Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.07.1999 - 16 D 98.1179 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Ansbach, 17.03.2008 - AN 13b DS 07.03166
Aussetzung von vorläufiger Dienstenthebung; Aussetzung der Einbehaltung von …
Es werde auf zwei Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 22. Mai 2005 - 16 a DS 04.2628 bzw. vom 14. Juli 1999 - 16 D 98.1179) Bezug genommen, in welchen die jeweilige disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme nicht verhängt worden sei; diese Entscheidungen, denen Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und von Schutzbefohlenen zugrunde gelegen hätten, sprächen dafür, dass auch im Fall des Antragstellers voraussichtlich auf Zurückstufung, also eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende, mithin erzieherische Disziplinarmaßnahme erkannt werden würde.Auch bei dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (16 D 98.1179) handle es sich um eine spezielle Einzelfallentscheidung, bei der zugunsten des Beamten Milderungsgründe im Disziplinarverfahren berücksichtigt worden seien.
- VGH Bayern, 20.08.2008 - 16a D 07.933
Disziplinarrecht; Justizvollzugsbeamter (Amtsinspektor)
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat, führt der sexuelle Missbrauch von Kindern zu einer erheblichen Ansehensbeeinträchtigung eines Beamten, wenn nicht zu einem völligen Ansehensverlust (vgl. nur. BVerwG vom 24.2.1999 Az. 1 D 72/97 Juris; vom 19.6.1996 BVerwGE 103, 349; vom 9.11.1994 Az. 1 D 36.93; vom 24.8.1993 Az. 1 D 40.92; so auch: BayVGH vom 14.7.1999 Az. 16 D 98.1179 AU S. 21 f.). - VGH Bayern, 21.03.2007 - 16a D 05.2710 Nach dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens ist ein Dienstvergehen erst mit der letzten Pflichtverletzung vollendet, jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - mit den vorangegangenen in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang steht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG v. 8.9.1988, Dok.Ber. B 1989, 21/26; BayVGH vom 25.1.1984 ZBR 1984, 189, vom 14.5.1997 Az. 16 D 96.1983 und vom 14.7.1999 Az. 16 D 98.1179 m.w.N.).
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