossen unterscheiden sich jedoch schon rein optisch deutlich von den noch in zahlreichen Häusern der Siedlung vorhandenen Holzsprossenfenstern (vgl. hierzu bereits das Urteil der Kammer vom 08.06.2006, a.a.O., S. 129, sowie ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.02.2008, a.a.O., S. 25 m.w.Nachw.).
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 1 S 29/19
Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Anbau von Stahlbalkonen …
Auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin hängt der Schutz des Erscheinungsbilds eines Denkmals nicht davon ab, ob und mit welcher Intensität Passanten Beeinträchtigungen seines Zeugniswerts bemerken können (VG Berlin, Urt. v. 08.06.2006 - 16 A 342.03 - juris Rn. 24;… Urt. v. 06.09.2007 -16 A 15.06 - juris Rn. 26).
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