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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 16.12.2013 - 16 O 577/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,52745
LG Stuttgart, 16.12.2013 - 16 O 577/12 (https://dejure.org/2013,52745)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2013 - 16 O 577/12 (https://dejure.org/2013,52745)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 16 O 577/12 (https://dejure.org/2013,52745)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11

    Abweisung der Klage auf Entschädigungsleistung in der Fahrzeugversicherung, da …

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.12.2013 - 16 O 577/12
    Wenn aber ein Täter gezielt - und nicht wahllos - durch Anbringen von Löchern in der Karosserie des Fahrzeugs an bestimmten planmäßig ausgewählten Stellen einen Schaden herbeigeführt hat, der erkennbar den Sinn hat, eine möglichst hohe Reparaturkostenkalkulation nach Gutachten zu erreichen, obwohl der tatsächliche Reparaturaufwand gering ist und der Schaden durch eine Billigreparatur beseitigt worden ist, ist ein Schaden durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen, nicht bewiesen (OLG Köln v. 13.12.2011 - 9 U 83/11).

    Der vorliegende Fall kann auch nicht mit demjenigen des OLG Köln v. 13.12.2001 - 9 U 83/11 gleichgestellt werden.

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der …

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.12.2013 - 16 O 577/12
    Vielmehr kann die Beschädigung durch mut- oder böswilliger Handlungen durch Besichtigung des Fahrzeuges und Begutachtung der Schäden festgestellt werden (BGH Urt. v. 25.6.1997 - IV ZR 245/96;… OLG Köln Urt. v. 20.8.2010 - 20 U 96/09).

    Für die Verursachung des Schadens durch nicht betriebsfremde Personen ist die Beklagte in vollem Umfang darlegungs- und beweisbelastet, der insoweit keine Beweiserleichterungen zugute kommen (BGH Urt. v. 25.6.1997 - IV ZR 245/96;… OLG Köln Urt. v. 20.8.2010 - 20 U 96/09).

  • OLG Köln, 20.08.2010 - 20 U 96/09

    Eintrittspflicht der Kfz-Vollkaskoversicherung für Vandalismusschäden; …

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.12.2013 - 16 O 577/12
    Vielmehr kann die Beschädigung durch mut- oder böswilliger Handlungen durch Besichtigung des Fahrzeuges und Begutachtung der Schäden festgestellt werden (…BGH Urt. v. 25.6.1997 - IV ZR 245/96; OLG Köln Urt. v. 20.8.2010 - 20 U 96/09).

    Für die Verursachung des Schadens durch nicht betriebsfremde Personen ist die Beklagte in vollem Umfang darlegungs- und beweisbelastet, der insoweit keine Beweiserleichterungen zugute kommen (…BGH Urt. v. 25.6.1997 - IV ZR 245/96; OLG Köln Urt. v. 20.8.2010 - 20 U 96/09).

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.12.2013 - 16 O 577/12
    Ein solches rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH Urt. v. 7.2.1986 - V ZR 201/84).
  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.12.2013 - 16 O 577/12
    Zudem besteht kein rechtliches Interesse an einer neben einer Leistungsklage erhobenen Feststellungsklage, wenn der entstandene oder noch entstehende Schaden nicht bereits in vollem Umfange durch den Klageantrag auf Zahlung erfasst wird oder erfasst werden kann (BGH Bschl. v. 4.4.1952 - III ZA 20/52).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 7 U 24/17

    Vollkaskoversicherung: Scheitern des Nachweises von Vandalismusschadens durch …

    Im Gegenzug werden aber auch dem Versicherer, wenn die Beschädigung durch solche Handlungen bewiesen ist, keine Beweiserleichterungen für seinen Einwand zuerkannt, dass die Schäden nicht durch betriebsfremde bzw. nicht berechtigte Personen verursacht worden sind (BGH r+s 1997, 446f; OLG Oldenburg r+s 2000, 56f: OLG Köln r+s 1998, 232f sowie 2008, 464f;… OLG Köln, Urt. v. 13.08.2013, Az.: 9 U 96/13, zitiert nach juris, Rdnr. 4;… OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2015, Az.: 20 U 44/15, zitiert nach juris, Rdnr. 4 m.w.N.; LG Stuttgart, Urt. v. 16.12.2013, Az.: 16 O 577/12, zitiert nach juris, Rdnr. 22;… LG Köln, Urt. v. 11.12.2013, Az.: 20 O 434/12, zitiert nach juris, Rdnr. 11;… a.A. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.02.1995, Az.: 4 U 146/94, VersR 1996, 860 [BGH 22.06.1995 - III ZR 239/94] ).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der einer Entscheidung des LG Stuttgart zugrunde lag, das einen typischen Vandalismusschaden bejahte bei einem versicherten Fahrzeug, welches im Bereich der Motorhaube, der Seitentüren sowie des Hecks zahlreiche, kreuz und quer verlaufende Kratzspuren aufgewiesen hatte, wie sie etwa mit Schlüsseln und Schraubenziehern verursacht werden, und bei dem darüber hinaus alle Reifen durchstochen waren (LG Stuttgart, Urt. v. 16.12.2013, 16 O 577/12, zitiert nach juris, Rdnr. 23).

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