Rechtsprechung
| AG Bremen, 10.10.2011 - 16 C 89/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ausführendes Luftfahrtunternehmen kann auch das Mutterunternehmen eines selbständigen Tochterunternehmens sein
- reise-recht-wiki.de
Bestimmung von Mutter- und Tochterairline
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ankunftsverspätung / Passivlegitimation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensersatzansprüche wegen Ankunftsverspätung und der Begriff des ausführenden ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.2009 - Xa ZR 132/08
Tatsächlich ausführendes Luftfahrtunternehmen i.S.d. Art. 2 Buchst. b …
Auszug aus AG Bremen, 10.10.2011 - 16 C 89/11
Zwar ist für den Begriff des ausführenden Luftfahrtunternehmens grundsätzlich allein maßgeblich, welches Unternehmen mit dem von ihm bereitgestellten Flugzeug und Personal die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt, und nicht, mit welchem Luftfahrtunternehmen der Vertrag über die Flugreise geschlossen worden ist (vgl. BGH, NJW 2010, 1522).
- AG Nürtingen, 25.01.2013 - 46 C 1399/12
Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei Verspätung des Fluges: Begriff des …
Überdies sei, wie der Kläger in seinem Schriftsatz vom 23.09.2012 erklärt, vgl. Bl. 22 d.GA., die SE AG eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Beklagten, sodass, in Anlehnung an eine Entscheidung des Amtsgerichts Bremen vom 10.10.2011, Aktenzeichen 16 C 89/11, auch hier das Mutterunternehmen, also die SI AG, die hiesige Beklagte, passivlegitimiert sei.Dabei besteht zurecht Einigkeit darüber, dass grundsätzlich entscheidend ist, welches Unternehmen mit dem von ihm bereitgestellten Flugzeug und Personal die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt und nicht mit welchem Luftfahrtunternehmen der Vertrag über die Flugreise geschlossen wurde (…vgl. BGH NJW 2010, S. 1522; Urteil des AG Bremen vom 10.10.2011, AZ: 16 C 89/11).
angesprochene Entscheidung des AG Bremen vom 10.10.2011, AZ: 16 C 89/11 - und ausnahmsweise dennoch eine Passivlegitimation der Beklagten anzunehmen.
- AG Bremen, 18.01.2013 - 4 C 516/11
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Ausgleichsanspruch / Ersatzflug / …
R. gehört daher nach Auffassung des Gerichts zum Unternehmen der Beklagten Im Sinne der VO 261/2004 (siehe dazu schon AG Bremen, Urteil vom 26.09.2012, 4 C 309/11, AG Bremen, Urt. v. 10.10.2011, 16 C 89/11, RRa 2012, 20). - AG Bremen, 18.01.2019 - 9 C 86/18
Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung - Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Hierbei muss beachtet werden, dass die Lufthansa CityLine GmbH eine hundertprozentige Konzerngesellschaft der Beklagten ist, die Beklagte somit also einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Lufthansa City Line GmbH hat (vgl. AG Bremen, Urteil vom 10. Oktober 2011 - 16 C 89/11 - Rn. 3, juris). - AG Hannover, 03.05.2019 - 510 C 12671/18
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichszahlung / Verspätung / Ausführendes …
In der Rechtsprechung ist dies angenommen worden für das Verhältnis einer 100 %igen Tochtergesellschaft zu ihrer faktischen Einfluss ausübenden Muttergesellschaft (…vgl. AG Bremen, Urt. v. 18.1.2013 - 4 C 516/11, RRa 2013, 191, Rn. 14), teils vor dem besonderen Hintergrund, dass der Tochtergesellschaft die Nutzung von Flugzeug und Personal der Muttergesellschaft übertragen worden war (vgl. AG Bremen, Urt. v. 10.10.2011 - 16 C 89/11, RRa 2012, 22, Rn. 3; zustimmend Maurer/Hoffmann, RRa 2012, 22, 23;… vgl. auch Hopperdietzel in: BeckOK Fluggastrechte-VO [Stand 1.4.2019] Art. 2 FluggastrechteVO Rn. 17 m.w.N.).
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