Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
FeV § 11 Abs. 8; FeV § 14 Abs. 1 Satz 3; FeV Anlage 4 Nr. 9.2.2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abstinenznachweis bei gelegentlichem Cannabiskonsum
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis infolge von Cannabiskonsum; Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Bei gelegentlichem Cannabiskonsum Gutachtenanforderung nicht generell abhängig von einem ...
Verfahrensgang
- VG Minden, 22.12.2020 - 9 L 971/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Rn. 10 vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 14.17 - juris, Rn. 12, 16, 34, 36 f.,.Rn. 13 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 14.17 -, juris, Rn. 42, mit Verweis auf Schubert/Dittmann/ Brenner-Hartmann (Hrsg.), Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, 3. Aufl. 2013, S. 192 ff.
Rn. 15 vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 14.17 -, juris, Rn. 20,.
Rn. 27 vgl. nochmals BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 14.17 - juris, Rn. 42; Schubert/Huetten/ Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Aufl. 2018, S. 438.
- VG Gelsenkirchen, 16.04.2020 - 9 L 54/20
Fahrerlaubnis Canabiskonsum Trennungsvermögen Abstinenznachweis
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Rn. 29 Vgl. aber VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. April 2020 - 9 L 54/20 -, juris, Rn. 47.Rn. 31 vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 6 L 2406/19 -, juris, Rn. 23; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 4695/19 -, juris, Rn. 76 f., und Beschluss vom 16. April 2020 - 9 L 54/20 - juris, Rn. 48 f.,.
Rn. 34 vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. April 2020 - 9 L 54/20 -, juris, Rn. 49 f., und Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 4695/19 -, juris, Rn. 74,.
- VG Gelsenkirchen, 23.06.2020 - 9 K 4695/19
Cannabis, medizinisch-psychologische UNtersuchung, Trennung, Konsum, Fahren, …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Rn. 31 vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 6 L 2406/19 -, juris, Rn. 23; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 4695/19 -, juris, Rn. 76 f., und Beschluss vom 16. April 2020 - 9 L 54/20 - juris, Rn. 48 f.,.Rn. 34 vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. April 2020 - 9 L 54/20 -, juris, Rn. 49 f., und Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 4695/19 -, juris, Rn. 74,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 16 B 1697/19
Gutachtenanordnung zum Nachweis der Drogenabstinenz über mindestens sechs Monate …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Rn. 23 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2020 - 16 B 1697/19 -, juris, Rn. 13; S. auch VG Saarland, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 6 L 2052/13 -, juris, Rn. 15 bis 24; Dauer, in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 FeV Rn. 51.Rn. 25 Vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2020 - 16 B 1697/19 -, juris, Rn. 14.
- VG Düsseldorf, 08.10.2019 - 6 L 2406/19
Entziehung der Fahrerlaubnis (gelegentlicher Cannabiskonsum)
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Rn. 31 vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 6 L 2406/19 -, juris, Rn. 23; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 K 4695/19 -, juris, Rn. 76 f., und Beschluss vom 16. April 2020 - 9 L 54/20 - juris, Rn. 48 f.,. - BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Rn. 21 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris, Rn. 37. - BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83
Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Rn. 7 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 u. a. -, juris, Rn. 42, und vom 3. Dezember 2015 - 16 E 817/15 -, juris, Rn. 10 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 11 CS 18.1270 -, juris, Rn. 16; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 FeV Rn. 51. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00
Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Rn. 7 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 u. a. -, juris, Rn. 42, und vom 3. Dezember 2015 - 16 E 817/15 -, juris, Rn. 10 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 11 CS 18.1270 -, juris, Rn. 16; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 FeV Rn. 51. - VGH Bayern, 07.08.2018 - 11 CS 18.1270
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei zwei …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Rn. 7 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 u. a. -, juris, Rn. 42, und vom 3. Dezember 2015 - 16 E 817/15 -, juris, Rn. 10 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 7. August 2018 - 11 CS 18.1270 -, juris, Rn. 16; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 FeV Rn. 51. - VG Saarlouis, 21.01.2014 - 6 L 2052/13
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21
Rn. 23 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2020 - 16 B 1697/19 -, juris, Rn. 13; S. auch VG Saarland, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 6 L 2052/13 -, juris, Rn. 15 bis 24; Dauer, in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 FeV Rn. 51. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 16 E 817/15
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage einer …
- VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234
Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht …
Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig, und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt ist (…stRspr BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 16;… U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19; OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 - DAR 2021, 409 = juris Rn. 5) . - VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23
Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens
Ein solcher Schluss ist zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und für die Nichtbeibringung kein ausreichender, von dem Betroffenen nicht zu vertretender Grund besteht (BVerwG…, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19; Beschluss des Senats vom 14.06.2023 - 13 S 366/23 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 3 ff.;… Urteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - juris Rn. 41 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 5;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 11 FeV Rn. 51).Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschluss vom 14.06.2023 a. a. O., ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 11 ff. …und vom 09.11.2020 - 16 B 1697/19 - juris Rn. 11 ff.; vgl. auch Balke/Frese/Koehl, NJ 2022, 241, 242; Koehl, NZV 2022, 449, 450) darf die Begutachtungsstelle in den Fällen, in denen die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gegenüber einer Person anordnet, die gelegentlich Cannabis konsumiert und gegen das Trennungsgebot verstoßen hat, die Erstellung eines positiven Gutachtens nicht generell und ohne sachlichen, sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergebenden Grund von einem Abstinenznachweis abhängig machen.
In diesen Fällen entspricht es dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass die die Erbringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnende Behörde nach einem entsprechenden substantiierten Hinweis des Betroffenen darauf, dass die Begutachtungsstelle bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum die Erstellung eines (positiven) medizinisch-psychologischen Gutachtens generell und ohne sachlichen, sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergebenden Grund von einem Abstinenznachweis abhängig macht, bei der Begutachtungsstelle entsprechend nachfragt und bei dieser auf eine der geltenden Rechtslage, insbesondere der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV entsprechende Begutachtung und Beantwortung der von ihr gestellten Fragen hinwirkt (…Beschluss des Senats vom 14.06.2023 a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 23; Koehl, NZV 2021, 495, 496 f.).
Unterlässt die Behörde einen solchen Hinweis, kann die Fehleinschätzung der Begutachtungsstelle nicht zu Lasten des Betroffenen gehen, da diese weder auf von dem Betroffenen zu vertretenen Umständen beruht noch in dessen Risikosphäre fällt (…Beschluss des Senats vom 14.06.2023 a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 10; Dronkovic, DAR 2021, 4110, 411).
Zwar hat der Antragsteller bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens nach § 28 LVwVfG (vgl. zu diesem Zeitrahmen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 23) mit Schriftsatz vom 07.10.2022 gegenüber der Antragsgegnerin geltend gemacht, dass er sich nach Einleitung eines Fahreignungsüberprüfungsverfahrens mit einem "MPU-Berater" in Verbindung gesetzt und erfahren habe, dass ohne einen Abstinenznachweis regelhaft nicht damit zu rechnen sei, ein medizinisch-psychologisches Gutachten mit einem positiven Ergebnis für den Probanden zu erhalten.
- VGH Bayern, 23.09.2026 - 11 CS 26.1583
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des angeordneten ärztlichen …
Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf die Nichteignung schließen, sofern die Untersuchungsanordnung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist, und für die Weigerung oder Nichtbeibringung kein ausreichender Grund vorliegt (…stRspr BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 16;… U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19; OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 - DAR 2021, 409 = juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 13 S 366/23
Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gegenüber …
Weist der Betroffene in einem solchen Fall auf ein derartiges Verhalten der Begutachtungsstelle substantiiert hin, ist die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig gehalten, bei der Begutachtungsstelle auf eine der geltenden Rechtslage, insbesondere der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV entsprechende Begutachtung und Beantwortung der von ihr gestellten Fragen hinzuwirken (wie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 -).Ein solcher Schluss ist nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und für die Nichtbeibringung kein ausreichender, von dem Betroffenen nicht zu vertretender Grund besteht (BVerwG…, Urteil vom 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 02.01.2018 - 10 S 2000/17 - juris Rn. 3 ff.;… Urteil vom 27.07.2016 - 10 S 77/15 - juris Rn. 41 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 5;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., § 11 FeV Rn. 51).
Rn. 7 Vor diesem Hintergrund ist das Verwaltungsgericht zutreffend und im Ansatz vom Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin unbeanstandet davon ausgegangen, dass in den Fällen, in denen die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gegenüber einer Person anordnet, die gelegentlich Cannabis konsumiert und gegen das Trennungsgebot verstoßen hat, die Begutachtungsstelle die Erstellung eines positiven Gutachtens nicht generell und ohne sachlichen, sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergebenden Grund von einem Abstinenznachweis abhängig machen darf (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 11 ff. …und vom 09.11.2020 - 16 B 1697/19 - juris Rn. 11 ff.; Balke/Frese/Koehl, NJ 2022, 241, 242; Koehl, NZV 2022, 449, 450); nur in bestimmten, von der Ausgestaltung des Einzelfalls abhängigen Fallgestaltungen kann es bei gelegentlichem Cannabiskonsum sachgerecht sein, einen solchen Abstinenznachweis zu fordern (…vgl. Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Kommentar, 3. Aufl., S. 438).
Wird gleichwohl für die Erstellung eines positiven Gutachtens einzelfallunabhängig ein Abstinenznachweis gefordert, kann dies nicht zu Lasten des Betroffenen gehen, da eine solche Fehleinschätzung weder auf von dem Betroffenen zu vertretenen Umständen beruht noch in dessen Risikosphäre fällt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 10; Dronkovic, DAR 2021, 410, 411).
Vielmehr entspricht es in diesen Fällen regelmäßig dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass die die Erbringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnende Behörde nach einem entsprechenden substantiierten Hinweis des Betroffenen darauf, dass die Begutachtungsstelle bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum die Erstellung eines (positiven) medizinisch-psychologischen Gutachtens generell und ohne sachlichen, sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergebenden Grund von einem Abstinenznachweis abhängig macht, bei der Begutachtungsstelle entsprechend nachfragt und bei dieser auf eine der geltenden Rechtslage, insbesondere der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV entsprechende Begutachtung und Beantwortung der von ihr gestellten Fragen hinwirkt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2021 a. a. O. Rn. 23; Koehl, NZV 2021, 495, 496 f.).
- VG Leipzig, 24.11.2023 - 1 L 660/23
Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs - Nichtvorlage eines MPU-Ergebnisses
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht gehalten, bereits in der Anordnung des ärztlichen Gutachtens oder im Rahmen der Anhörung weitergehende Hinweise an die Begutachtungsstelle zum ausschließlichen Screening auf Cannabis zu erteilen bzw. hierauf hinzuwirken, oder von Amts wegen eine Fristverlängerung zur Gutachtenvorlage zu gewähren, wenn der Betroffene zur Nichtvorlage des ärztlichen Gutachtens lediglich vorträgt, die Begutachtungsstelle habe über die auf Cannabis beschränkte Anordnung hinausgehende polytoxische Untersuchungen durchgeführt (a. A. zur MPU bei gelegentlichem Cannabis-Konsum: OVG NRW, Beschl. v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 -, juris).Die Entscheidung des OVG NRW (Beschl. v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 -) sei auf den vorliegenden Fall übertragbar, da die Gutachterstelle offenbar polytoxische Screenings einzelfallunabhängig zur Grundlage der Erstellung eines positiven Gutachtens mache.
Bei einer fehlenden Vorlage des Gutachtens ist der Schluss auf die Nichteignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV nur zulässig, wenn dieser nach wirksamer, formell und materiell rechtmäßiger (insbesondere anlassbezogener und verhältnismäßiger) Begutachtungsanordnung ohne ausreichenden oder von ihm nicht zu vertretenden Grund entweder die Untersuchung verweigert oder das geforderte Gutachten nicht (fristgerecht) beibringt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 -, juris Rn. 5).
Die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des OVG NRW (Beschl. v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 -, juris) ist nicht ohne Weiteres auf den vorliegenden Fall übertragbar.
Soweit das OVG NRW in der angeführten Entscheidung eine Pflicht der Fahrerlaubnisbehörde aus einem "engen Zusammenhang" zwischen der Begutachtungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde, der Reaktion des Betroffenen und der abschließende Entscheidung der Behörde ableitet, und mit der Entscheidung des Betroffenen, ein gefordertes Fahreignungsgutachten nicht vorzulegen, grundsätzlich die Entscheidung für eine Entziehung der Fahrerlaubnis "vorgezeichnet" sei (OVG NRW, Beschl. v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 -, juris Rn. 19), überzeugt dies nicht.
- VG Köln, 06.10.2021 - 6 L 1350/21 Rn. 36 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 - 3 C 14.17 -, juris, Rn. 42; OVG NRW, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 -, juris, Rn. 11 ff.
Rn. 38 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 -, juris, Rn. 21.
Rn. 40 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 -, juris, Rn. 22.
Rn. 45 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.03.2021 - 16 B 22/21 -, juris, Rn. 29 ff.
- VGH Bayern, 28.06.2024 - 11 CS 24.454
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
Für diese Konstellation wird angenommen, die Fahrerlaubnisbehörde sei regelmäßig nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gehalten, nach einem entsprechenden substantiierten Hinweis des Betroffenen bei der Begutachtungsstelle nachzufragen und bei dieser auf eine der geltenden Rechtslage entsprechende Begutachtung und Beantwortung der von ihr gestellten Fragen hinzuwirken (…VGH BW, B.v. 14.6.2023 - 13 S 366/23 - NJW 2024, 163 Rn. 8; OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 - DAR 2021, 409 = juris Rn. 23).Schließlich wird regelmäßig erst das Gutachten selbst verlässlich Auskunft über das Vorgehen der Begutachtungsstelle und die fachliche Grundlage dafür bieten (vgl. dazu auch OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 - DAR 2021, 409 = juris Rn. 35).
Jedenfalls in allen anderen Fällen, insbesondere bei spezifischen medizinischen oder psychologischen Fragen, obliegt es hingegen dem Betroffenen als Auftraggeber, ggf. selbst gegenüber der Begutachtungsstelle eine Korrektur zu bewirken, innerhalb offener Frist ein weiteres Gutachten einzuholen oder der Behörde das beanstandete Gutachten vorzulegen und zugleich dessen Mangelhaftigkeit geltend zu machen (in diese Richtung auch OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 - DAR 2021, 409 = juris Rn.31, 35 zu einer einzelfallbezogenen Voreinschätzung der Begutachtungsstelle;… vgl. allgemein zur Beanstandung von Gutachten BayVGH, B.v. 25.7.2023 - 11 CS 23.125 - juris Rn. 24 sowie - auch zu Mängelrechten - Cramer, a.a.O. S. 130;… Derpa, a.a.O. S. 471 f.).
- VGH Bayern, 15.09.2026 - 11 CS 26.1068
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straßenverkehrsteilnahme nach Einnahme von …
Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf seine Nichteignung schließen, sofern die Untersuchungsanordnung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist, und für die Weigerung oder Nichtbeibringung kein ausreichender Grund vorliegt (…stRspr BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 16;… U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19; OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 - DAR 2021, 409 = juris Rn. 5). - VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis - …
Unter Verweis auf ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21) dürfe dann, wenn nur nach Cannabinoiden gefragt werden dürfe, auch nur nach solchen gescreent werden.Eine Abstinenzbehauptung kann nicht zu Lasten des Betroffenen gehen (OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 21).
Folglich ist dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zu belassen, solange - wie vorliegend - bestehende Eignungszweifel noch nicht abschließend geklärt sind, ohne dass er dies zu vertreten hat (vgl. OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 - juris Rn. 37).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - 16 B 1271/22
Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Ungeeignetheit …
Rn. 10 Vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 -, juris, Rn. 20 ff. m. w. N., und vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris, Rn. 16 ff.; zu § 15b Abs. 2 StVZO a. F. siehe BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001- 3 C 13.01 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2021 - 16 B 22/21 -, juris, Rn. 5 m. w. N.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 11 FeV Rn. 55. - VGH Bayern, 29.06.2026 - 11 CS 26.711
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des angeordneten ärztlichen …
- VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen …
- VGH Bayern, 26.03.2026 - 11 CS 26.337
Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignungszweifel aufgrund diverser …
- VG Saarlouis, 27.07.2021 - 5 L 682/21
Eilantrag auf Zulassung zur Führerscheinprüfung
- VG Leipzig, 22.01.2024 - 1 L 9/24
Zurückliegende Betäubungsmittelabhängigkeit - Anordnung MPU
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".