Rechtsprechung
| VG Berlin, 06.12.2000 - 16 A 49.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 3, § 5 Abs. 1 lit. b; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Machtmissbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Vorratsenteignung; Erlösauskehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.12.2000 - 16 A 49.95
- BVerwG, 05.06.2001 - 8 B 64.01
Wird zitiert von ... (3)
- VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04
In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke
In einem solchen Fall kann alles dafür sprechen, dass dem erkennbar durch keine rechtliche Vorschrift gedeckten Zugriff sachfremde Motive zugrunde lagen (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 39.98 -, Bh 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6; zu weiteren Konstellationen vgl. etwa VG Berlin, Urt. v. 6. Dezember 2000 - 16 A 49.95 -…und Urt. v. 22. Juni 2006 - 29 A 311.00 - VG Frankfurt (Oder) Urt. v. 28. Oktober 2002 - 4 K 1742/97 -, alle zit. nach juris). - KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04
Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks durch den …
Rn. 6 Das Verwaltungsgericht Berlin habe im Urteil vom 06.12.2000 - 16 A 49/05 - (ZOV 2001, 277) festgestellt, dass zum Wertermittlungsstichtag die gesamte Fläche von 471 qm nicht mehr als öffentliches Straßenland gewidmet gewesen sei.Dies führt bei weiter differenzierter Auslegung zu Folgendem: Im Hinblick auf den Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 25.07.2001, welcher unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 06.12.2000 - 16 A 49/95 - die Berechtigung des Klägers unanfechtbar feststellte, ist die Fälligkeit des Anspruchs des Klägers gegenüber dem Beklagten mit Zugang des Bescheides vom 16.10.2002 - somit am 21.10.2002 - grundsätzlich ohne Rücksicht auf seine Bestandskraft eingetreten.
- BVerwG, 05.06.2001 - 8 B 64.01
Erlösauskehranspruch bei investiver Veräußerung; maßgeblicher Zeitpunkt für die …
BVerwG 8 B 64.01 VG 16 A 49.95.
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