Rechtsprechung
| VG Hannover, 18.03.2005 - 16 B 406/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Mitbestimmung bei der vorläufigen Übertragung von Dienstposten (Neuorganisation der Bundesagentur für Arbeit)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 18 BBesG; § 11 BLV; § 4 Abs 4 BLV; § 4 Abs 2 BLV; § 75 Abs 1 Nr 2 BPersVG; § 76 Abs 1 Nr 3 BPersVG
Dienstpostenbewertung; Dienstpostenübertragung ; höherwertige Tätigkeit; Lücke; Mitbestimmung; Tarifvertrag; Tätigkeitsübertragung; vorläufige Dienstpostenübertragung ; vorläufige Tätigkeitsübertragung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92
Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren
Auszug aus VG Hannover, 18.03.2005 - 16 B 406/05
Da einerseits der zwischenzeitliche Vollzug mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen in der Regel einer Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.9.1994, BVerwGE 96, 355 [357 f.] = NVwZ 1996 S. 188) und somit gegen die Verletzung von Mitbestimmungsrechten auch im Hauptsacheverfahren in der Regel effektiv Rechtsschutz erlangt werden kann (vgl. Beschluss der Kammer vom 6.6.2002 - 16 B 1428/02 -), und andererseits eine einstweilige Verfügung mit der Verpflichtung zur Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens vorwegnimmt, sind an die gemäß § 920 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit §§ 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, 83 Abs. 2 BPersVG erforderliche Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs und eines Verfügungsgrundes strenge Anforderungen zu stellen (…Nds. Oberverwaltungsgericht, a.a.O.).Es soll die Interessen der bei der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigten Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Dienststelle schützen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.3.1990, PersR 1990 S. 135;… Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 76 BPersVG Rdnr. 16) und dafür die mit einer entsprechenden Dienstpostenvergabe gefällte Vorentscheidung über eine anschließend mögliche Beförderung der Zustimmung der Personalvertretung unterwerfen (BVerwG, Beschluss vom 16.9.1994, a.a.O.).
Hierbei handelt es sich namentlich um die übliche Bewertung der Tätigkeit durch den Dienstherrn, deren tatsächlich beabsichtigte Einstufung oder um die Wertigkeit der Tätigkeit des bisherigen Dienstposteninhabers (BVerwG, Beschluss vom 16.9.1994, a.a.O.).
- BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95
Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer …
Auszug aus VG Hannover, 18.03.2005 - 16 B 406/05
Mit der gesonderten Einführung des Tatbestandsmerkmales der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit sollen dagegen auch die Fälle der Mitbestimmung unterworfen werden, in denen die Tätigkeitsübertragung nur einen Anspruch auf eine persönliche Zulage auslöst (vgl. § 24 Abs. 1 und 2 BAT), weil sie nur vorübergehender Natur ist oder nur vertretungsweise erfolgen soll (BVerwG, Beschluss vom 8.10.1997, BVerwGE 105, 247 [251 ff.] = PersR 1998 S. 155 [156 f.]). - BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89
Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan - …
Auszug aus VG Hannover, 18.03.2005 - 16 B 406/05
Die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d.h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungsrechts sowie des Haushaltsrechts ausschließlich durch den Dienstherrn und nach Maßgabe seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit (BVerwG, ständ. Rspr., vgl. Beschluss vom 31.5.1990, NVwZ 1991 S. 375, m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 M 6302/92
Zulässigkeit einstweiliger Verfügungen im personalvertretungsrechtlichen …
Auszug aus VG Hannover, 18.03.2005 - 16 B 406/05
Die Kammer folgt der inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, wonach das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes mit der im Beschlussverfahren nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ausdrücklich zulässigen einstweiligen Verfügung gesichert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 8.11.1999, PersR 2000 S. 252 [253 f.]; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.2.1993, PersR 1994 S. 30; jeweils m.w.N.). - OVG Hamburg, 08.11.1999 - 8 Bs 368/99
Überprüfung des beschrittenen Rechtswegs und der Verfahrensart durch das …
Auszug aus VG Hannover, 18.03.2005 - 16 B 406/05
Die Kammer folgt der inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, wonach das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes mit der im Beschlussverfahren nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ausdrücklich zulässigen einstweiligen Verfügung gesichert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 8.11.1999, PersR 2000 S. 252 [253 f.]; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.2.1993, PersR 1994 S. 30; jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 18 MP 7/03
Einstweilige Verfügung; Neustruktur; Organisationsplan; Personalrat; …
Auszug aus VG Hannover, 18.03.2005 - 16 B 406/05
Das gilt auch dann, wenn für die Glaubhaftmachung des Bestehens eines Verfügungsanspruchs, dessen vorübergehende Erfüllung das Ergebnis eines Hauptsacheverfahrens vorwegnimmt, nicht ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit des späteren Obsiegens (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.6.2003, PersR 2003 S. 423), sondern nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit verlangt wird.
- VG Lüneburg, 27.02.2007 - 8 B 2/07
Dienstvereinbarung; einstweilige Verfügung; Einzelmaßnahme; Hauptpersonalrat; …
Vgl. insoweit auch VG Hannover, Beschl. v. 18.3.2005 (16 B 406/05).Das gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass für die Glaubhaftmachung des Bestehens eines Verfügungsanspruchs, dessen vorübergehende Erfüllung - zu Recht - schon dem voraussichtlichen Ergebnis eines Hauptsacheverfahrens Rechnung trägt, nicht etwa ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit des späteren Obsiegens (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.6.2003, PersR 2003 S. 423), sondern nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit verlangt wird (VG Hannover, Beschl. v. 18.3.2005 - 16 B 406/05 -).
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