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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 16 A 952/87   

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https://dejure.org/1989,26136
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 16 A 952/87 (https://dejure.org/1989,26136)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.04.1989 - 16 A 952/87 (https://dejure.org/1989,26136)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. April 1989 - 16 A 952/87 (https://dejure.org/1989,26136)
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1989 - 16 A 2639/88
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18.04.1989 - 16 A 952/87 - dargelegt hat, kann die Benutzbarkeit eines Fußweges je nach der Art des Benutzerkreises unterschiedlich zu beurteilen sein.

    Zwar kann grundsätzlich auch ein Schulweg, der die Kriterien des § 6 Abs. 2 Satz 2 SchfkVO nicht erfüllt, besonders gefährlich sein, wenn andere Gefahrenmomente auftreten, insbesondere wenn die Beschaffenheit der Fahrbahn oder der Trassenverlauf sich als zusätzliche Unfallquelle auswirken können (vgl. das bereits zitierte Urteil des Senats vom 18.04.1989 - 16 A 952/87 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 16 A 2246/86
    Dabei ist auf die Gefahren abzustellen, die einem 10-jährigen Schüler drohen können (vgl. Urteil des Senats vom heutigen Tage - 16 A 952/87 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1990 - 16 A 783/88

    Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges; Besondere Geeignetheit eines …

    Rn. 17 Zwar kann grundsätzlich auch ein Schulweg, der den Anforderungen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 SchfkV0 genügt, besonders gefährlich sein, wenn andere Gefahrenmomente hinzutreten (vgl. Urteil des Senats vom 18. April 1989 - 16 A 952/87 -, NW VBl 1990, 22).

    Diese Belastungen müssen jedoch einen ähnlichen Grad erreichen, wie die in § 6 Abs. 2 SchfkV0 ebenfalls angesprochenen "besonderen Gefahren" (vgl. das bereits zitierte Urteil des Senats vom 18. April 1989 - 16 A 952/87 -).

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