Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 15.11.1999 - 16 AR 9/99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- notare-wuerttemberg.de
, S. 20
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1240 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 17 AR 7/00
Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
Der Normzusammenhang weist aus, daß diese Vorschriften nur für das Eingreifen des Familiengerichts bei dringendem Handlungsbedarf vorgesehen sind, während es in den übrigen Fällen rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung bei der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für die Pflegschaftsanordnung verbleibt (Kraiß BWNotZ 1999, 50, Anm. zum Beschluß des OLG Stuttgart - 18. ZS - vom 16.12.1998; Zorn, Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung der Pflegschaft, FamRZ 2000, 719 f.; Bestelmeyer, Die unsinnige [Nicht]Zuständigkeit des Familiengerichts bei Anordnung von Ergänzungspflegschaften, FamRZ 2000, 1068 f., OLG Stuttgart - 16. ZS -, Beschluß vom 15.11.1999, 16 AR 9/99 [nicht veröffentlicht]; OLG Karlsruhe OLG Report 2000, 244, 245; Bienwald, Anm. zum Beschluß des OLG Stuttgart - 18. ZS - vom 16.12.1998, FamRZ 1999, 1602).
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