Rechtsprechung
| AG Berlin-Schöneberg, 23.10.1990 - 16 C 291/90 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 23. Oktober 1990 - 16 C 291/90 (https://dejure.org/1990,26575)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 569 Abs. 3 Nr. 2 ; § 554 Abs. 2 Nr. 2 a.F.
Kündigungsheilung; Schonfrist; Mietrückstandsübernahme durch Sozialamt; Verpflichtungserklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 18.10.1993 - 5 B 26.93
Sozialhilfeträger - Mietgarantie - Erklärungen zivilrechtlicher Natur
Denn die dort vorgesehene Verpflichtungserklärung ist bedingungsfeindlich (vgl. LG Berlin, Urteile vom 27. März 1979 - 65 S 32/79 -, vom 4. Februar 1992 - 64 S 310/91 - <Grundeigentum 1992, 385> und vom 3. September 1992 ; AG Mannheim, Urteil vom 27. Juni 1984 ; AG Schöneberg, Urteil vom 23. Oktober 1990 - 16 C 291/90 - <Grundeigentum 1991, 527>; Karl ;… Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. 1988, IV RdNr. 423).
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