Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 16 K 335/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Aufteilungsmaßstab für den Vorsteuerabzug in einer Spielhalle
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Aufteilung der Vorsteuern in steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze gem. § 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Judicialis
UStG § 15 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufteilung; Vorsteuern; Spielhalle - Aufteilung der Vorsteuern einer steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze erzielenden Spielhalle nach der Anzahl der Geräte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufteilung der Vorsteuern einer steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze erzielenden Spielhalle nach der Anzahl der Geräte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 16 K 335/07
- BFH, 27.11.2008 - XI B 60/08
Wird zitiert von ... (6)
- FG Münster, 16.02.2010 - 15 K 5246/06
Aufteilungsmaßstab bei nicht direkt zuzuordnenden Vorsteuern; Steuerschätzung
Rn. 25 Der Kl. hat in den Streitjahren sowohl steuerfreie Umsätze mit Geldspielgeräten als auch steuerpflichtige Umsätze mit Unterhaltungsgeräten erzielt, wovon auch die Beteiligten übereinstimmend ausgehen (hinsichtlich der Steuerpflicht von Umsätzen mit Unterhaltungsgeräten vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.04.2008, 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, juris; ferner Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 07.12.2005, 5 K 182/05, EFG 2006, 447; nachfolgend BFH-Urteil vom 29.05.2008, V R 7/06, BFHE 221, 528, BStBl II 2009, 64).Es muss einen inneren Zusammenhang zwischen der Höhe der Aufwendungen und dem Aufteilungskriterium geben (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.04.2008, 16 K 335/07, a.a.O.), d.h. es bedarf eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Umsätzen der nachfolgenden Stufe, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann.
- FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem …
Dies setzt einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (vgl. Senatsurteil vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988; siehe auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.04.2008 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, dort zu der Aufteilung der Vorsteuern nach der Anzahl der vorgehaltenen Geldspiel- bzw. Unterhaltungsspielgeräte).Rn. 37 b) Auch eine Aufteilung der Vorsteuern aus den Energiekosten nach der Anzahl der von jedem Gerätetyp vorhandenen Geräte ist nicht sachgerecht (vgl. zur Aufteilung von Vorsteuern eines Spielhallenbetriebs nach der Anzahl der aufgestellten Geräte Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. April 2008, 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, BFH-Beschluss vom 27. November 2008, XI B 60/08, BFH/NV 2009, 431).
- FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07
Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle; Aufteilung …
Aber auch einen Zusammenhang etwa zwischen dem Strom-, Gas- und Wasserverbrauch oder den Reinigungskosten und der Anzahl der Geräte kann der Senat nicht erkennen (vgl. Nds. FG, Urteil vom 24. April 2008, 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, BFH-Beschluss vom 27. November 2008, XI B 60/08, BFH/NV 2009, 431).
- FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3175/06
Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel
Dies setzt einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (das Senatsurteil vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988; siehe auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.04.2008 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, dort zu der Aufteilung der Vorsteuern nach der Anzahl der vorgehaltenen Geldspiel- bzw. Unterhaltungsspielgeräte). - FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2781/06
Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel
Dies setzt einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (vgl. hierzu bereits das Urteil des Senats vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988; siehe auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.04.2008 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, dort zu der Aufteilung der Vorsteuern nach der Anzahl der vorgehaltenen Geldspiel- bzw. Unterhaltungsspielgeräte). - FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2782/06
Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel
Dies setzt einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (das Senatsurteil vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988; siehe auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.04.2008 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, dort zu der Aufteilung der Vorsteuern nach der Anzahl der vorgehaltenen Geldspiel- bzw. Unterhaltungsspielgeräte).
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