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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 16 B 461/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12587
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 16 B 461/04 (https://dejure.org/2004,12587)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.04.2004 - 16 B 461/04 (https://dejure.org/2004,12587)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. April 2004 - 16 B 461/04 (https://dejure.org/2004,12587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme der Bewilligung von Pflegewohngeld; Örtliche Zuständigkeit für Pflegewohngeld; Gewöhnlicher Aufenthaltsort des Pflegebedürftigen; Landeskinderproblematik bei Pflegewohngeld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02

    Kein Anspruch auf Pflegewohngeld für Pflegeplätze vermögender Bewohner

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 16 B 461/04
    Diese Zuständigkeitsregelung, deren Anwendung im Rahmen der Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses im Hinblick auf Heimbewohner, die bei oder unmittelbar vor der Aufnahme in die Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Nordrhein-Westfalen hatten, weitgehend außer Streit steht, vgl. dazu auch OVG NRW, Urteil vom 9.5.2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl. 2003, 440 = ZFSH/SGB 2003, 692, beansprucht auch dann Geltung, wenn der Heimbewohner, für den der Aufwendungszuschuss begehrt wird, seinen nach § 97 Abs. 2 BSHG maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Bundesland hatte, wie dies auf Frau M. zutrifft.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.1992 - VerfGH 11/92

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen durch das Land

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 16 B 461/04
    dazu VerfGH NRW, Urteil vom 1.12.1992 - VerfGH 11/92 -, OVGE 43, 232 (235) = DVBl. 1993, 201 = NVwZ-RR 1993, 490 = NWVBl. 1993, 132, mwN.
  • VG Minden, 30.09.2004 - 7 K 250/04

    Pflegewohngeld nicht nur für Landeskinder

    Rn. 20 Vgl. dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 14.04.2004 - 16 B 461/04 - und vom 19.05.2004 - 16 B 547/04 -.

    Aus den Materialien zum Gesetzentwurf des PfG NRW 1996 - die dem OVG NRW bei Abfassung seiner Beschlüsse vom 14.04.2004 - 16 B 461/04 - und vom 19.05.2004 - 16 B 547/04 - wohl nicht in vollem Umfange vorlagen - geht nämlich hervor, dass die Landschaftsverbände in Anbetracht der später Gesetz gewordenen Entwurfsfassung, die sich in der hier entscheidenden Vorschrift nur unwesentlich von der anzuwendenden Gesetzesfassung des Jahres 2000 unterscheidet, ausdrücklich auf die "Gefahr" hingewiesen haben, dass auch solche Heimplätze gefördert werden könnten, die nicht von Landeskindern, sondern von Heimbewohnerinnen bzw. -bewohnern besetzt sind, die vor der Aufnahme in der Pflegeeinrichtung in einem anderen Bundesland gewohnt haben.

    Rn. 42 Soweit schließlich das OVG NRW in seinem Beschluss vom 14.04.2004 - 16 B 461/04 - die Äußerungen zweier Abgeordneter im Rahmen der Debatte um die Novellierung des PfG NRW im Jahre 2003 gegen das hier vertretene Ergebnis anführt, beruht dies auf der nach obigen Ausführungen unzutreffenden Prämisse, dass die "Landeskinderproblematik" erstmals im Rahmen der Debatte um die Novellierung eine Rolle gespielt habe.

    Wie bereits das OVG NRW in seinem Beschluss vom 14.04.2004 -16 B 461/04 - anführt, haben lediglich die Abgeordneten Michael Scheffler (SPD) und Rudolf Henke (CDU) das Thema "Landeskinder" angesprochen, mit dem Ziel, dies u.a. in den Ausschussberatungen zu thematisieren.

  • VG Minden, 30.09.2004 - 7 K 6517/03

    Pflegewohngeld nicht nur für Landeskinder

    Rn. 27 Vgl. dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 14.04.2004 - 16 B 461/04 - und vom 19.05.2004 - 16 B 547/04 -.

    Aus den Materialien zum Gesetzentwurf des PfG NRW 1996 - die dem OVG NRW bei Abfassung seiner Beschlüsse vom 14.04.2004 - 16 B 461/04 - und vom 19.05.2004 - 16 B 547/04 - wohl nicht in vollem Umfange vorlagen - geht nämlich hervor, dass die Landschaftsverbände in Anbetracht der später Gesetz gewordenen Entwurfsfassung, die sich in der hier entscheidenden Vorschrift nur unwesentlich von der anzuwendenden Gesetzesfassung des Jahres 2000 unterscheidet, ausdrücklich auf die "Gefahr" hingewiesen haben, dass auch solche Heimplätze gefördert werden könnten, die nicht von Landeskindern, sondern von Heimbewohnerinnen bzw. -bewohnern besetzt sind, die vor der Aufnahme in der Pflegeeinrichtung in einem anderen Bundesland gewohnt haben.

    Rn. 49 Soweit schließlich das OVG NRW in seinem Beschluss vom 14.04.2004 - 16 B 461/04 - die Äußerungen zweier Abgeordneter im Rahmen der Debatte um die Novellierung des PfG NRW im Jahre 2003 gegen das hier vertretene Ergebnis anführt, beruht dies auf der nach obigen Ausführungen unzutreffenden Prämisse, dass die "Landeskinderproblematik" erstmals im Rahmen der Debatte um die Novellierung eine Rolle gespielt habe.

    Wie bereits das OVG NRW in seinem Beschluss vom 14.04.2004 -16 B 461/04 - anführt, haben lediglich die Abgeordneten Michael Scheffler (SPD) und Rudolf Henke (CDU) das Thema "Landeskinder" angesprochen, mit dem Ziel, dies u.a. in den Ausschussberatungen zu thematisieren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 16 B 547/04

    Gewährung von Pflegewohngeld; Gewährung eines bewohnerorientierten …

    Für Pflegeplätze in NRW, die von Pflegebedürftigen aus anderen Bundesländern belegt sind, besteht mangels gesetzlich angeordneter Zuständigkeit eines nordrhein-westfälischen Sozialhilfeträgers kein Anspruch auf die Gewährung von Pflegewohngeld (wie OVG NRW, Beschluss vom 14.4.2004 - 16 B 461/04 -).

    Diese Zuständigkeitsregelung, deren Anwendung im Rahmen der Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses im Hinblick auf Heimbewohner, die bei oder unmittelbar vor der Aufnahme in die Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Nordrhein-Westfalen hatten, außer Streit steht, vgl. dazu auch OVG NRW, Urteil vom 9.5.2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl 2003, 440 = ZFSH/SGB 2003, 692, beansprucht auch dann Geltung, wenn der Heimbewohner, für den der Aufwendungszuschuss begehrt wird, seinen nach § 97 Abs. 2 BSHG maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Bundesland hatte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.4.2004 - 16 B 461/04 -, wie dies für die Antragstellerin zutrifft, die vor der Heimaufnahme im Land Niedersachsen lebte.

    zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 14.4.2004 - 16 B 461/04 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2006 - 16 A 4434/04

    Anspruch des Sozialhilfeträgers eines Bundeslandes auf Gewährung von …

    Daher besteht für Pflegeplätze in Nordrhein-Westfalen, die von Pflegebedürftigen aus anderen Bundesländern belegt sind, mangels gesetzlich angeordneter Zuständigkeit eines nordrhein-westfälischen Sozialhilfeträgers kein Anspruch auf die Gewährung von Pflegewohngeld (wie OVG NRW, Beschlüsse vom 14.4.2004 - 16 B 461/04 - und vom 19.5.2004 - 16 B 547/04 -).

    bereits OVG NRW, Beschlüsse vom 14.4.2004 - 16 B 461/04 -, Juris, und vom 19.5.2004 - 16 B 547/04 -, FEVS 55, 517 = ZFSH/SGB 2005, 345.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 16 B 166/16

    Fahreignungsausschluss wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln (hier: Cannabis); …

    Rn. 4 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1993 - 1 ER 301.92 -, NJW 1993, 3213 = juris, Rn. 36 f.; OVG NRW, Beschluss vom 14. April 2004 - 16 B 461/04 -, juris, Rn. 4 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 16 A 4379/04
    Rn. 14 Vgl. bereits OVG NRW, Beschlüsse vom 14. April 2004 - 16 B 461/04 -, Juris, vom 19. Mai 2004 - 16 B 547/04 -, FEVS 55, 517 = ZFSH/SGB 2005, 345, und zuletzt vom 31. Januar 2006 - 16 A 4434/04 -.
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