Rechtsprechung
| LG Köln, 20.07.2010 - 16 O 691/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- law-tax-entertainment.de
Wildplakatieren
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00
Begriff des Störers beim wilden Plakatieren durch Dritte
Auszug aus LG Köln, 20.07.2010 - 16 O 691/09
Kann nach alledem als mittelbarer Störer derjenige angesehen werden, der in adäquater Weise eine Beeinträchtigung durch eine Willensbetätigung veranlasst und - soweit Dritte unmittelbar das fremde Nutzungsrecht verletzen - die rechtliche Möglichkeit hat, diese Einwirkung zu verhindern, ist der Beklagte vorliegend anspruchsverpflichtet (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1031 ff.).
- LG Köln, 20.06.2024 - 14 O 275/23
Unterlassungsanspruch eines Eigentümers von Abfalleimern im öffentlichen Raum …
Dabei obliegt es dem derart in Anspruch Genommenen darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er alles ihm billigerweise Zumutbare unternommen hat, um das störende Verhalten zu verhindern oder abzustellen (vgl. Beschluss des OLG Köln v. 04.01.2008, Az. 3 W 77/07, vorgelegt als Anlage K6; Urteil des LG Köln v. 20.07.2010, Az. 16 O 691/09, vorgelegt als Anlage K5).
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